Premiere gekündigt- nun strafe!

17. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
chris und nicole
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Premiere gekündigt- nun strafe!

Bin seit 1996 Premiere Kunde. Vor einem halben Jahr endete ein Abo und ich schloss per Telefon mit der Kundenberaterin ein neues Abo ab. Nun hatte ich vor 4 Monaten aufgrund plötzlicher Arbeitslosigkeit die Premierebeiträge zalhen können.
Premiere kündigte mir und schickt eine Rchnung über rund 1000€.
Es ging an deren Rechtsanwalt und heute erfahre ich in einem Anruf, dass diese 1000€ nicht etwa die Gesamtkosten für die vertraglich vereinbarte Premieremitgliedschaft sind, sondern eine 500€ Strafe beinhalten, die im Vertrag "wasserfest" verankert wären. Nun ich habe vor über neun Jahren ein Premiere Abo abgeschlossen, das letzte schloss ich am telefon ab. Die freundliche Premiere Kundenbersaterin wies mich nicht auf ein solchen Vertragspunkt hin?
War dieser schon immer im Vertrag drinn?? Ic kann mich nicht erinnern. Muss ich diese 500€ wirklich zahlen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

So ohne Weiteres geht das nicht.

Für Nähere Auskünfte sollten Sie sich einen Rechtsanwalt nehmen. Vom Rechtspfleger beim zuständigen Amtsgericht erhalten Sie einen Beratungsschein mit welchem Sie sich sehr günstig fachmännisch beraten lassen können.

Gruss
Harry

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#2
 Von 
yeti
Status:
Praktikant
(657 Beiträge, 81x hilfreich)

Eine solche Klausel in den AGB ist alles andere als "wasserfest", da sie gegen § 309 Nr. 6 BGB verstößt und daher unwirksam ist.

Stimme Harry2000 zu: Erst mal zum Amtsgericht wg. Beratungsschein und dann zum Anwalt...

Gruß

-----------------
"AND JUSTICE FOR MOST"

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#3
 Von 
Bidi
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 560x hilfreich)

Leider macht Premiere immer wieder Schlagzeilen mit derartigen Vertragsklauseln. Diese sind von vorne herein unwirksam, aber leider gibt es immer wieder Kunden, die diese Forderungen begleichen. Derartige Geschäftspraktiken sind leider weit verbreitet. Genau wie Harry2000 sagt, gehen sie zum Amtsgericht wg. Beratungsschein und dann zum Anwalt...

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