Premiere kündigen bei Umzug

17. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Phoenix1984M
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Premiere kündigen bei Umzug

Halli hallo,

ich hab da mal eine Frage ich ziehe demnächst um, also um genau zu sein am 31.12.2008 und würde daher gern Premiere kündigen.
Ich kann das Abo leider nicht mitnehmen, da ich zu meinen Eltern ziehe und die schon ein Premiereabo besitzen.
Gibt es da eine Möglichkeit diesen Vertrag zu kündigen, da ich kein Sonderkündigungsklausel in den AGB's gefunden habe.
Gibt es da eine allgemeine Klausel im BGB oder so, da sie ja in dem Sinne nicht mehr die Leistung erbringen können.

Vielen Dank für alle Antworten

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CAS84
Status:
Schüler
(300 Beiträge, 75x hilfreich)

Hallo,

Genau genommen kannst du das Abo doch mitnehemn !
Dann bestehen zwar für einen Haushalt zwei Abo`s, aber das wird kaum ein Grund zur Sonderkündigung sein.
Schonmal probiert bei Premiere den Fall zu schildern und vielleicht auf Kulanz was zu erreichen ??

Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Phoenix1984M
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich würde den ja mitnehmen, aber wir haben ja nur einen Anschluss, aber ich werde mal versuchen das mit Kulanz zu machen mehr Möglichkeiten habe ich ja nicht. Hätte es ja nicht gekündigt wenn ich es mitnehmen hätte können vor allem weil ich ja sowieso super Sonderkonditionen hatte.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

Ich sehe da auch keinen Rechtsanspruch auf Kündigung.

> Gibt es da eine allgemeine Klausel im BGB oder so, da sie ja in dem Sinne nicht mehr die Leistung erbringen können.

Doch, sie können zwei Personen im selben Haushalt die Leistung anbieten. Wenn diese sie nicht in Anspruch nehmen können (weil ihr Anschluß das nicht erlaubt oder die Leistung da schon erbracht wird oder sie blind und taub sind oder ...), ist das nicht das Problem des Anbieters. Dann wärst du als Kunde im Annahmeverzug.

Wenn du einen 2,50m-TV bestellst, den du nicht durch deine Tür bekommst, ist das auch nicht das Problem des TV-Verkäufers.
Ebenso, wenn du zwei Firmen mit Catering für deine Party beauftragst, obwohl ihr die doppelte Menge nicht essen könnt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen