Ich habe eine Prepaid-SIM-Karte. Auf dieser war nach einer Lastschriftrückbuchung kurzfristig ein Negativbetrag. Diesen habe ich zwar bezahlt, der Prepaid-Anbieter hat meine SIM-Karte aber schon vor meiner Zahlung gesperrt - und zwar komplett, ich kann weder anrufen noch angerufen werden, in der Statusleiste steht "Nur Notrufe".
Nun wollte ich die Karte wieder aktiviert haben. Der Anbieter behauptet aber, das sei "nicht möglich". Deshalb wollte ich eine neue SIM-Karte des selben Anbieters kaufen und meine bisherige Rufnummer auf diese SIM-Karte übertragen haben, das sei aber auch "nicht möglich". Deshalb wollte ich eine neue SIM-Karte eines anderen Anbieters kaufen und meine bisherige Rufnummer zu dieser mitnehmen. Das sei aber laut meinem jetzigen Anbieter ebenfalls "nicht möglich". Er sagt die Rufnummermitnahme kostet eine Gebühr und die müsse von dem SIM-Karten-Guthaben abgebucht werden. Da mein letztes SIM-Karten-Guthaben dafür aber nicht ausreicht und ich das Guthaben jetzt auch nicht mehr aufladen kann und die Gebühr auch nicht überwiesen werden kann, ginge es halt nicht. Ist das so rechtens? Ich bin ja gerne bereit die Gebühr zu zahlen, wenn es sein muss, aber der Anbieter gibt mir ja keine Möglichkeit dies zu tun. Ich muss die Gebühr doch zumindest überweisen können, oder? Wie kann ich in dem Fall meine bisherige Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen? Was kann ich tun, wenn der jetzige Anbieter sich weigert mit der Aussage, ich könne die nötige Gebühr dafür jetzt nicht mehr aufladen und könne sie auch nicht überweisen?
-- Editiert von DHFRGR am 31.01.2021 13:41
-- Editiert von DHFRGR am 31.01.2021 13:43
Prepaid-Anbieter verweigert Rufnummermitnahme
31. Januar 2021
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Frage vom 31. Januar 2021 | 13:41
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Prepaid-Anbieter verweigert Rufnummermitnahme
#1
Antwort vom 31. Januar 2021 | 15:49
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3452x hilfreich)
Die Anbieter machen es sich leider zu leicht und lassen Kunden gerne auflaufen, wenn die internen Prozesse eben so sind. Da bleibt nur dem Provider eine Frist zu setzen und eine Beschwerde bei der BNetzA anzukündigen, wenn man keinen Lösungsvorschlag binnen 14 Tagen erhält. Per Einschreiben natürlich.
Dann nach Fristablauf eine Beschwerde beim Verbraucherservice der BNetzA wegen Verweigerung der Portierung.
Alternativ kannst Du die AGB prüfen und ob dieses Vorgehen überhaupt so vereinbart ist. Eine AGB-Diskussion führt aber weniger gut ans Ziel.
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