Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen + Sperrung

8. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
vivo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen + Sperrung

hallo,
am 22.06.06 hat das OLG eine Entscheidung des LG München bestätigt, nämlich dass das Prpaid-Guthaben nicht verfallen darf und kein Entgelt für eine etwaige Sperrung verlangt werden darf, diese AGB-Klauseln wurden für nichtig erklärt.

siehe AZ: 29 U 2294/06 bzw.
http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=310

Wenn mein Prepaid-Guthaben verfallen sei bzw. mein Handy gesperrt würde aber der Mobilfunkberteiber dennoch Geld für die Entsperrung haben möchte, kann und soll ich auf mein Recht bzw. dem Urteil bestehen oder ... was kann man machen?


gruß vivo

-- Editiert von vivo am 08.09.2006 12:45:14

-- Editiert von vivo am 08.09.2006 12:45:56

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vivo
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

es ist ein prepaid-handy, also ohne vertrag.
nur wenn man das handy eine zeitlang nicht aufläd, dann wird es gesperrt. aber für diese entsperrung dürfte der betreiber kein geld verlangen (siehe Entscheidung des OLG)?!
aber wie kann ich ihm das klarmachen, also auf mein recht bestehen?

-- Editiert von vivo am 08.09.2006 22:01:24

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Ich kenne keinen Netzbetreiber(NB) der Handies sperrt wegen Ablauf der Gültigkeitsdauer. Das aktuelle Verfahren ist die Blockade der SIM-Karte und Freischaltung der Karte nach Aufladung und dann steht das alte Guthaben auch wieder zur Verfügung. Damit sind die NB konform zum Urteil.
Die SIMlock-Entsperrgebühr hat nichts mit dem Urteil zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen