hallo,
am 22.06.06 hat das OLG eine Entscheidung des LG München bestätigt, nämlich dass das Prpaid-Guthaben nicht verfallen darf und kein Entgelt für eine etwaige Sperrung verlangt werden darf, diese AGB-Klauseln wurden für nichtig erklärt.
siehe AZ: 29 U 2294/06
bzw.
http://www.medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=310
Wenn mein Prepaid-Guthaben verfallen sei bzw. mein Handy gesperrt würde aber der Mobilfunkberteiber dennoch Geld für die Entsperrung haben möchte, kann und soll ich auf mein Recht bzw. dem Urteil bestehen oder ... was kann man machen?
gruß vivo
-- Editiert von vivo am 08.09.2006 12:45:14
-- Editiert von vivo am 08.09.2006 12:45:56
Prepaid-Guthaben darf nicht verfallen + Sperrung
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
es ist ein prepaid-handy, also ohne vertrag.
nur wenn man das handy eine zeitlang nicht aufläd, dann wird es gesperrt. aber für diese entsperrung dürfte der betreiber kein geld verlangen (siehe Entscheidung des OLG)?!
aber wie kann ich ihm das klarmachen, also auf mein recht bestehen?
-- Editiert von vivo am 08.09.2006 22:01:24
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--- editiert vom Admin
Ich kenne keinen Netzbetreiber(NB) der Handies sperrt wegen Ablauf der Gültigkeitsdauer. Das aktuelle Verfahren ist die Blockade der SIM-Karte und Freischaltung der Karte nach Aufladung und dann steht das alte Guthaben auch wieder zur Verfügung. Damit sind die NB konform zum Urteil.
Die SIMlock-Entsperrgebühr hat nichts mit dem Urteil zu tun.
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