Primacall - Kündigung

21. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pixie82
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Primacall - Kündigung

Hallo liebe RA,

seit über einem Jahr streite ich mit der Firma Primacall über eine angeblich nicht angekommene Kündigung.
Kurz zu dem Sachverhalt:
Mein Onkel (80) hat vor zwei Jahren sich einen Vetrag von Primacall (DSL+Telefon) andrehen lassen, bezahlte aber weiterhin die Grundgebühr bei der Telekom. Nach einer Kostenkontrolle bzgl. Sparens bin ich darauf gestoßen und habe Primacall umgehend eine Kündigung geschickt, da dieser Vertrag vollkommen nutzlos für meinen Onkel ist.
Auf die erste Kündigung bekam ich nie eine Antwort, nach mehrmaligen Anrufen bei Primacall wurde mir immer gesagt die Kündigung sei nie eingegangen. Daraufhin schrieb ich eine neue Kündigung per Einschreiben/Rückantwort, da ich darauf auch keine Bestätigung bekam obwohl von mir im Schreiben gefordert, folgten weitere Anrufe. Im Dezember wurde mir dann telefonisch der Eingang der Kündigung und die Eintragung in ihrem System bestätigt und mir wurde gesagt das ich nun eine Bestätigung schriftlich bekommen würde. Diese ist bis heute nicht angekommen, deswegen rief ich heute wieder an, heute sagte man mir die Kündigung wäre nicht im System und somit nie angekommen. Ich habe allerdings schon zweimal den bestätigten Rückschein als Kopie hingefaxt, worauf man mir sagte das beweise nichts da man nicht wüßte was ich geschickt hätte.
Außerdem wird seit August 09, der Monat in dem ich die Kündigung hinschickte, mein Onkel bombardiert mit Anrufen zu Fragen zur Kündigung und Bitten zum Weiterbestehen des Vertrages.

Nun weiß ich nicht mehr weiter. Was kann ich tun um meinem Onkel zu helfen endlich aus diesem Vertrag zu kommen? ist es sinnvoll einem RA diese Sache zu übergeben oder kann ich selbst noch Schreiben aufsetzen?

Vielen Dank schonmal im Voraus!!!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Die wesentlichen Angaben fehlen. Wann läuft Vertrag aus und wo ist das Problem? Einzugsermächtigung zum Zeitpunkt des Vertragsablaufes entziehen und danach zurückbuchen.

Notfalls telefonische Kontaktaufnahme verbieten, die Kündigung erneut wiederholen und ggf. deine Handynummer als "Betreuer" angeben. Es könnte Sinn machen bei dem Laden den Brief vom Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SSchuermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 23x hilfreich)

Guten Tag,

in solchen Situationen empfiehlt es sich, sich jeweils die rechtliche Lage vor Augen zu führen. Auch ich bin kein Jurist (ist zwar ein interessantes Gebiet, aber hätte ich nie studiert), lese mich aber desöfteren mit grossem Interesse in Gebiete, die mich persönlich betreffen. Insbesondere sind Grundsatzenscheide der höchsrichterlichen Instanzen relevant, manchmal lohnt sich auch ein Blick in die nächste juristische Bibliothek.

In meinem Fall wurde meine Mutter (Primacall wütet mittlerweile auch in der Schweiz) von Primacall angerufen, dabei wurde klar suggeriert, dass sie vom grössten Provider (Swisscom) seien, der Angerufene wird dann mehrfach kontaktiert und so verwirrt, dass er zu irgendwas ja sagt.

Nun, gemäss privatrechtlichen Grundlagen ist bei einem Vertrag, der gemeinsame übereinstimmende Vertragswille entscheidend: Bei der Beurteilung eines Vertrages sowohl nach Form als nach Inhalt der übereinstimmende wirkliche Wille und nicht die unrichtige Bezeichnung oder Ausdrucksweise zu beachten, die von den Parteien aus Irrtum oder in der Absicht gebraucht wird, die wahre Beschaffenheit des Vertrages zu verbergen. Falls ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden ist, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.

Dies mal zum ersten Punkt, Vertragsabschluss.

Nun zur Auftragsbestätigung: Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist bei sogenannten Haustürgeschäften, wo das Element der Überrumpelungssituation entscheidend ist, vom Anbieter jeweils schriftlich und eindeutig auf der Auftragsbestätigung ein Hinweis auf das Widerrufsrecht zu vermerken. Der Hinweis muss optisch klar ersichtlich sein; ein Hinweis in den AGB genügt eindeutig nicht (primacall platziert den Hinweis irgendwo in den AGB oder überhaupt nicht). Die Folgen eines nicht rechtsgenügenden Hinweises hat der Anbieter zu tragen. Für den Kunden bedeutet dies, dass die Widerrufsfrist schon gar nicht zu laufen beginnt, er kann während 10 Jahren grundsätzlich jederzeit kündigen. Die Kosten hat der Anbieter zu tragen, sofern sich der Kunde nicht unrechtmässig bereichert hat.

Dies mal zum zweiten Punkt: Auftragsbestätigung.

Bei einer Kündigung verhält es sich ähnlich, mit dem Unterschied, dass man davon auszugehen hat, dass wohl früher ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist. Hierbei sind die AGB entscheidend, wenn fristgemäss gekündigt wird, Zahlungen stoppen und keine Korrespondenz mehr an den Anbieter senden (zuviel Korrespondenz könnte den Eindruck von juristischem Nicht-Wissen hinterlassen, dies nützt er dann natürlich aus, indem der psychische Druck weiter erhöht wird mit Mahnschreiben, Rechtsanwaltsdrohungen etc. Zu bemerken ist hier, dass solche Drohungen bereits den Straftatbestand der Nötigung erfüllen könnten. Ev. Anzeige bei der nächsten Polizeidiensstelle einreichen).

Zu bemerken ist auch, dass selbst wenn aus Sicht des Kunden ungerechtmässige Zahlungen getätigt werden, diese selbstverständlich keine Rechtsfolgen haben: Der Vertrag wird nicht dann schon rechtsgültig, weil ein Kunde gezahlt hat.

Sollte Primacall den Rechtsweg einschlagen (was sie hier getan haben und sie natürlich verloren haben, siehe http://www.anwalt-reich.de/mediapool/17/170389/data/CCF26082010_00002.pdf) dann ev. wenn man Zeit und Lust hat, sich in die juristische Literatur stürzen, oder jemanden bitten, ihm zu helfen. Bei Fragen stehe ich unter http://primacall-missbrauch.blogspot.com/ zur Verfügung.

Abschliessend folgendes:
1.) Wenn ihr nicht zahlt, dann bleibt es vor Gericht stehts demjenigen überlassen, Beweise zu liefern, welcher für sich Rechte davon ableitet. Bspw. wenn ihr gekündigt hab mit Einhaltung der Frist (am besten Einschreiben), seid ihr auf der sicheren Seite. Es ist dann an primacall zu beweisen, dass ihr nicht gekündigt habt.

2.) Sich nicht von Anwaltsschreiben beeindrucken lassen. Anwälte, die für primacall unterwegs sind, sind von vorneherein eher schwach und wenig tauglich (für Primacall ist übrigens oft ein sogennanter Sven Krüger unterwegs, mit gleicher Adresse wie primacall).

3.) Ungerechtfertigte Rechnunge nicht bezahlen, Mahnschreiben + Drohschreiben aufbewahren.

Ich persönlich freue mich natürlich auf eine mögliche Auseinandersetzung mit primacall in der Schweiz. Wahrscheinlich wird es aber leider nicht zu einem Verfahren kommen, da dies wohl für primacall auf der dünnen rechtlichen Basis zu teuer wird. Im ersten und letzten Schreiben habe ich klar gesagt, dass nie ein rechtsgültiger Vertrag zustande kam, und selbst wenn einer zustandegekommen sei, dieser hiermit widderufen werde (Frist lief nicht, da rechtsungültiger Hinweis in AGB auf Widerruf). Zudem und dazu hat der Kunde das Recht, muss zumindest in der CH der Anbieter innert 10 Tagen kostenlos die aufgenommen Bänder zur Verfügung stellen, die einen Vertrag belegen.

Ich habe diese Bänder angefordert, bin mir aber sicher, dass ich diese nicht bekommen werde. Ich würde gerne strafrechtlich (und nicht nur privatrechtlich) gegen die primacall vorgehen, dafür dürfte aber zu wenig "Fleisch am Knochen" sein.


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