Privat /gewerblicher Verkauf Rückgaberecht

16. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
Vossbeck
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 31x hilfreich)
Privat /gewerblicher Verkauf Rückgaberecht

Hallo

Ich habe vor 5 Monaten privat eine Hifi Anlage verkauft, eine gebrauchte 10 Jahre alte, ohne Kaufvertrag.ca 250 Euro
Ich habe aber auch einen Elektrohandel.
Verkäufer ist Herr x und gibt Sie an seine Freundin weiter.
Die nimmt Sie mit zur Arbeit, ein Haarsalon von Frau Y.

Nun meldet sich der Anwalt von Frau Y , die Hifi Anlage wäre defekt. Will das Geld zurück.
Wift mir vor,das ich die gewerblich Verkauft hätte.
Droht, das Sie es strafrechtlich prüfen lassen will.

Wie soll man da reagieren??
Ich habe doch garnichts mit Frau Y zu tun und
nichts an Sie verkauft.






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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
Ich habe doch garnichts mit Frau Y zu tun und
nichts an Sie verkauft.


Vielleicht hat Herr X seinen Gewährleistungsanspruch ja an Frau Y abgetreten (das hätte der RA aber anzeigen müssen).

quote:
ohne Kaufvertrag


Ich verstehe das Problem nicht. Ohne Kaufvertrag kannst du sowieso nicht beweisen, daß die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Also kann es allenfalls noch um die Frage der Beweislastumkehr gehen.

quote:
Droht, das Sie es strafrechtlich prüfen lassen will.


Strafbar macht man sich durch einen "scheinprivaten" Verkauf nicht. Mal abgesehen davon, daß man dir ja auch erst mal beweisen müßte, daß du *nicht* gewerblich verkauft hast.

Aber wieso kommt bei einem Defekt gleich der Anwalt? Fehlt da eine Information? Wurde vorher reklamiert und du hast gesagt "Gewährleistung ist nicht, Privatverkauf!"?

quote:
Wie soll man da reagieren?


Wenn der RA nicht mal Aktivlegitimation angezeigt hat (also wieso Y überhaupt Ansprüche gegen dich haben soll ohne Vertrag), würde ich persönlich das ignorieren. Im Zweifel könnte ja wohl nicht mal bewiesen werden, daß der Brief zugegangen ist.

(Weder schuldet man in so einer Situation Anwaltskosten noch muß man überhaupt reagieren, wenn ein offenkundig gar nicht bestehender Anspruch geltend gemacht wird. Da könnte ja jeder kommen.)

Reklamiert der richtige Käufer (oder Y diesmal mit nachgewiesener Abtretung), könnten die 6 Monate nach Kauf schon um sein, sodaß selbst dann, wenn man dir einen gewerblichen Verkauf unterstellen würde, die Beweislastumkehr nicht mehr greifen würde und somit Y nachweisen müßte, daß der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war (was vermutlich kaum möglich sein wird).

Disclaimer: Das alles natürlich unter dem Vorbehalt, daß wir die Vorgeschichte (evtl. frühere Reklamation etc.) nicht kennen und auch nicht wissen, was der Anwalt nun genau geschrieben hat.


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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Vossbeck
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 31x hilfreich)

Hallo Leute

Ich habe da eine Klage von Amsgericht bekommen.
Klägerin Frau Y. durch einen Anwalt vertreten.

Ich soll die 250 Euro zurück überweisen+ Zinsen u.s.w.

Nun muß ich ja den Klage vorbringen erwidern wenn ich
mich verteidigen möchte.(Frist 2 Wochen)
Wie mache ich das? Sachverhalt kann ich erklären und auch
Beweise liefern. Aber muß ich eine Form einhalten??
Oder besser einen Anwalt machen lassen.
Obwohl ich das ja mal gerne selbst machen würde.
Könnte ihr mir da helfen.



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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn nicht wichtige Infos fehlen, dann so wie oben beschrieben verfahren:
1. Auf Beweislast des Käufers hinweisen (6 Monatsfrist)
Was soll eigentlich defekt sein?
2. Kein Kaufnachweis (ist das wirklich die Anlage?), Kläger als Käufer unbekannt
3. Auf Privatverkauf mit mündlich vereinbarten Bedingungen einschl. Gewährleistungsausschluß hinweisen

4. Und wenn man es gut meint die Überprüfung der Anlage als Kulanz und zwecks Prüfung der Angelegenheit anbieten. Ein Nachbesserungsversuch kann nicht abgeschlagen werden. Oder dies für die Verhandlung aufsparen. Geldrückforderung ohne Reparaturgelegenheit ist jedenfalls Unfug.

Abschließend Klageabweisung beantragen.

Sehr knapp halten! Das dankt das Gericht.
Nicht auf Datum eingehen um sich festnageln zu lassen!

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 10.07.2012 16:58

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