Private Akademie - außergewöhnliche Kündigung

26. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
mono223
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Private Akademie - außergewöhnliche Kündigung

Mal angenommen wir hätten folgenden fiktiven Fall:


Jemand ist an einer privaten Akademie ohne staatlich anerkannten Abschluss für diverse Kurse angemeldet. Jeder Kurs hätte eine Laufzeit von 6 Monaten, 2-3 Kurse fänden immer parallel statt (Vollzeit). Für jeden Kurs existiere ein eigener Vertrag, sodass sich z.B. manche Verträge erst auf die Jahre 2009 und 2010 beziehen würden.
Jeder Kurs würde im Normalfall während seiner Laufzeit bezahlt.
In diesem Fall bestände eine monatliche Ratenzahlung, wobei die Raten fortlaufend zu bezahlen wären, bis der Gesamtbetrag aller Kurse erreicht wäre.
Dadurch wären auch noch Ratenzahlungen fällig (2011, 2012), nachdem alle Kurse abgeschlossen wären.


Welche Gründe würden in diesem Beispiel für eine erfolgreiche Kündigung noch nicht angetretener Kurse (2009, 2010) ausreichen?

Ein Wohnortswechsel käme nicht in Frage.

In wie fern hätten psychologische Faktoren hier Wirksamkeit?
Motivations-, Konzentrationsprobleme, berufliche Perspektivlosigkeit, Ängste aufgrund finanzieller Belastung (Gesamtbetrag), etc...

Unter der Annahme, dass sich diese Faktoren wahrscheinlich im Zweifelsfall durch ein psychologisches Gutachten belegen lassen würden.

Es wäre der Person wirklich wichtig eine Kündigung möglichst vieler Kurse zu erreichen, um die Sache finanziell abzuschließen und sich eine solidere berufliche Zukunft (richtiges Studium) aufzubauen?

Wie sollte die Person am besten vorgehen?
Das persönliche Gespräch mit der Akademie/Geschäftsleitung suchen?
Die Kurse schriftlich kündigen und im Zweifelsfall ein psychologisches Gutachten erstellen lassen?
Direkt einen Anwalt einschalten, der sich der kompletten Sache, ggf. bis vor Gericht, annimmt?



Mit freundlichen Grüßen
Markus




-----------------------------------------------------------------------------------------------------

Das Beispiel würde auf folgenden fiktiven Vertragsteilen basieren:


Dauer der Vereinbarung, Kündigung, Rücktritt:

Die Vereinbarung hat eine feste Laufzeit von 6 Monaten und endet danach, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Die vorherige Beendigung des Vertragsverhältnisses ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte ein wichtiger Grund für außerordentliche Kündigung vorliegen, bedarf diese stets der Schriftform.


Zahlungsmodalitäten:

Kursgebühren sind ohne gesonderte Vereinbarung mit XY grundsätzlich 4 Wochen im Voraus insgesamt zur Zahlung fällig. Wird die Vereinbarung in weniger als 4 Wochen vor Kursbeginn geschlossen, ist die Zahlung sofort fällig. Ist Ratenzahlung vereinbart, sind die Raten jeweils zu jedem 1. eines Kalendermonats zur Zahlung fällig, beginnend mit dem Monat des Kursstarts. De Teilnehmer ist bei der Zahlung verpflichtet, XY eine Ermächtigung zum Lastschrifteinzug zu erteilen. Die Gebühren werden dann vom angegebenen Konto eingezogen. [...]

Sollten die Kurse nicht angetreten werden, wird der Teilnehmer nicht von seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber XY zu dem unter Ziffer 3 vereinbarten Datum entbunden. Die Zahlungsverpflichtung bleibt ausdrücklich bestehen.


Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen