Hallo!
Ich habe vor, meine wenig genutzten elektronische Geräte ab und an mal zu vermieten.
Was ist dabei zu beachten?
1. Steuerlicher / Gewerblicher Aspekt: Sind eventuell Anmeldungen vorzunehmen? Was ist mit Steuern?
2. Wo finde ich einen guten Leihvertrag? Was gehört da hinein?
3. Wie kann ich mich absichern? Kaution (wenn ja, in welcher Höhe?)? Gibt es möglicherweise eine Versicherung?
4. Gibt es einen Unterschied, wenn ich an privat oder an Firmen verleihe?
5. Gibt es sonst noch irgendwas zu beachten?
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-- Editiert fragesteller69 am 13.03.2013 16:19
-- Editiert fragesteller69 am 13.03.2013 16:21
-- Editiert fragesteller69 am 13.03.2013 16:26
Private Gegenstände verleihen - Leihvertrag?
13. März 2013
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2013 | 16:18
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 15x hilfreich)
Private Gegenstände verleihen - Leihvertrag?
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#1
Antwort vom 14. März 2013 | 16:58
Von
Status: Beginner (112 Beiträge, 15x hilfreich)
Hat niemand eine Idee?
Mir geht es vor allem darum, ob es ggf. eine Versicherung gibt oder in welcher Höhe die Kaution verlangt werden kann.
Danke im Voraus!
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#2
Antwort vom 15. März 2013 | 10:33
Von
Status: Praktikant (993 Beiträge, 483x hilfreich)
quote:
Hat niemand eine Idee?
Geduld ist nicht grade deine Stärke, kann das sein?
quote:
ob es ggf. eine Versicherung gibt
Mir persönlich nicht bekannt, das muß aber nichts heißen. Im Zweifel versichert Lloyd's in London so ziemlich alles.
quote:
in welcher Höhe die Kaution verlangt werden kann
Beliebig, Vertragsfreiheit. Du kannst auch verlangen, daß für einen gebrauchten Kaugummi 30 Billionen EUR hinterlegt werden müssen.
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#3
Antwort vom 15. März 2013 | 16:37
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
Gewerbeanmeldung ist erforderlich, je nach Umfang der Vermietung kannst du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.
Versicherungen gibt es, sind aber nicht bezahlbar.
Unterschied zwischen Privat und Gewerblich: die gewerblichen freuen sich, wenn du die MwSt. separat ausweist. (das geht aber nicht bei Kleinunternehmerregelung)
Was willst du mit einem Leihvertrag, wenn du vermieten willst?
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#4
Antwort vom 26. März 2013 | 15:58
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 8x hilfreich)
quote:
3. Wie kann ich mich absichern? Kaution (wenn ja, in welcher Höhe?)?
Ich würde soviel Kaution verlangen, wie der Zeitwert des Gerätes ist. So ist man auf der sicheren Seite. Ist die Kaution geringer als der momentane Wert, könnten sich die Geräte schnell "aus dem Staub machen".
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