Kann ein Privater Darlehensvertrag an ein Inkassobüro übergeben werden?

19. Mai 2002 Thema abonnieren
 Von 
Doriana
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kann ein Privater Darlehensvertrag an ein Inkassobüro übergeben werden?

Ich habe einen privaten Darlehensvertrag (mit Unterschriften und Datum) abgeschlossen. Nun möchte ich wissen, ob ein solcher Privatvertrag rechtsgültig ist und über ein Inkassobüro zur Zahlung kommen kann?
Danke Doriana

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo,

ohne den genauen Inhalt des Darlehensvertrages kann man keine Aussagen zu dessen Güligkeit machen. Er könnte - und die Betonung liegt auf "könnte" - wegen Wuchers oder Verstoß gegen ander gesetzliche Vorschriften nichtig sein.

Soweit der Vertrag aber Rechtsgültigkeit hat, kann sich der Gläubiger auch eines Inkassobüros zur Eintreibung der Forderungen bedienen.

MfG Neil

neil@agino.de

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#2
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Wobei im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die Gerichte die Inkassokosten nur insoweit als berechtigt anerkennen, als diese die RA-Gebühren nicht übersteigen, was regelmäßig der Fall ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#3
 Von 
Wolfgang Gobmeier
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

meine Lebenspartnerin ist gerade im Begriff, ein Darlehn für eine vermietete Wohnung zu tilgen.

Ich wiederum habe ein langfristiges Darlehn auf mein selbstbewohntes Haus aufgenommen und kann die damit verbundenen Zinsen natürlich nicht von der Steuer absetzen.

Gibt es einen Weg, dass meine Partnerin meinen Kredit übernimmt, damit der Steuervorteil nicht wegfällt?

Welche Bedingungen müssen dabei erfüllt werden?

Danke für eine Antwort
Wolfgang

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