Privatgutachtenvertrag

14. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.02.2022 22:56:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatgutachtenvertrag

Hallo 123recht-Team,

ich habe eine Frage bezüglich eines Privatgutachtenvertrag.
Es geht um eine mangelhaft eingebaute Küche. Ich habe einen Gutachter bestellt. Musste eine Anzahlung über 650€ leisten und 2 Wochen später hat er die Küche vermessen, begutachtet und Notizen gemacht usw. Er meinte das Gutachten bräuchte etwa 8 Wochen. Das fand ich schon lange... aber nach mittlerweile 16 Wochen habe ich das Gutachten immer noch nicht. Ich habe immer wieder versucht Kontakt aufzunehmen. Einmal hat er sich per WhatsApp gemeldet, dass er krank war und er sich so bald wie möglich telefonisch melden werde. Dies ist aber auch schon wieder 6 Wochen her.

Wie kann ich da vorgehen? Frist setzen mit Einschreiben plus Rückschein? Oder gleich vom Vertrag zurücktreten?

Gruß Caroline





-- Editiert von Caroline R. am 14.11.2021 22:08

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Caroline R.):
Frist setzen mit Einschreiben plus Rückschein?

Besser mit Einschreiben-Einwurf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12310.02.2022 22:56:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Dann würde mich noch interessieren, ob ich den Zeitpunkt der Frist frei wählen kann. Kann ich ihm auch nur eine Woche Zeit geben?
Also, z.B.
Ich sende heute das Einschreiben in dem steht, dass ich ihm eine Frist bis zum 24.11.2021 setze.
Ist das erlaubt?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32255 Beiträge, 5667x hilfreich)

Zitat (von Caroline R.):
Ist das erlaubt?
Ja, das ist erlaubt.
Was ist denn die Konsequenz, falls er diese Frist nicht einhält?
Was willst du dann ab 25.11. tun? Würdest du ihm das nicht auch mitteilen wollen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12310.02.2022 22:56:30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

... vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurück verlangen?
Soll ich das auch reinschreiben ?

Ich habe halt einen Rechtsstreit wegen meiner Küche am Laufen und hab diesen Gutachter mit eingeschaltet, da es erhebliche Mängel sind und eigentlich auch schon 2x nachgearbeitet wurde.
Mein Rechtsanwalt riet mir von einer Rückabwicklung ab und korrespondiert mit dem Küchenhersteller. Ich muss den RA immer vertrösten, weil ich noch auf das Gutachten warte... inzwischen schon 4 Monate.

Ich möchte das jetzt endlich abschließen , eine ordentliche Küche haben und natürlich den Schlussbetrag zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Caroline R.):
Dann würde mich noch interessieren, ob ich den Zeitpunkt der Frist frei wählen kann.

Ja.



Zitat (von Caroline R.):
Kann ich ihm auch nur eine Woche Zeit geben?

Ja, oder auch nur einen Tag.
Beide Fristen haben gemeinsam, das sie nichtig weil zu kurz sind.
2-3 Wochen dürften hier angemessen sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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