Ich habe folgendes Problem:
vor 5 Tagen habe ich einen Gebrauchtwagen gekauft, den habe ich dummerweise nicht Probe gefahren und auch nicht von unten angeschaut.
Das Auto hat 900 € gekostet und es wurde vereinbart, 2 Raten zu bezahlen, die erste von 500,-€ habe ich am 01.10.2010 bar bezahlt.
Ich war mit einem Bekannten das Auto ansehen, es stand in einer Garage und hat einen äußerlich guten eindruck gemacht.
Tüv hat er bis März 2011, nach nachfragen was an dem Auto noch gemacht werden müsste oder ob Mängel vorhanden sind, sagte er außer die Bremsen vielleicht, müsste nichts gemacht werden. Darauf vertraute ich auch, leider.
Im Kaufvertrag ist angegeben, das dass Auto bis zur vollständigen bezahlung eigentum des Verkäufers bleibt, sowie gekauft wie gesehen. Ausschluss der Sachmängelhaftung, das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verküfer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt niht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Außerdem garantiert der Verkäufer, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war, keine sonstigen erheblichen BEschädigungen hat.
Sowie der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug in der übrigen Zeit soweit dem Verkäufer bekannt keine sonstigen erheblichen Beschädigungen erlitten hat.
nach der ersten Fahrt habe ich auf die Bremsen getreten und habe schon gemerkt, das irgendwas nicht stimmt.
Heute war ich bei einer Werksatt und habe ein Sicherheitscheck durchführen lassen.
Das Ergebniss:
-Oelwanne undicht, Querlenkerbuchsen ausgeschlagen, Koppelstange links, ABS Ring vorne rechts defekt, Schraubenfeder hinten gebrochen, Spurstangenköpfe links, Bremsflüssigkeitswechsel, Kennzeichen, Bremslicht defekt, Durchrostungen Unterboden, Schweller
Meine Frage, kann ich vom kauf zurück treten?? Oder habe ich rechtlich gesehen keine Möglichkeit?? Ich habe etwas Angst, da es von einem Ausländer gekauft wurde.
Ich Danke für die Antworten
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-- Editiert am 05.10.2010 19:44
Privatkauf Gebrauchtwagen
Sie müssten dem VK schon eine arglistige Täuschung nachweisen.
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Wie meinen Sie das denn, das ich den Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen muss??
Zählt das nicht, das er im Kaufvertrag die Garantie und Erklärung gegeben hat, das der PKW keine Mängel hat und keine Mängel aufgeschrieben wurden im Kaufvertrag??
Und das die ABS kaputt ist zählt dieses nicht???
Er hat nur gemeint die Bremsen müssten vielleicht gemacht werden.
mfg und danke für die antwort
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Wie meinen Sie das denn, das ich den Verkäufer eine arglistige Täuschung nachweisen muss??
JA
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Zählt das nicht, das er im Kaufvertrag die Garantie und Erklärung gegeben hat, das der PKW keine Mängel hat und keine Mängel aufgeschrieben wurden im Kaufvertrag??
DAS HAT IHNEN DER VK NICHT GARANTIERT, sondern lediglich
quote:
Außerdem garantiert der Verkäufer, dass das Fahrzeug in der Zeit, in der es in seinem Eigentum war, keine sonstigen erheblichen BEschädigungen hat.
Sowie der Verkäufer erklärt, dass das Kraftfahrzeug in der übrigen Zeit soweit dem Verkäufer bekannt keine sonstigen erheblichen Beschädigungen erlitten hat.
Außerdem hat der (private) VK die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, so dass der einzige Ansatzpunkt die arglistige Täuschung wäre, die Sie ihm aber nachweisen müssten.
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wie kann man eine arglistige Täuschung beweisen??
Der Verkäufer hat doch nur was von bremsbeläge vorn wechseln gesagt.
Sonst seien keine Mängel am PKW, was sich ja durch den Sicherheitschek anders raus gestellet hat.
Und z#hlt die ABS nicht von dem auschluss der Sachmängelhaftung ??
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und was passiert wenn ich die zweite raté wegen der erheblichen mängel nicht bezahle??
Im Kaufvertrag steht ja bis zur vollständigen bezahlung bleibt das Auto eigentum des Verkäufers.
komm ich da nicht irgenwie raus ?? Ich wurde voll ver-......-
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Und z#hlt die ABS nicht von dem auschluss der Sachmängelhaftung ?
Warum sollte "sie"?
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wie kann man eine arglistige Täuschung beweisen?
Z.B. indem du eine frühere Werkstatt des VK auftreibst, die bestätigen kann, den VK mal auf diese Mängel hingewiesen zu haben.
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was passiert wenn ich die zweite raté wegen der erheblichen mängel nicht bezahle?
Dann wird der VK dich wohl auf Zahlung verklagen oder, nach verstrichener Fristsetzung, vom Vertrag zurücktreten und dich auf Schadensersatz verklagen.
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Im Kaufvertrag steht ja bis zur vollständigen bezahlung bleibt das Auto eigentum des Verkäufers.
Ja, das ist aber nicht gut für dich, falls du meinst, das bedeute, wenn du nicht mehr zahlst, würde der Vertrag sich irgendwie in Luft auflösen.
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komm ich da nicht irgenwie raus
Ohne Nachweis der Arglist: nö.
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Ich wurde voll ver-......-
Möglich; genau deswegen kauft man ja keinen Gebrauchten, ohne den vorher vom Experten durchchecken zu lassen, egal ob man privat oder vom Händler kauft. Die 50 EUR hast du gespart und zahlst nun teures Lehrgeld.
Und du hast für 900 EUR einen Wagen in Top-Zustand erwartet und keinen mängelbehafteten Oldie, zweiter Fehler.
Wie sagt mein Dad immer: wer billig kauft, kauft zweimal.
-- Editiert am 06.10.2010 15:07
quote:
wie kann man eine arglistige Täuschung beweisen??
z.B. Belege, Zeugen, Sachverständigengutachten.
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und was passiert wenn ich die zweite raté wegen der erheblichen mängel nicht bezahle??
Dann könnte der VK Sie verklagen bzw. einen MB gegen Sie erwirken.
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Im Kaufvertrag steht ja bis zur vollständigen bezahlung bleibt das Auto eigentum des Verkäufers.
Dies ändert aber nichts an Ihrer Zahlungspflicht (pacta sunt servanda).
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komm ich da nicht irgenwie raus ?? Ich wurde voll ver-......-
Es gibt m.E. nur 2 Möglichkeiten:
- Nachweis arglistige Täuschung od.
- Nachweis, dass der VK kein priv. VK war/ist, sondern Händler
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Also im Kaufvertrag steht
Ausschluss der Sachmängelhaftung:
Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verläufer nicht nachstehend eine Garantie oder Erklärung
abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Der Verkäufer hat aber die Garantie und Erklärung im Kaufvertrag abgegeben, das das Fahrzeug keine sonstigen erheblichen Beschädigungen hat.
Und die Mängel, Ölwanne undicht, Querlenkerbuchsen defekt, Koppelstange links defekt, ABS Ring vorne rechts defekt, Schraubenfeder hinten gebrochen, Spurstangenkopf links, Träger Durch rostet sowie der Unterboden links/ rechts
sind meines erachtens mehr als erhebliche Beschädigungen.
Hab heute abend ein termin mit dem Verkäufer, werde dann berichten, was dabei rausgekommen ist.
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"Mängel" und "Beschädigungen" sind ZWEI PAAR SCHUHE.
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Habe mich mit dem Verkäufer einigen können
er nimmt das Auto zurück und zieht von den angezahlten 500 €
100,-€ ab und ichbekomm 400,-€ wieder
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Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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- mit Empfehlung
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