Privatkunde behauptet Rechnung schon bezahlt zu haben

4. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Bergsee123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Privatkunde behauptet Rechnung schon bezahlt zu haben

Hallo zusammen,

ich bin Dienstleister und hatte vor ein paar Wochen zwei Termine mit einer Kundin für Haarstyling für ein Event.
In der Regel rechne ich so etwas in bar ab, auf der Rechnung war auch 'zahlbar in bar' vermerkt und unterschrieben hatte ich auch schon, als ihr auffiel, dass sie nicht genug Bargeld dabei hat. Sie meinte, sie würde den Betrag überweisen und ich habe ihr die Rechnung dann so mitgegeben.

Der nächste Termin war nur knapp eine Woche später und diesen wolltesie lieber überweisen, nach ca. einer Woche war der Betrag dieses Termins auch auf meinem Konto (da waren allerdings, im Gegensatz zum ersten Termin, Zeugen anwesend).

Ich habe erstmal ein paar Wochen gewartet, da ich mir dachte, dass sie es evtl. einfach vergessen hat und den Betrag des ersten Termins doch noch überweist. Als dann nichts kam, habe ich ihr eine E-mail geschrieben mit der Erinnerung, dass sie mir den ersten Termin bitte auch überweisen möchte. Sie hat daraufhin behauptet, sie hätte ich bar bezahlt und ich hätte das nur vergessen, weil die Rechnung ja unterschrieben wäre (sie hat aber definitiv nicht in bar gezahlt, das vermerke ich mir nach jeden Termin immer separat).

Ich weiss allerdings nicht, ob ich mit einem Mahnverfahren Erfolg hätte, da ich so dämlich war und ihr die unterschriebenen Rechnung mitgegeben habe. Wenn sie dem Mahnverfahren widersprechen würde, könnte ich nicht beweisen, dass sie nicht bezahlt hat bzw. könnte sie immernoch die Rechnung vorlegen.
Da es sich um fast 200€ handelt, möchte ich die ganze Sache nicht einfach so zu den Akten legen.
Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich vor Gericht überhaupt Chancen hätte falls es so weit kommt? Oder ob ich das Ganze einfach besser als Lehrgeld abstemple und in Zukunft nicht mehr so gutgläubig mit Kunden umgehe.

Danke euch im Voraus :)

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich sehe da leider keine großen Chancen. Die Kundin wird vermutlich bei ihrer Schilderung bleiben, allein das wäre schon ein Problem, insbesondere in Branchen wo Barzahlung üblich ist. Und dann hat sie mit der Rechnung sogar noch einen Beweis. Dumm gelaufen, tut mir leid für dich.

Für die Zukunft: Nicht bar bezahlte Rechnungen vom Kunden unterschreiben lassen (natürlich auf deiner Ausfertigung). Und dabei dann ausdrücklich dazu schreiben, dass nicht bar gezahlt wurde und diesen Zusatz auch noch einmal Quittieren lassen (damit es nachher nicht heißt, das wäre erst später hinzugefügt wurde).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120186 Beiträge, 39843x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Und dann hat sie mit der Rechnung sogar noch einen Beweis.

Vermutlich wirds so laufen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Aus diesem Grund unterschreibt man grundsätzlich keine Rechnungen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von Bergsee123):
Da es sich um fast 200€ handelt, möchte ich die ganze Sache nicht einfach so zu den Akten legen.
Solltest du aber. Du hast dem Kunden defacto eine Quittung mitgegeben, das den Erhalt eines Betrages bestätigt, den du nicht erhalten hast. Das ist mit naiv noch mehr als wohwollend umschrieben.
Gem. der Schilderung hast du imho keine Chance auf die erfolgreiche Eintreibung einer Forderung, deren Begleichung du schon dokumentiert hast.

-- Editiert von radfahrer999 am 06.09.2019 07:45

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.025 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen