Privatverkauf Gebrauchtwagen an Privatperson, jetzt möchte Käufer zurücktreten

10. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 4x hilfreich)
Privatverkauf Gebrauchtwagen an Privatperson, jetzt möchte Käufer zurücktreten

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt:
Käufer K besichtigt Kraftfahrzeug P bei Verkäufer V. Es findet eine Probefahrt statt. Nach Abschluss der Probefahrt und Sichtung der Unterlagen wird über den Kaufpreis verhandelt und Käufer und Verkäufer einigen sich auf einen Preis i.H.v 12.500,00€.
Es wird ein Kaufvertrag (ADAC-Musterkaufvertrag für private PKW-Verkäufe) ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben.
Der Käufer leistet keine Anzahlung da der Besichtigungstermin kurzfristig stattfand und er kein Bargeld dabei hatte.
Es wird besprochen, dass der Wagen in der nächsten Woche abgeholt und bezahlt werden soll.
Einen Tag später ruft der Käufer K den Verkäufer V an und teilt mit, dass er gerne vom Vertrag zurücktreten wolle, da er "persönliche Probleme" bekommen habe.
Der Verkäufer V hat allerdings anderen Interessenten für den Tag abgesagt, welche darüber sogar erbost waren, so dass V ablehnt und darauf besteht, wie vereinbart den Wagen abzuholen.

Hat der Käufer K ein Recht auf Rücktritt vom Kaufvertrag?

Wie sollte sich der Verkäufer V nun idealerweise verhalten?

Danke für eure Einschätzungen.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3111 Beiträge, 1256x hilfreich)

Sieht nicht so aus, als ob der Käufer hier zurücktreten dürfte. Fristsetzung und danach Mahnbescheid würde ich sagen. Nachweisbar kommunizieren. Wenn der Verkäufer aber keine echten Daten vom Käufer hat, wirds schwer

Wenn der Verkäufer gewerblich ist, sieht alles anders aus. Davon bin ich mal nicht ausgegangen.

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#2
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 4x hilfreich)

Käufer und Verkäufer sind Privatpersonen, korrekt.
Danke erstmal für den Hinweis.
Der Käufer hat sich mit Personalausweis ausgewiesen, dieser sah auch vermeintlich echt aus. Aber ob er auch echt war ist ja immer so eine Sache. Gibt aber erstmal keinen Anschein, dass er was "gefälscht" hat.

Jetzt hat sich der Käufer zwischenzeitlich aber auch nochmal gemeldet und mitgeteilt, dass er jetzt doch den Vertrag erfüllen möchte.

Aber danke schon mal!

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128653 Beiträge, 41089x hilfreich)

Ich sehe das wie der Vorposter.
Denn "persönliche Probleme" sind kein Rücktrittsgrund.


Zitat (von 3,141592653):
danach Mahnbescheid würde ich sagen.

Nö, ab zum Rechtsanwalt. Denn die meisten Anwälte mögen keine Fälle wo der Laie schon zuvor rumgewerkelt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Eine_Frage123mitglied
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 4x hilfreich)

Alle Aufregung war umsonst, der Käufer ist doch wie verabredet erschienen und hat den Wagen bar bezahlt und mitgenommen.
Hat sich nochmal entschuldigt und erklärt, er habe das Geld für den Kauf noch nicht ganz zusammen gehabt weil er sein Auto noch nicht wie geplant verkauft bekommen hat. Ein Freund habe ihm aber dann ausgeholfen. Nun ja.

Danke trotzdem an dieser Stelle für eure Einschätzungen!

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von 3,141592653):
Wenn der Verkäufer gewerblich ist, sieht alles anders aus.
Warum?

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