Problem Stromanbieter

23. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)
Problem Stromanbieter

Hallo Leute,

mit meinem Stromanbieter habe ich ein Problem und bräuchte bzgl. der Vorgehensweise einmal Rat von euch.

Ausgangslage:
Am 1.12.14 bin ich in Haus gezogen. Mitte November habe ich bei einem Stromabieter (StromanbieterGÜNSTIG) einen Jahresvertrag abgeschlossen. Nach Bestätigung durch den Netzbetreiber bekam ich durch StromanbieterGÜNSTIG Ende November eine Vertragsbestätigung mit Beginn 1.12.14.

Seitdem wurde bereits drei Abschlagszahlungen geleistet (Dezember, Januar, Februar).

Vor einer Woche bekam ich einen Brief vom StromanbieterGRUNDVERSORGUNG, dass ich ab 1.12.14 ihr Kunde sei und der Bitte um Bezahlung einer Abschlagszahlung bis heute.

Daraufhin schrieb ich StromanbieterGRUNDVERSORGUNG, dass ich einen Vertrag mit StromanbieterGÜNSTIG hätte und faxte die Vertragsbestätigung gleich mit.

Heute bekam ich Post vom StromanbieterGÜNSTIG, dass seitens des Netzbetreibers der Zähler zweimal vergeben wurde, und StromanbieterGRUNDVERSORGUNG den Zuschlag erhalten hätte. StromabieterGRUNDVERSORGUNG beliefert mich daher seit dem 1.12.14.

Wie gehe ich nun vor?

Ich möchte...

... die drei Abschlagszahungen zurück
... Zinsen auf die Abschlagszahlungen (auch wenn es ein Witz ist...)
... Pauschale für meinen Aufwand (Telefonate, Briefe bzw. Faxe etc.)
... den Differenzbetrag vom StromanbieterGÜNSTIG zum StromanbieterGRUNDVERSORGUNG (der DEUTLICH teurer ist, aufs Jahr gerechnet ca. 100 Euro), schließlich hatte ich mit diesem ja einen Jahresvertrag abgeschlossen

Realistisch? Wenn ja, wie gehe ich geschickt vor?

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Erwin6750
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo, ich verstehe das jetzt so, dass Du mit Deinem Grundversorger keinen Vertrag für die Belieferung abgeschlossen hast? Dazu könntest bitte noch erläutern, inwiefern der Grundversorger den Zuschlag erhalten hat und wie das begründet wird. Wenn ich einen Vertrag mit einem alternativen Stromanbieter abschließe, ist der Grundversorger dazu verpflichtet, das zuzulassen und verlangt von Deinem günstigen Anbieter natürlich auch die "Miete" fürs Netz, ansonsten solllte dies unproblematisch sein. Zur Sicherheit noch mal die Frage, Du hast nur mit dem günstigen Anbieter einen Vertrag abgeschlossen und beim Grundversorger nichts unterschrieben ? Und das mit dem Zuschlag kapiere ich nicht. Ich kann mich aber erinnern, weil ich von Anfang an günstige Stromanbieter wähle, seitdem dies möglich ist, dass bei meinem ersten Wechsel die Stadtwerke drohten, den Zähler auszubauen, wenn ich den Anbieter wechseln sollte. Hört sich also, wie Du es beschrieben hast, so an, als wolle der Grundversorger einen Vertrag erzwingen, damit Du nicht zu einem Alternativen Anbieter wechselst.


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#3
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Erst einmal danke für deine Antwort.

Zu deinen Fragen:

Ich bin zum 1.12.14 in ein Haus gezogen. Hierfür habe ich mir einen StromanbieterGÜNSTIG gesucht und einen Vertrag abgeschlossen. Ende November bekam ich Post vom StromanbieterGÜNSTIG, dass der Netzbetreiber das OK gegeben hätte, dass mich StromanbieterGÜNSTIG ab dem 1.12.14 versorgen dürfe.

Am 17.1. bekam ich schließlich Post vom StromanbieterGRUNDVERSORGUNG, in welchem sie mich ab dem 1.12. als neuen Kunden begrüßen würden.

Nach Rücksprache mit StromanbieterGÜNSTIG stellte sich heraus, dass meine Hausverwaltung mich am 3.12.14 beim Grundversorger anmeldete und es dadurch zu einer doppelten Vergabe des Stromzählers kam. Schließlich bekam der StromanbieterGRUNDVERSOGUNG den Zuschlag.

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#4
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Als kleiner Hinweis:

EON ist der Grundversorger, der Netzbetreiber ist Avacon.

Das sagt ja wohl alles, oder? Eon gehört zu 100% Avacon...



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#5
 Von 
Erwin6750
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Ok. Warum hat die Hausverwaltung dich einfach angemeldet? Wenn du da keinen Auftrag erteilt hast, ist der Vertrag mit dem Grundversorger nichtig. Solltest du aber was unterschrieben haben, dass die Verwaltung dich anmelden soll, hättest Du beide Verträge jetzt abgeschlossen. Habe ich aber noch nie gehört, das eine Hausverwaltung sich um den Strom kümmert!?

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16243x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn du da keinen Auftrag erteilt hast <hr size=1 noshade>

hat die Hausverwaltung nicht nur eigenmächtig und ohne Vollmacht gehandelt, sondern würde auch haften. §179 BGB .

Gemäß §177 BGB Absatz 1 würde ich dem Vertragsschluss der Hausverwaltung widersprechen und das auch schriftlich per Einschreiben dem Energieversorger mitteilen. Zudem würde ich ihn auffordern, der Belieferung durch GÜNSTIG rückwirkend zuzustimmen, andernfalls würde man einen Anwalt einschalten und die Belieferung erzwingen. Für dich gilt dann der Vertrag mit GÜNSTIG. Wie das GRUNDVERSORGER mit der Hausverwaltung klärt, wäre mir egal.

Natürlich keine gute Voraussetzung, wenn so eine Hausverwaltung eigenmächtig handelt schon direkt bei Einzug.

Natürlich bedeutet das Ärger, aber ich denke, diesen Weg zu gehen bedeutet weniger Ärger als nun direkt selbst mit der Hausverwaltung Schadensersatzfragen zu klären.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#7
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich bin etwas verwirrt.

Ich dachte, die Hausverwaltung müsste dem Grundversorger den Mieterwechsel mitteilen. Ist das nicht so?



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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130387 Beiträge, 41520x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich dachte, die Hausverwaltung müsste dem Grundversorger den Mieterwechsel mitteilen. Ist das nicht so? <hr size=1 noshade>

Nein.
Und selbst wenn, entsteht daraus noch kein Vertrag.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#9
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5106 Beiträge, 1981x hilfreich)

Der Grundversorger muss den Vertragsschluss nachweisen.
Es kommt zwar automatisch ein Vertrag zu Stande, wenn Strom aus der Steckdose entnommen wird, allerdings wurde ja bereits ein Vertrag mit einem anderen Anbieter geschlossen.

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#10
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

Folgende Rückmeldung bekam ich von meinem StromanbieterGÜNSTIG:

" ... nach Rücksprache mit E.ON Energie Deutschland und dem örtlichen Netzbetreiber Avacon AG hat Ihre Hausverwaltung Sie zum 01.12.2014 bei E.ON Energie Deutschland GmbH angemeldet.

Der Netzbetreiber hat uns im Nachgang eine Aufhebung/ Stornierung der Belieferung gesendet und E.ON Energie Deutschland GmbH der Belieferung zum 01.12.2014 zugestimmt. "

Ich interpretiere das so, dass durch die Anmeldung der Hausverwaltung bei Eon der bereits geschlosse Vertrag mit StromanbieterGÜNSTIG storniert wurde.

Die Hausverwaltung hatte übrigens keine Vollmacht, für mich Verträge abzuschließen.

Dann weiß ich ja jetzt, dass ich den Vertrag bei Eon annulieren lassen muss.

Muss ich diesbezüglich noch etwas bedenken?

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#11
 Von 
Erwin6750
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 3x hilfreich)

Nein, und annullieren ist der falsche Ausdruck. Du hast keinen Vertrag mit Eon, Punkt. Genauso schreiben und eventuell gezahlte Abschläge zurück fordern. Günstig mitteilen, das kein Vertrag mit eon besteht, und er der Lieferant ist. Gruß

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#12
 Von 
guest-12328.02.2015 16:51:04
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 14x hilfreich)

So, nur kurz um die Angelegenheit hier abzuschließen:

Ich bin (nun wieder) seit dem 1.12.14 beim StromanbieterGÜNSTIG, es stellte sich als bedauerlicher Fehler des Grundversorgers, des Netzbetreibers und der Hausverwaltung dar. Nun gut...

Danke an euch!

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