Hallo,
beim Stromanbieterwechsel sind die Probleme und Schwierigkeiten doch viel größer, als ich anfangs mal dachte.
Am 1.4. haben wir unsere Wohnung in Aachen bezogen. Nach wenigen Tagen
haben wir eine Anmeldung bei Entega veranlasst. Nach ein paar Tagen kam
ein Brief von Entega mit der Information, dass wir vom 1.6. von Entega versorgt
werden.
Da aber bis dato keine Abrechnung vom bisherigen Netztbetreiber (Stawag in
Aachen) kam, waren wir sehr verwundert und haben bei Entega nachgefragt.
Dort erhielten wir die Information, dass es Probleme bei der Umstellung
gibt und man sich in in paar Tagen melden wolle. 14 Tage später
kam dann die Antwort:
Angeblich sind wir seit 1.6. bei Entega geschaltet. Die Verwirrung war
jetzt groß. Jetzt solle man nur noch den Zählenstand an den alten
Versorger (Stawag) und Entega weitergeben. Als wir anschließend den alten Versorger
(Stawag) anriefen, war dann die Verwirrung letztendlich riesengroß!
Dort hieß es, dass wir immernoch vom Netzbetreiber versorgt
werden und ein Wechsel nicht möglich wäre, da wir angeblich eine Mindestlaufzeit
von einem Jahr haben. Man sagte uns, dass wir im April bei Abschluss der Grundversorgung stillschweigend für den Vertrag zugestimmt
hätten. Dass dieser Vertrag aber eine einjährige Laufzeit hat, wurde nie erwähnt.
Stawag teilte uns am Telefon noch mit, dass ein Wechsel nicht vor
dem 1.4. 2009 möglich sei. Meines Wissens sind konkludente Einwilligungen
bei Willenserklärungen nur von Kaufmännern gültig. Wir haben beim
Netzbetreiber Stawag nie einen Vertrag mit einjähriger Laufzeit abgeschlossen, da wir das gar nicht wusste. Wir wurden somit
getäuscht und gezwungen diesen Anbieter zu nutzen, da die Entega erst ab 1.6. eine
Schaltung ermöglichen konnte.
Wie sehen sie die Situation hier? Darf mich die
Stawag einfach zwingen, obwohl ich nie zugestimmt habe? Ein unlauterer Wettbewerb? Arglistige Täuschung?
Heute ist der 8. Juli und der Strom kommt noch immer von der Stawag. Sind Schadenersatzforderungen möglich?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Christian Menschel
Probleme beim Stromanbieterwechsel - keine Kündigung möglich
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
Meines Wissens sind konkludente Einwilligungen
bei Willenserklärungen nur von Kaufmännern gültig.
Das ist falsch.
Dennoch haben Sie insofern recht, dass Ihnen nicht einfach eine einjährige Mindestlaufzeit stillschweigend untergejubelt werden darf. Haben Sie für die Grundversorgung jemals etwas unterschrieben?
-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."
Hallo
vielen Dank erst einmal.wir haben nichts unterschrieben .
von der 1 jährigen Laufzeit wurde nie etwas erwähnt (bis jetzt)
was kann man hier machen?
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Ergänzung und eigene Recherche:
Man liest überall folgendes:
'Bei einem Umzug kann innerhalb von vier Wochen nach dem Einzug der Stromversorger
gewechselt werden. Innerhalb dieser Frist ist der Wechsel rückwirkend zum Einzugstermin
möglich.'
Da ich innerhalb von wenigen Tagen den Wechsel veranlasst habe, macht es mich noch wütender, dass der Netzbetreiber einen Wechsel nicht zulässt.
Wo wird die oben stehende Aussage gesetzlich geregelt?
Weiß da jemand mehr?
-- Editiert von punchbuggy am 09.07.2008 23:52:30
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