Probleme mit 1&1 - Was kann ich nun machen um von dem Vertrag los zu kommen?

10. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
Tottoo
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit 1&1 - Was kann ich nun machen um von dem Vertrag los zu kommen?

Guten Tag!
Ich habe ien Problem mit meinen Internetprovider 1&1. Mitte November 2007 habe ich bei diesem Anbieter einen Vertrag abgeschlossen doch mit Inernet ist seit dem noch nichts. Seit dem sollte bereits 4 mal ein Telekom Techniker vorbei kommen um den Anschluss zu schalten, der ist aber nur 2 mal aufgetaucht, und hat nichts hinbekommen. Nun warte fast 6 Monate auf den anschluss. Ich habe denen jetzt die Kündigung des Vertrages geschickt, weil ich so langsamm die Schnautze voll habe. Als Antwort kam nur "wir weisen sie auf die AGB hin" und "Ihr Vertrag läuft im März 2010 aus". Was kann ich nun machen um von den Vertarg los zu kommen, da 1&1 seinen flichten nicht nachkommt?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Siggi1977
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Willkomen im Club. Ich kann zwar keine Antwort liefern, habe aber exakt das gleiche Problem.

Ich habe ebenfalls mehrfach moniert und mir wurden Techniker zugesagt, keiner kam. Ich habe mir sogar frei von der Arbeit genommen und einen ganzen Tage zu Hause gewartet. Ich habe meinen Vertrag dann mit Rücksprache bei 1&1 im Dezember 07 kündigen wollen und habe die geliferte Hardware zurückgeschickt, ich habe nur ein Formschreiben bekommen in denen genau der selber Text stand. Mittlerweile habe ich alle Lastschriften w/ Widerspruch zurückgehen lassen und hatte am Samstag ein Schreiben der Creditreform in der Post.

Ich sehe nicht ein für einen Vertrag zu zahlen wenn die versprochene Leistung nicht erbracht wird. Meines Erachtens wird der Vertrag nicht erfüllt.

Es scheint als hätte 1&1 generell ein Problem damit seine Verträge zu erfüllen, im ganzen I-Net sind entsprechende Posts zu finden.

Ich bin ebenfalls für jeden Hinweis dankbar der hier gepostet wird.
Vielen Dank an Alle schon mal im Voraus.

-----------------
"Mit freundlichen Grüßen

Siggi1977"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bluce Lee
Status:
Beginner
(61 Beiträge, 27x hilfreich)

Das siehst du richtig so. So lange man keine Leistung erhält, braucht man auch nicht zahlen.


Erstmal allgemein ein paar hilfreiche § dazu.

§ 298
Zug-um-Zug-Leistungen
Ist der Schuldner nur gegen eine Leistung des Gläubigers zu leisten verpflichtet, so kommt der Gläubiger in Verzug, wenn er zwar die angebotene Leistung anzunehmen bereit ist, die verlangte Gegenleistung aber nicht anbietet.

und hier noch was um genauer zu werden:
§ 320
Einrede des nicht erfüllten Vertrags
[](1) Wer aus einem gegenseitigen Vertrag verpflichtet ist, kann die ihm obliegende Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung verweigern, es sei denn, dass er vorzuleisten verpflichtet ist.[] Hat die Leistung an mehrere zu erfolgen, so kann dem einzelnen der ihm gebührende Teil bis zur Bewirkung der ganzen Gegenleistung verweigert werden. Die Vorschrift des § 273 Abs. 3 findet keine Anwendung.

(2) Ist von der einen Seite teilweise geleistet worden, so kann die Gegenleistung insoweit nicht verweigert werden, als die Verweigerung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit des rückständigen Teils, gegen Treu und Glauben verstoßen würde.

-> Heißt aber allerdings auch dass die Kosten für das Telefonieren(sofern zumindest das über diesen Anbieter möglich war) dem Anbieter zustehen, sofern er diese Leistung erbracht hat.


Ich hatte übrigens auch so einen ähnlichen Fall (Internet) bei meinem Anbieter. Ich hatte zwar die Freischaltung ab 18. Dezember - die Geräte wie Router etc. kamen aber erst Mitte Januar, so dasss ich die Dienste auch erst dann nutzen konnte. Ich widersprach der Rechnung, schrieb 'nen netten Brief mit Bezug aufs BGB und nach 2 Wochen hatte ich das zu viel gezahlte Geld wieder zurück gebucht bekommen...


MfG!

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