Probleme mit DKB Bank

20. November 2007 Thema abonnieren
 Von 
dkb-malnefrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit DKB Bank

Hallo Forummitglieder,

ich habe ein Problem mit der DKB Bank.

Ich habe dort mit meinem LG ein Gemeinschaftskonto. Da ich vor einem ca. halben Jahr einen negativen Schufaeintrag bekommen habe, wurde ich von der DKB angeschrieben, dazu Stellung zu nehmen. Gleichzeitig wurden meine VISA und EC Karten gesperrt. Stellung habe ich in der gesetzten Frist bezogen. Dann habe ich nichts mehr von der DKB gehört, die Karten blieben gesperrt. Hat uns nicht weiter gestört, da die Karten von meinem LG noch funktionierten.

Wir haben uns dann aber aus Schutz vor Kontopfändung ein neues Konto bei der DKB allein auf den Namen meines LG eröffnet.

Schriftlich haben wir dann das alte Gemeinschaftskonto bei der DKB gekündigt, mit einer Frist von 6 Wochen. Dann wollten wir eine Woche später das Restguthaben aufs neue Konto überweisen. Der Onlinezugang wurde für beide Zugriffe gesperrt. Die Karten meines LG funktionieren auch nicht mehr. Es handelt sich um ein Guthaben von ca. 300 Euro. Mehrere Aufforderungen der Bank den Onlinezugang wieder frei zu geben scheiterten. Eine Kündigungsbestätigung haben wir auch nie erhalten.

Welche Möglichkeiten haben wir nun noch um das Restguthaben zu kommen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Liegt denn die Kontopfändung auf dem anderen Konto vor? da es ein gemeinschaftskonto ist, kann in dieses auch gepfändet werden.

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#2
 Von 
dkb-malnefrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

nein eine Pfändung liegt nicht vor, hab im mom keine vollstreckbaren titel

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Geht da Geld von Deinem LG und Dir drauf ??
Dann haben die wohl Euren Trick durchschaut.

Gruß

Michael

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#4
 Von 
dkb-malnefrage
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Was für einen trick? und was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Die enthalten uns einen betrag von ca. 300 euro vor, man könnte das auch unterschlagung nennen....

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#5
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

wie denn jetzt, oben schreiben Sie - aus Schutz vor einer Kontopfändung -, was d heißt, es muss ein Titel vorliegen, sonst wird keinn Kto. gepfändet.

Gehen Sie in die Filiale und klären Sie, was der Grund für deren Veerhalten ist.

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#6
 Von 
danysahne01
Status:
Praktikant
(733 Beiträge, 189x hilfreich)

hast du dein dkb-konto online, in einer niederlassung oder bei einem privaten vermittler abgeschlossen? meine persönliche erfahrung mit der dkb, von der leistung sind die super, aber vom service mangelhaft. in meinem falle hat mein vermittler etwas erreichen können, weil die mir mehrere monate mahnungen an eine falsche adresse geschickt haben und ich durch den dadurch entstandenen längeren postlauf die fristen verpasst habe. erst als sich mein vermittler (bei dem ich das konto eröffnet habe) drum gekümmert hat, kam licht ins dunkel. mein konto wurde zwar gekündigt und sie haben auch weiterhin kein interesse an mir, aber das restguthaben wurde stillschweigend auf mein girokonto überwiesen und zwar recht zügig.
also wie gesagt, mit briefwechsel und den niederlassungen habe ich schlechte erfahrungen.

-- Editiert von danysahne01 am 21.11.2007 17:17:12

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