Probleme mit Fitness Studio

8. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
marcgeldon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit Fitness Studio

Hallo!

Folgendes Problem habe ich zur Zeit mit meinem alten Fitness Studio.

Ich habe einen Vertrag dort gehabt (jährlich, der sich stillschweigend verlängert).

Damals habe ich meinen Vertrag gekündigt (normaler Brief per Post).

Nach einem Jahr (nach der Kündigung) kam das Fitness-Studio zu mir und wollte das letzte Jahr bezahlt haben. Das sehe ich definitiv nicht ein.

Sie behaupten die Kündigungn nie bekommen zu haben. Ich habe jedoch auch das Problem, daß ich nie eine Kündigungsbestätigung von dem Fitness Studio bekommen habe.

Was kann ich tun? Mit dem Fitness Studio lässt sich definitiv nicht reden. Ich weiß aber, daß ich definitiv diese Kündigung abgeschickt habe.

Mittlerweile liegt die Sache bei deren Rechtsanwalt.


mfG,

Marc

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Im Zweifel wirst Du den Zugang des Kündigungsschreibens bei dem Fst, was im Übrigen für alle einseitg empfangsbedürftigen Willenserklärungen gilt, eben darlegen und vor allem beweisen müssen. Die Versendung per Fax ist hier das Mittel der Wahl, da durch den Sendebericht der ggf. rechtzeitige Zugang belegt wird.

Fand zwischen dem Kündigungszeitpunkt und dem Aufforderungsschreiben des RA des FSt überhaupt kein Kontakt mehr statt? Hast Du ggf. irgendwelche Gegenstände, die im Eigentum des Studios standen, wie Schlüssel oder dergl. kurz nach der Kündigung zurückgegeben und Dir den Empfang bestätigen lassen (ließe sich unter engen Voraussetzungen ggf. als Aufhebungsvereinbarung interpretieren)?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Ich stimme hier vollkommen zu. Wenn Sie nicht eindeutig beweisen können, dass die Kündigung erfolgt ist, hilft Ihnen auch der Anwalt nicht weiter.

Das Sie die Kündigung abgeschickt haben (Normalbrief) besagt nicht, dass diese auch beim Adressaten angekommen ist.

Zahlen Sie den Betrag und kündigen Sie umgehend (möglichst per Einschreiben/Rsch), damit Ihnen ein weiteres Jahr erspart bleibt.

Für die Zukunft, immer die Kündigungsbestätigung einfordern, mit dieser können Sie immer belegen.


-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
thosim
Status:
Student
(2139 Beiträge, 385x hilfreich)

Zumindest sieht eine Vielzahl von Gerichten, so auch in unserem Sprengel, in dem Absenden des Schriftstücks per Fax (OK-Vermerk) einen Anscheinsbeweis für den Zugang, so daß es Aufgabe des Gegners ist, diesen, nämlich den Zugang, substantiiert zu bestreiten.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
marcgeldon
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, hier habe ich nichts zurückgegeben.

Jedoch hat mir die Dame am Telefon bestätigt, daß ich nach der Kündigung (die sie aber nicht erhalten haben) nicht mehr im Training war.

Dies konnte Sie meinen Kundendaten entnehmen.

Das Problem ist das ich hier echt etwas blauäugig war und nicht eine Kündigungsbestätigung verlangt habe.

Hilft es in diesem Fall eigentlich wenn ich Eides Staat versichere das ich gekündigt habe?

Ich sehe nicht ein dieser Firma (es ist übrigens die McFit) das Geld in den Rachen zu schieben! Besonders weil ich 100% diesen Kündigungsbrief verschickt habe.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-1108
Status:
Schüler
(375 Beiträge, 168x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Siehe AGBs :

Wenn der Mitgliedsvertrag nicht spätestens 6 Wochen vor dem jeweiligen Vertragsende schriftlich, per Einschreiben oder per Telefax (0 95 52 / 93 19 19) in der Zentrale in Schlüsselfeld gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um weitere 6 Monate. Das gleiche Recht zur Kündigung steht auch McFit zu.

Also ganz eindeutig, Deine Vertragslaufzeit verlängert sich um 6 Monate, ist ja bei 15,90 EUR/Monat nicht die Welt.

Interessant ist allerdings, daß McFit auch 2 Klauseln in den AGBs hat die definitiv nicht gültig sind.

1. bei Krankheit stillgelegter Vertrag verlängert sich im Anschluß um die stillgelegte Zeit

(Das hat dann mal deren Anwalt dann doch geschluckt, als wir gekündigt hatten !!)

2. Bei 2 nicht bezahlten Beiträgen werden alle restlichen der Laufzeit fällig

Stimmt nicht !! Jeder einzelne Beitrag muss nach und nach angemahnt und eingeklagt werden.

Gruß

Michael

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.636 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.142 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen