Probleme mit unpassendem Vertrag von Telecolumbus

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
hawazuzi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Probleme mit unpassendem Vertrag von Telecolumbus

Hallo,

wir haben verschiedene Probleme mit Telecolumbus und einem Vertrag. Habe im Forum nichts
direkt passendes gefunden. Ich nehme gerne Hinweise auf bestehende Posts.

Meine Eltern haben schon seit Jahren den Fernsehempfang über Telecolumbus.
Die Kosten werden über die Nebenkostenabrechnung des Vermieters eingezogen.
Dabei wird der Anschluss und ein Receiver für HD-Programme bezahlt.

Wir hatten nun Internet + Telefon dazubestellt. Über die Online-Bestellung bei
Telecolumbus kann man in unserem Fall auch nur die sogenannte 2er-Kombi bestellen eben Telefon
und Internet. Die 3er-Kombi, die auch Fernsehen enthält, wird abgelehent, wenn
man die Adresse meiner Eltern benutzt. Macht Sinn.
Eine Bestätigung mit der Bestellung der 2er Kombi kam passend per Email.
Die Bestellung lautete auf den Namen meiner Mutter usw. .

Später gab es noch einen Rückruf von Telecolumbus, wo man noch einmal nachgefragt
hat, was wir wollen usw. (warum auch immer). Meine Mutter hat das oben gesagte
erklärt (TV vorhanden, wir brauchen Internet und Telefon).
Soweit auch alles okay.

Am 03.07. kam dann eine postalische Auftragsbestätigung mit AGBs, Belehrung wegen
Widerspruch usw. .
Dort war dann eine 3er-Kombi aufgelistet. Wir nahmen an, dass das ja sicher so richtig
sein wird, weil effektiv haben meine Eltern ja alle drei Dienste.
Meine Eltern wurden nur stutzig, weil der Receiver dort noch einmal mit 4,99 EUR
angegeben wurde, haben sich aber auch dabei nichts gedacht, da sie auch gar keinen
Receiver bekommen haben.

Es stellte sich später heraus, dass sie nun für Fernsehen bzw. für den Receiver
zweimal bezahlen sollen, für den alten und für den neuen, durch die neue 3er Kombi.
Änderung auf die nachweislich bestellte 2er-Kombi lehnte Telecolumbus ab, auch nicht auf Kulanz möglich.
Es gab mehrere Hotline-Kontakte und auch schriftliche Kommunikation, die zunächst
darauf abzielten, dass es sich wohl um einen Irrtum handelt und man diesen bitte
korrigiert. Schriftlich wurde patzig geantwortet mit dem Hinweis, dass doch aus der
Rechnung alles klar ersichtlich ist. Auf das Problem ging man gar nicht ein.
Hotline ist freundlich, meinte aber nach Rücksprache mit Vorgesetzten, dass es da
keinen Weg raus gibt. Man hat da auch eingeräumt, dass das "merkwürdig" ist, dass
wir überhaupt eine 3er Kombi bekommen haben.

Ein neuer (und damit zweiter) Receiver kam bisher gar nicht an, wird aber eben in Rechnung gestellt,
ab Juli.

Kabelrouter für Internet und Telefon wurde geliefert und funktioniert bedingt (geht Telefon,
dann geht Internet nicht und umgekehrt), aber das soll hier nicht das Problem sein.

Uns fiel auch noch auf, dass der geschickte Vertrag den Namen meines Vaters trägt,
weil er als Mieter eingetragen ist. Die Bestellung wurde aber eigentlich durch meine
Mutter bzw. auf ihren Namen ausgelöst.

Effektiv zahlen meine Eltern nun 4,99 EUR im Monat extra für nichts, zum Einen, weil
der eine Receiver, den sie brauchen, bereits über die Miete mit bezahlt wird
und zum Anderen weil noch nicht einmal ein zweiter Receiver geliefert wurde.
Rechungen wurden aber nun schon gestellt. Für Juli rückwirkend und für August im Voraus.

Was kann man nun sinnvollerweise tun?
Eigentlich würden wir da gern wieder weg. Das wirkt alles nach Bauernfang, weil
mir schon mal nicht klar ist, wie aus einer elektronischen Bestellung einer 2er-Kombi
plötzlich von selbst eine 3er-Kombi wird, das auch noch mit einem Sicherheitspaket (4,99 EUR pro Monat),
das man aber monatlich kündigen kann.
Auch ist in den AGBs und der Preisliste (die es nur online gibt) versteckt, dass man 1,50 EUR pro Buchung bezahlen
muss, wenn man nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt. Das so zu verstecken, ist schon
kein gutes Verhalten. Erfahren haben wir davon erst über die oben genannte patzige schriftliche
Antwort, die das beiläufig erwähnte.

1. Kann man den Vertrag als nichtig ansehen, weil er auf meinen Vater ausgestellt ist und
dieser nie etwas bestellt hat? Achtung: dennoch haben wir den Router angeschlossen und benutzt.
Vor allem wegen dem Telefon ja irgendwie auch nötig, denn der alte Anschluss wurde in dem
Zuge ja gekündigt.
Was wären die Folgen und wie läuft das dann?

2. Zweiter Receiver wurde noch nicht einmal geliefert. Macht es Sinn, die Zahlung dafür dann
auch nicht zu leisten? Was ist dann mit Mahnungen, die folgen werden inkl. Inkasso-Gebühren & Co.
Das ist ja der typische und zu erwartende Weg, vor allem bei Telecolumbus.

3. Macht es Sinn, bei der Zahlung im Verwendungszweck "Zahlung unter Vorbehalt" anzugeben
und erstmal brav alles zu bezahlen? Wäre insofern gut, dass man eben Mahnungen zunächst
vermeidet bis klar ist, wie's nun weitergeht?

4. Sonstige Alternativen? Einfach schlucken, zahlen und ankündigen, dass man nach zwei Jahren Mindestlaufzeit
wieder gehen wird, wenn sie hier nicht doch noch auf Kulanz korrigieren?

Es ist insgesamt sehr unschön. Man kommt sich nicht als Kunde eines Dienstleisters vor und fühlt sich machtlos.
Einerseits interessiert mich die "harte Tour", also wie man sich effektiv wehren kann.
Andererseits geht unsere Tendenz eher dahin, das jetzt zu schlucken und dann sobald möglich wieder
das Weite zu suchen.
Die Art und Weise ist insgesamt unverständlich. Niemand hat von solch einem Zirkus etwas.
Wir haben aber die Lektion gelernt, dass man innerhalb von 14 Tagen lieber widerruft, wenn nicht
exakt das im Vertrag steht, was man angefordert hat, auch wenn es wie in solchen Fällen
durch den Dienstleister leicht zu heilen wäre ohne jeglichen Nachteil.

Danke für Tipps,
Jan



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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Es ist noch viel einfacher:
Es wurde ein Leistungs-Paket bestellt und ein anderes auf anderem Namen geliefert und das nicht mal vertragsgemäß.

Daher gibt es
a) keine übereinstimmende Vertragserklärung und damit gar keinen wirksamen Vertrag
b) einen Grund zur fristlosen Kündigung (wegen Nichterfüllung)
c) vermutlich gab es noch nicht mal eine korrekte Widerrufsbelehrung (bitte prüfen) und somit einen 3. Weg aus dem Vertrag

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#2
 Von 
hawazuzi
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Informationen. Eine Widerrufsbelehrung gab es.

Angenommen, man beruft sich auf "a) kein wirksamer Vertrag", was würde man denn jetzt tun und was bedeutet das bezogen darauf, dass man ja wenige Leistungen (Telefon) in Anspruch genommen hat? Das kann man ja nicht "zurück geben". Was muss man dafür zahlen?
Internet geht bisher nicht wirklich (ist gedrosselt auf 0,01 MBit). Von den drei Dingen ist also nur Telefon bisher überhaupt nutzbar.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Ohne Vertrag auch keine Berechnungsgrundlage.
Wesentliche Leistungsabweichungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen. Dabei muß jedoch eine Problemlösung mit Friststzung verlangt werden.
Bei dem schlechten Ruf des Anbieters sollte man ggf. einen Anwalt oder Verbraucherschutz einschalten?

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