Provider will Zugang nicht freischalten

7. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)
Provider will Zugang nicht freischalten

Hallo,

ich habe da mal ein kleines Problem:

XY hat einen Server für eine Website angemietet, ist umgezogen und hat ne neue Bank. Naja der Provider hat nun versucht von der alten Bank Geld zu bekommen, ging nicht. Also hat er eine Email als Mahnung geschickt, wurde wohl im Spamordner gepackt, denn sonst hätte man sie Rechnung beglichen. Naja jetzt kam ein Inkassobüro an, stellte eine Forderung die 4 mal so hoch war wie die Hauptforderung von 23 Euro plus Rückläufer. Das Geld wurde bezahlt und der Provider schrieb heute. Er hat das Geld erhalten aber wenn XY den Vertrag nutzen möchte, solle er noch einmal 25 Euro bezahlen als Schadenersatz.

Das ist doch jetzt eine Leistungsverweigerung obwohl der Rechnungsbetrag und alle möglichen Kosten bereits beglichen wurden. Kann XY sich dagegen wehren ?

Würde mich über informationen freuen.

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von Astrafan am 07.08.2014 01:20

solle er noch einmal 25 Euro bezahlen als Schadenersatz.

Welcher Schaden?

quote:
von Astrafan am 07.08.2014 01:20

Kann XY sich dagegen wehren ?

Ja, es gibt hierbei verschiedene Ansatzpunkte. Was ist dein Ziel? Was möchtest du erreichen?

-----------------
""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

So etwas könnte man auch mitunter "Erpressung" nennen, wenn sich dahinter eine Art "Freischaltgebühr" verbirgt. Als Schadensersatz ist nur der tatsächlich entstehende Schaden erlaubt, keinesfalls willkürliche Strafzahlungen o.ä.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

XY möchte den Zugang zu seiner Domain erhalten, da XY den Betrag ja für 1 Jahr bezahlt hat. Man verweigert XY nun den Zugriff auf die Bezahlte Leistung.

Die Domain kostet 1.99 Euro/ Monat
Dann nun diese Kosten hier...

Sonstige Leistungen & Maßnahmen
Nachfolgend finden Sie eine Auflistung sonstiger Leistungen, Entgelte und Maßnahmen.
Leistungen und Maßnahmen Preis*
Account- / Tarifsperrung
(bei Zahlungsverzug / Inkasso) 25,00 € einmalig

Rücklastschrift- Bearbeitungsgebühr (mangels
Deckung / Widerspruch / Konto erloschen) 9,80 € einmalig

Die o.g. Kosten wurden XY weder bei der Bestellung noch bei Vertragsabschluss mitgeteilt. Diese sind über andere Wege erst zu finden. In den AGB´s sind diese zwar erwähnt aber ohne Betrag.
Die 9.80 Euro wurden bezahlt, aber die 25 Euro übersteigen sogar den Vertragswert.

XY will entweder sein Geld zurück und aus dem Vertrag raus, da der Provider die Domain und sperrt. Oder das der Zugang frei geschalten wird.



-----------------
""

-- Editiert Astrafan am 07.08.2014 17:51

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie gesagt: Solch eine Sperrgebühr dürfte grundsätzlich unzulässig sein. Das sollte auch schon zu Hauf vor Gerichten gewesen sein. Wenn sie bei Bestellung/Vertragsschluss auch nicht genannt wurden, sind sie sowieso höchstwahrscheinlich nie in den Vertrag eingebunden.

Ich würde den Anbieter mit einer knappen Frist (7 Werktage) nachweisbar (Einschreiben) in Verzug setzen, wieder alles freizuschalten. Ankündigen, dass man ansonsten auf deren Kosten einen Anwalt hinzuschaltet und ein Gericht das ganze klären lässt, was denen gewiss sehr teuer zu stehen kommt. Nochmal deutlich machen, dass man diese erpresserische Strafgebühr nicht zahlt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Danke dir,
ich werde deinen Rat befolgen und dem Provider dieses Heute per Post zukommen lassen.
Hab es zwar schon auf dem Supportweg getan aber die meinten mich abspeisen zu können..



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Astrafan
Status:
Schüler
(168 Beiträge, 58x hilfreich)

Hallo noch einmal,

also ich habe dem Provider/Webhoster mitgeteilt, das er die 25 Euro mir bei Vertragsabschluss weder in einer Preisliste noch in den AGB´s mitgeteilt hat.
Diese Kosten waren auf einer Seite zu finden, jedoch nur mit suchen.
In den AGB´s wurde immer auf eine Preisliste hingewiesen und ich habe die Suche des Webhosters benutzt um zu suchen... NIX GEFUNDEN.
Also habe ich Ihm mit einem Rechtsstreit sowie meldung bei der Gewerbeaufsicht gedroht und siehe da.....

Der Webhoster hat soeben den Vertrag, die Domain und Server frei gegeben und mir Mitgeteilt, das er auf die 25 Euro verzichtet.

Danke für eure Hilfe

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.