Guten Tag,
mein Mann und ich wollen eine Eigentumswohnung kaufen, die uns von einem Makler gezeigt wurde. Kurze Zeit später haben wir erfahren, dass die aktuellen Eigentümer den Vertrag mit dem Makler gekündigt haben und einen neuen Makler engagiert haben. Jedoch darf angeblich der alte Makler für die bereits "bestehenden" Interessenten weiterhin tätig sein. Nun wollen wir die Wohnung kaufen, aber nicht die Provision zwei Mal an zwei Makler zahlen. Jedoch ist der erste Makler sehr unseriös und antwortet nur sporadisch auf unsere Fragen per e-mail, geht nicht ans Telefon, oder meldet sich nicht, auch wenn er versprochen hat anzurufen, so dass eine Verhandlung mit den Eigentümern oder gar ein Kaufvertrag nicht zustande kommen kann. Gibt es eine Möglichkeit aus dem Vertrag mit dem ersten Makler auszutreten (wir haben keinen schriftlichen Vertrag unterzeichnet, jedoch online der Provision bei Zustandekommen eines Kaufs vor der Besichtigung zugestimmt)?
-- Editiert von Moderator am 12.09.2017 23:02
-- Thema wurde verschoben am 12.09.2017 23:02
Provision an zwei Makler vermeiden
12. September 2017
Thema abonnieren
Frage vom 12. September 2017 | 13:59
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Provision an zwei Makler vermeiden
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#1
Antwort vom 12. September 2017 | 17:35
Von
Status: Master (4158 Beiträge, 897x hilfreich)
.
Zitatjedoch online der Provision bei Zustandekommen eines Kaufs vor der Besichtigung zugestimmt)? :
Genauer Wortlaut und genauer Inhalt.
gruß charly
#2
Antwort vom 12. September 2017 | 18:40
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Das habe ich so formuliert, weil es normalerweise so abläuft, dass man beim Öffnen eines Exposes auf immobilienscout24 so eine Verbindlichkeit nachgeht . Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass ich was extra unterschieben habe. Kann ich vom Makler Auskunft darüber verlangen, wenn es notwendig ist?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. September 2017 | 19:06
Von
Status: Praktikant (834 Beiträge, 613x hilfreich)
Zitatdass man beim Öffnen eines Exposes auf immobilienscout24 so eine Verbindlichkeit nachgeht . Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass ich was extra unterschieben habe. :
Klingt mir nicht rechtsverbindlich.
Nachfragen würde ich nicht unbedingt, da würde man schlafende Hunde wecken.
#4
Antwort vom 12. September 2017 | 19:20
Von
Status: Unbeschreiblich (116194 Beiträge, 39219x hilfreich)
Zitatweil es normalerweise so abläuft, dass man beim Öffnen eines Exposes auf immobilienscout24 so eine Verbindlichkeit nachgeht :
Die Frage ist nicht "wie war es bei anderen", die Frage ist "wie war es bei DIR"
Gab es eine Widerrufsbelehrung vom Makler?
#5
Antwort vom 12. September 2017 | 19:36
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Widerrufsbelehrung gab es nicht, auch nichts Schriftliches, was mir vorliegen würde. Aber der Makler geht davon aus, dass er durch seine Besichtigung zum Kauf beigetragen hat und ratet uns davon ab, Kontakt mit dem zweiten Makler aufzunehemen...
#6
Antwort vom 12. September 2017 | 20:13
Von
Status: Gelehrter (11824 Beiträge, 3193x hilfreich)
ZitatDas habe ich so formuliert, weil es normalerweise so abläuft, dass man beim Öffnen eines Exposes auf immobilienscout24 so eine Verbindlichkeit nachgeht . Allerdings kann ich mich nicht erinnern, dass ich was extra unterschieben habe. Kann ich vom Makler Auskunft darüber verlangen, wenn es notwendig ist? :
Das Öffnen des Exposés auf Immoscout wohl nicht. Hatten Sie persönlichen Kontakt zum Makler, zB per E-Mail?
#7
Antwort vom 12. September 2017 | 20:27
Von
Status: Master (4961 Beiträge, 2377x hilfreich)
ZitatAber der Makler geht davon aus, dass er durch seine Besichtigung zum Kauf beigetragen hat und ratet uns davon ab, Kontakt mit dem zweiten Makler aufzunehemen... :
Dann sollte man den Makler darauf hinweisen, das er auch aktiv vermitteln müsste, ansonsten sähe man keinen Grund mehr, das hier eine Provision fällig wäre, dann man kann das auch als Störung der Seschäftsgrundlage ansehen, wenn es trotz Kaufwillen keinen Abschluss gäbe, und man sich direkt an den Eigentümer wenden werde.
#8
Antwort vom 12. September 2017 | 21:25
Von
Status: Unbeschreiblich (116194 Beiträge, 39219x hilfreich)
ZitatDann sollte man den Makler darauf hinweisen :
Und zwar per Einschreiben.
#9
Antwort vom 12. September 2017 | 22:22
Von
Status: Student (2455 Beiträge, 634x hilfreich)
Evtl. Jemand fragen, der sich damit auskennt? Ein Forum fuer Mietrecht ist auf jeden Fall das
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