Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben einen Solarpark in Deutschland vermittelt der gebaut werden sollte. Dieser Vertrag war an "Bedingungen" (Genehmigungen, Einsepeisevergütung )geknüpft.
Diese hätten auch erfüllt werden können (lt. Erbauer/Verkäufer). Nun hat ein Vertragspartner (Käufer) die "Lust" verloren noch zu warten und einen Aufhebungsvertrag angeboten. Der Verkäufer wird diesen wohl zustimmen. Ob Geld bezüglich der Auslagen (Genehmigungen) bezahlt worden sind kann ich noch nicht sagen.
Meine Frage, da alle Bedingungen hätten erfüllt werden können, ist trotzdem die Provision für den Makler fällig)?
Diese wäre bei Vertragsabschluss fällig gewesen. Jedoch gehen wir davon aus, erst wenn die Bedingungen erfüllt sind. Ist das so üblich?
Grüße Tom
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-- Editiert müllermilch am 26.04.2013 14:21
Provisionsanspruch? an Bedingungen geknüpft
26. April 2013
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Frage vom 26. April 2013 | 14:20
Von
Status: Schüler (396 Beiträge, 118x hilfreich)
Provisionsanspruch? an Bedingungen geknüpft
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 26. April 2013 | 22:56
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
quote:
Diese wäre bei Vertragsabschluss fällig gewesen.
Wenn es die Notwendigkeit eines Aufhebungsvertrages gibt, dann gab es denknotwendigerweise auch einen Vertragsabschluss.
quote:
Jedoch gehen wir davon aus, erst wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Das wäre dann wohl eher die Vertragsausführung/-erfüllung gewesen.
Aber wie immer kommt es auf die genauen vertraglichen Vereinbarungen an.
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