Hallo Foreaner,
Ich habe einen Verkaufsauftrag von meiner Schwiegermutter über Ihr Haus erhalten.
In diesem Zusammenhang habe ich den Auftrag über ein Unternehmen A, in welchem ich
als selbständiger Vertriebspartner tätig war inseriert und dadurch auch Anfragen erhalten.
Eine Anfrage war sehr stark interessiert und ich habe dann, da ich aufgehört hatte für
das Unternehmen A zu arbeiten, den Auftrag in meinen eigenen Namen zum Abschluss
bringen können. Einen separaten Nachweis habe ich mir sicherheitshalber unterschreiben lassen. Bedeutet ich habe das Haus meiner Schwiegermutter letzten Endes
erfolgreich über mein eigenes Einzelunternehmen vermakelt.
Nun habe ich ein Schreiben eines Anwaltsbüros erhalten, in dem die Provision Rückgefordert
wird (Verflechtung zwischen Makler und Auftraggeber ... §§652-656 BGB
).
Was nun, muss ich die Provision zurückzahlen????
Vielen lieben Dank für eine kurze Antwort/Hilfe
und Grüße aus Hessen
Mike
-- Editiert von Moderator am 12.12.2019 16:33
-- Thema wurde verschoben am 12.12.2019 16:33
Provisionsanspruch des Immobilienmaklers
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Und die Frage zum Thema Baurecht ist ... ?
Vom wem? Vom Käufer? Oder von Unternehmen A?ZitatNun habe ich ein Schreiben eines Anwaltsbüros erhalten, in dem die Provision Rückgefordert :
wird (Verflechtung zwischen Makler und Auftraggeber ... §§652-656 BGB).
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Ich habe ein Schreiben vom Käufer (seinem Anwalt) erhalten, in dem die Provision rückgefordert wird.
In Hessen wird eine Provision nur vom Käufer "verlangt" und berechnet.
ZitatUnd die Frage zum Thema Baurecht ist ... ? :
Sorry, aber wo denn sonst.......?
ZitatSorry, aber wo denn sonst.......? :
Vertragsrecht - wo es der Admin inzwischen auch hin verschoben hat.
ZitatVerflechtung zwischen Makler und Auftraggeber :
Da ich hier keine Verflechtung sehe, hat der Anwalt das irgendwie näher begründet?
Ein Verwandtschaftsverhältnis wird da nicht ausreichend sein.
Gibt es zwischen euch eine wirtschaftliche / gesellschaftsrechtliche Verbindung?
Entschuldigung, dass ich die Frage falsch platziert hatte. (Frischling, Neu hier).
Die Begründung bringe ich gleich, da ich kein pdf einfügen kann.............(Frischling halt)
ZitatEntschuldigung, dass ich die Frage falsch platziert hatte. :
Kein Thema, wenn das Rechtsgebiet geklärt ist, dann läufts.
Bei Unsicherheiten einfach unter "Generelle Themen" reinstellen.
Zitatda ich kein pdf einfügen kann.............(Frischling halt) :
Egal ob Frischling oder nicht, hier kann keiner was hochladen, das geht nur über Verlinkung zu externen Diensten.
Personenbezogene Daten, Firmennamen Aktenzeichen etc. bitte unkenntlich machen.
Mit einem der Bilderdienste wie z.B. https://imgbb.com/ oder https://imgur.com/upload Datei ins Internet stellen.
Den Link dann einfach hier posten oder aus der Symbolleiste das Dritte Symbol von rechts auswählen und den Link dort eintragen.
Bitte darauf achten, das man nicht den Thumbnail- / Vorschau-Link postet.
Ich habe keine Ahnung, aber mein Konto wurde gesperrt ????????
Ich musste mir ein neues anlegen, Entschuldigung.
Zitat:ZitatSorry, aber wo denn sonst.......? :
Vertragsrecht - wo es der Admin inzwischen auch hin verschoben hat.
ZitatVerflechtung zwischen Makler und Auftraggeber :
Da ich hier keine Verflechtung sehe, hat der Anwalt das irgendwie näher begründet?
Ein Verwandtschaftsverhältnis wird da nicht ausreichend sein.
Gibt es zwischen euch eine wirtschaftliche / gesellschaftsrechtliche Verbindung?
Hier ein Auszug aus dem Schreiben des Anwaltes, wie versprochen:
https://ibb.co/4KF2GbN
Vielen Dank und Grüße
Mike
Lustiges Schreiben mit Urteilen, die dem Sachverhalt genau entgehen stehen. Meiner Meinung nach besteht hier keinesfalls eine Verflechtung.
Ich würde an Ihre Stelle antworten:
"Sehr geehrter Herr Anwalt,
die von Ihnen aufgeführten Entscheidungen des BGH u.w. stehen konträr zur von Ihnen aufgestellten Behauptung einer Verflechtung meiner Maklertätigkeit mit der Verkäuferin.
Ich weise Ihre Forderung vollumfänglich zurück.
MfG"
Auf keinen Fall selbst irgendwelche Argumente aufführen!
Vielen Dank für Ihre Ausführungen, die mir sehr weiterhelfen.
ZitatHier ein Auszug aus dem Schreiben des Anwaltes, wie versprochen: :
Ja, wie ich mir dachte.
Ich bleibe dabei, das ich hier aus der bisherigen Schilderung keine Verflechtung sehe.
Ob man dem Anwalt nun mitteilt, das man seine Meinung nicht teilt oder einfach gar nicht reagiert, bleibt einem selbst überlassen.
Herzlichen Dank für Ihre Nachricht.
Ich frage mich nur, wenn man dem Anwalt keine Antwort sendet und er nun einen Schritt weiter geht, wie sieht das vor Gericht aus, wenn man auf dieses Schreiben nicht reagiert hat????????
Oder wie sehen Sie das ?
VG
Mike
Zitatwie sieht das vor Gericht aus, wenn man auf dieses Schreiben nicht reagiert hat???????? :
Das wird keiner realistisch vorhersagen können.
Juristisch gesehen ist es egal ob man nicht antwortet oder nur "nein" sagt.
Thx
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