Guten Tag,
wir wollten einen freiberuflichen Trainer mit einem Sprachtraining beauftragen. Zu Beginn der Zusammenarbeit schließen wir zunächst einen Rahmenvertrag mit dem Trainer, in dem allgemein die Zusammenarbeit geklärt wird, aber keine Angaben wie Honorar, Unterrichtszeiten etc. enthält. Im Vertrag steht geschrieben, dass der verbindliche Auftrag erst mit der Zusendung der Bestätigungs-E-Mail erfolgt.
Dem Trainer wurde der Vertrag mit der Willkommens-E-Mail zugesandt, in der auch wichtige Eckdaten des ersten Schülers stehen, die aber aus Datenschutzgründen nicht komplett sind, sowie das vereinbarte Honorar, um Missverständnisse zu vermeiden. Aufgrund mehrerer Gründe mussten wir uns nun aber doch für einen anderen Trainer für den betreffenden Schüler entscheiden, was wir dem Trainer mitgeteilt haben. Demzufolge hatten wir ihm nicht die verbindliche Bestätigungs-E-Mail geschickt und hätten ihn bei zukünftigen Anfragen wieder kontaktiert.
Nun möchte der Trainer eine Entschädigung mit der Begründung, dass unsererseits der Vertrag gebrochen wurde. Wir sehen das nicht so, da der Rahmenvertrag ja weiterhin besteht, es nur nicht zu dem betreffenden Auftrag kam.
Steht dem Trainer eine Entschädigung zu?
Rahmenvertrag Freiberufler
17. Oktober 2018
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Frage vom 17. Oktober 2018 | 08:47
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Rahmenvertrag Freiberufler
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2018 | 21:30
Von
Status: Unbeschreiblich (124258 Beiträge, 40346x hilfreich)
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