Raten / Leasing ohne Vertrag

26. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Lilly1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Raten / Leasing ohne Vertrag

Hallo Ihr Lieben,

hoffe ich bin hier richtig und ihr könnt mir helfen.

Jemand wollte aufgrund beruflicher Veränderungen eine Leasingübernahme tätigen - da allerdings alles anders kam und diese Veränderung nicht eintrat, hat die Person auch den offiziellen Vertrag der Leasingbank nicht unterschrieben. So weit so gut - allerdings steht das Auto bereits seit 1,5 Monaten bei der Person, da es ihr schon im Vorfeld von dem aktuellen und auch zukünftigen Besitzer übergeben wurde. Allerdings konnte die Person das Auto größenteils nicht nutzen, da die Winterreifen fehlten und das Auto somit aufgrund der Wettersituation nicht nutzbar war. Zwischen den beiden Parteien gibt es keinen Vertrag über eine Ratenzahlung - lediglich darüber, dass die Person das Auto von Person XY fährt und für Schäden, Unfälle und Blitzer/Verkehrsstraftaten haftet.

Nun die Frage - ist die Person nun verpflichtet die offizielle Raten für die 1,5 Monate zu zahlen, obwohl es hier keinen schriftlichen Vertrag gibt und die Person lediglich ca. 50 km gefahren ist?

Wie ist die Rechtslage? Das Angebot einer Kilometerpauschale wurde bereits abgelehnt.

Hoffe ich es halbwegs plausibel rüberbringen.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Solange es keinen offiziellen Vertrag gibt, ist man auch nicht an irgendetwas oder irgendeine Laufzeit o.ä. gebunden. Man wird also sehr leicht aus der Nummer rauskommen denke ich. Insofern würde ich direkt anbieten, das Auto wieder abzuliefern (mit Verweis auf den nicht zustandekommenden Vertrag, sowie die unerwartete Veränderung der Umstände).

Für etwaigen Gebrauch oder "Wertverlust" ist aber dennoch zu zahlen. Auch wird man schwerlich argumentieren können, dass man gar nichts zahlen muss, denn irgendeine Form eines mündlichen Vertrages existiert ja bzw. wird sinnvollerweise anzunehmen sein. Das mit den Winterreifen hätte man ja auch durchaus zur Klärung bringen können.

Wieviel man zahlt, da müsste man halt verhandeln. Kommt auch, wenn das Gericht wäre, ein wenig auf die Form des Richters an, welcher Sachdarstellung man glaubt, ob das Auto eher als "bei Ihnen geparkt aber nie nutzbar" angesehen wird (was evtl. weniger ist). Der Kilometerstand lässt sich ja ggf. beweisen, also dass sie nur 50km gefahren sind. Um welche Beträge geht es denn?


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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 27.12.2012 08:35

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#2
 Von 
Lilly1337
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

vielen Dank für die rasche Antwort!

Ja, der Besitzer hat sich direkt einverstanden erklärt, den Wagen wieder zurück zunehmen. Natürlich ist er sauer, aber die Situation war ja ursprünglich auch eine ganz andere.

Zum Gerichtsfall sollte es nicht kommen, da dies für alle beteiligten einfach nur unnötig wäre.

Es geht laut Besitzer nach letztem Stand um 316 € Nutzungsgebühr - basiert auf seiner angeblichen Monatlichen Rate von 197,54 €. Obwohl dies nicht nachvollziehbar ist, ursprünglich war von 191 € die Rede und laut seinem Smart Vertrag (den ich damsl erhalten habe bezüglich des Kleingedruckten) zahlt er nur 166 € monatlich.

Die Frage ist nun, wie kann ich plausibel argumentieren bzw. dem Besitzer ein Angebot machen, sodass ich nicht die angeblich komplette Ratensumme von 316 € zahlen muss. Was für mich leider aktuell (aufgrund der Umstände) eine enorme Summe wäre.

Besten Dank und viele Grüße

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