Ratenkauf: Gerät weiterverkaufen o. verschenken?

22. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Meteo
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 47x hilfreich)
Ratenkauf: Gerät weiterverkaufen o. verschenken?

Hallo,

diskutiere gerade an anderer Stelle die Frage, die Lösung scheint nicht ganz einfach (aus rechtlicher Sicht). Wenn ich ein Gerät über das Internet bei einem großen Versandhaus auf Ratenzahlung erwerbe, dieses auch geliefert wird und die erste Rate bereits bezahlt wurde (einen richtigen Ratenvertrag habe ich per Post nicht bekommen, alles über den Online-Account), darf ich dann das Gerät weiterverkaufen bzw. darf mir der Inhaber (Versandhaus, "Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum") den Weiterverkauf untersagen?

Wenn dem so ist: Könnte das Versandhaus also über die gesamte Laufzeit aus "Lust und Laune" sagen: "Gerät wieder her, gehört uns!", müsste dabei aber die bereits gezahlten Raten an mich zurückzahlen?

Und jetzt noch einen obendrauf: Was, wenn man ein auf Raten gekauftes Gerät verschenkt? Ist das dann auch unzulässig? Denn es besteht ja Garantie auf dem Gerät, wenn der Beschenkte sich dann also im "Falle des Falles" ans Versandhaus samt Lieferschein wendet, kommt die Schenkung ja auch ans "Tageslicht". Oder man stelle sich vor, ich zerstöre das Gerät aus Versehen, bin nicht versichert: Dann habe ich theoretisch "fremdes Eigentum" beschädigt?

Immer vorausschickend, dass die Raten brav bezahlt werden: Ein Weiterverkauf ist also rechtlich nicht möglich, eine Schenkung ggf. schon?

Danke im Voraus...

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> darf mir der Inhaber (Versandhaus, "Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum") den Weiterverkauf untersagen?

In dem Fall läge ein Eigentumsvorbehalt vor. Dann wäre ein Weiterverkauf/-verschenken unzulässig, der Besitz des Dritten wäre ggfs. fehlerhaft und das Versandhaus hätte gegen diesen den gleichen Herausgabeanspruch wie gegen seinen Kunden, wenn dieser mit den Raten in Verzug gerät.

> Wenn dem so ist: Könnte das Versandhaus also über die gesamte Laufzeit aus "Lust und Laune" sagen: "Gerät wieder her, gehört uns!", müsste dabei aber die bereits gezahlten Raten an mich zurückzahlen?

Nein. Der Ratenkaufvertrag ist bindend und könnte nur rückgängig gemacht werden, wenn Verzug seitens des K vorliegt.

> Und jetzt noch einen obendrauf: Was, wenn man ein auf Raten gekauftes Gerät verschenkt? Ist das dann auch unzulässig?

S.o.

> Denn es besteht ja Garantie auf dem Gerät, wenn der Beschenkte sich dann also im "Falle des Falles" ans Versandhaus samt Lieferschein wendet, kommt die Schenkung ja auch ans "Tageslicht".

Die Schenkung alleine wäre ja noch nicht rechtswidrig, sie wäre nur ggfs. nicht wirksam.

> Oder man stelle sich vor, ich zerstöre das Gerät aus Versehen, bin nicht versichert: Dann habe ich theoretisch "fremdes Eigentum" beschädigt?

Das würde ja erst relevant, wenn du die Raten nicht mehr zahlen kannst und die Gegenseite einen Herausgabeanspruch hätte. Dann hättest du nicht nur theoretisch, sondern höchst praktisch fremdes Eigentum beschädigt.

> Immer vorausschickend, dass die Raten brav bezahlt werden: Ein Weiterverkauf ist also rechtlich nicht möglich, eine Schenkung ggf. schon?

Doch, beides. Wirksamkeit in dem Sinne, daß der ursprüngliche VK keine Herausgabe mehr von dem zweiten K / Beschenkten fordern könnte, würde aber erst mit vollständiger Bezahlung eintreten.

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