Person A leiht einem Bekannten (Person B) bargeld und hält dieses schriftlich in einem Vertrag fest. Die Rückzahlung soll in monatlichen Raten über 10Monate vollzogen werden auf das Konto xy. Person B zahlt die ersten 2 Raten monatlich, danach nur noch 2 mal in längeren Abständen nur noch die hälfte in Bar zurück. Dann stellt er die Zahlung ein. Selbst nach ablauf der vereinbarten Rückzahlungsfrist ist nichts weiter an Zahlung eingetreten. Dieser Termin liegt jetzt 3 Monate zurück. Eine Mahnung ist von nPerson A noch nicht erfolgt. Und Person A hat erfahren, das Person B keine weiteren Zahlungen mehr tätigen will, sondern behaupten, das er bereits ALLES in Bar zurückgezahlt hat. Die tatsächliche Rückzahlung betrug aber nur 30% vom geliehenem Geld. Person B will notfalls mit einem Anwalt erreichen, das er das Geld komplett zurückgezahlt hat. Hat Person A noch die Chance seine restlichen 70% von Person B einzufordern? Gibt es eine Verjährungsfrist für die Mahnung oder eine Klage von Person A auf den Restbetrag?
Ratenzahlung abgebrochen und dann behauptet es sei alles bezahlt
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Für die Mahnung gibt es keine Verjährungsfrist. Meines Erachtens ist aber eine Mahnung gar nicht notwendig, da A und B eine monatliche Ratenzahlung vereinbart haben und somit die Leistungszeit nach dem Kalender fest stand. Es tritt somit automatisch bei Nichteinhaltung des Zahlungstermin Verzug ein.
Für die Zahlung der Darlehensraten gilt die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB
= 3 Jahre.
Die Erfüllung der Ratenzahlungsverpflichtung durch Zahlung müsste im Übrigen B beweisen. Hat er tatsächlich nicht gezahlt ist ein solcher Beweis nicht führbar (wenn alles mit rechten Dingen zugeht und nicht jemand sich zur Falschaussage verleiten lässt). Von daher sehe ich gute Chancen den Anspruch vor Gericht durchzusetzen, wenn nicht Verjährung eingetreten ist.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
28 Antworten