Folgende Frage, da ich im Netz keine passende Antwort auf die Situation finde.
Das Gesetz sagt, dass Verträge mit Minderjährigen insoweit unwirksam sind, hier geht es um eine Ratenzahlungsvereinbarung, bis die gesetzlich bestimmte Person (in den meisten Fällen die Eltern) diesem Vertrag zustimmen.
Nun ist es so dass meine Tochter (16 Jahre) mit ihrer Mutter einen Vertrag abgeschlossen hat.
Quasi die Mutter diese gedrängt hat, diesen zu unterschreiben. Tochter wollte ein neues Handy, Mutter kaufte es bei OTTO per Ratenzahlung & hat nun eine Ratenzahlungsvereinbarung mit unserer Tochter gemacht, welche sie unterschrieb.
Ist dieser Vertrag rechtlich überhaupt gültig? Wenn ja, unter welcher Vorlage?
Ratenzahlungsvereinbarung - minderjähriges Kind - mit Eltern überhaupt gültig?
Kuriose Frage. Im Umkehrschluß soll also Deine Tochter einen von der Mutter angebotenen Deal wegen schwebender Unwirksamkeit anfechten?
Problem nur: Zumindest die Mutter hat es genehmigt und einen Vertrag zwischen Eltern und Kind (erzieherische Gründe!?) ist anders zu bewerten als ein Raten-Kauf zwischen Kaufmann und Minderjährigen. Die Relation zum Taschengeld ist auch nicht dargelegt.
Das geht doch an der Praxis vorbei. Zahlt die Tochter nicht, wird das Taschengeld einfach gekürzt. Mir ist unklar was Du mit dem Manöver erreichen willst.
Das ist nicht wirklich eine juristische Thematik. Wirksam ist diese Vereinbarung wohl nicht, jedenfalls was zukünftige Raten angeht. Das kann aber egal sein, da sich um die Rechtslage nur ein Gericht Gedanken machen müsste. Wahrscheinlich/Hoffentlich landet dieser Fall aber nie vor einem Gericht. Daran dürften beide Seiten kein Interesse haben.
Kosten des Handys? Woher hat die Tochter Einkommen in welcher Höhe?
Mir scheint das ein rein pädagogisches Problem zu sein. Wenn jetzt hier rumdiskutiert wird, dann nimmt die Mutter der Tochter das Handy wieder ab und fertig. Hätten sich von Anfang an solche Diskussionen abgezeichnet, dann hätte die Tochter auf ihr neues Handy ebenhalt warten müssen, bis sie 18 ist. Beziehungsweise hätte sie für dieses oder ein günstigeres Handy sparen müssen. Am Ende kommt das doch wohl auf das gleiche hinaus. Die Mutter ist der Tochter entgegengekommen, indem die sie ihr einen Finanzierungskauf ermöglicht hat, der andernfalls ausgeschlossen gewesen wäre. Die Mutter hat die Tochter hier ja nicht in eine Schuldenfalle gezwängt oder ähnliches.
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Zitat :Kuriose Frage. Im Umkehrschluß soll also Deine Tochter einen von der Mutter angebotenen Deal wegen schwebender Unwirksamkeit anfechten? [[...] Mir ist unklar was Du mit dem Manöver erreichen willst.
Mir ist unklar, warum du etwas behauptest, was nichts mit der Frage zu tun hat.
Meine Frage war gewesen, ob sowas überhaupt zulässig wäre. Hier geht es nicht um "kann sie das anfechten" oder ähnliches & es geht hier auch nicht um eine Erzieherische Maßnahme. Das ist sowieso nicht im Sinne der Mutter, sonst würde meine Tochter nicht seit klein auf in einer Wohngruppe wohnen. Aber auch das ist kein Thema.
Die Frage steht ja: Wäre das Rechtlich überhaupt durchzusetzen oder so haltbar? Den nach meiner Auffassung nein & laut einem Bericht hätte bei einem Kreditvertrag (in diesem Fall Ratenzahlung zwischen Mutter & Kind) ein Gericht diesem zustimmen müssen. So glaub ich war der Beitrag von Focus.de
Zitat :Kosten des Handys? Woher hat die Tochter Einkommen in welcher Höhe?
Taschengeld (50 € pro Monat) von der Wohngruppe. Läuft also über das Jugendamt.
Zitat :Die Mutter hat die Tochter hier ja nicht in eine Schuldenfalle gezwängt oder ähnliches.
Die Kindesmutter hat keine guten Absichten per Se. Deswegen zockt sie auch ihre Tochter ab, erpresst sie dass sie den Vertrag unterschreiben muss sonst kein Handy, verlangt jetzt 60 € (obwohl sie monatlich nur 50 € von der Wohngruppe bekommte) obwohl sie mündlich zugesichert hat dass es okay sei wenn sie mal nen Monat auslässt usw.
Die Frage die sich mir einfach stellt, ist solch ein Vertag überhaupt zulässig.
Weil unter dem Taschengeldparagraph fällt das nicht mehr, weil der besagt, dass der nur zählt wenn man Ware bar in einer Summe bezahlt, deckt aber keine zb. Finanzierungskäufe oder monatliche Abo´s.
Die Kindesmutter hat sogar den Corona Kindergeldbonus 2021 bekommen, obwohl das Kindergeld das Jugendamt bekommt. Somit, sagte auch bereits das Jugendamt, hätte die Kindesmutter den Bonus gar nicht erhalten dürfen. Meine Tochter sagt natürlich zu recht, der Bonus ist wenn sowieso für sie (so wie die Bundesregierung ja auch selber sagt) bzw. das Geld für das Kind ausgegeben werden soll. Die Mutter behält alles für sich selber ein bis auf 50 €, wo meine Tochter "froh sein kann" dass sie überhaupt "so eine gnädige Mutter" hat und was davon abgibt. --- Übrigens Originalworte der Kindesmutter.
So tickt die Kindesmutter. Aber auch das ist ein anderes Thema.
-- Editiert von DStein am 25.05.2021 21:28
Interessant wird es erst, wenn die Tochter die Zahlungen einstellt.
Ich frage mich, warum man lieber persönliche, vom Thema vorbei, Kommentare ablässt als die Frage selbst zu beantworten. Ist das nicht der Sinn hinter einem Rechtsforum? Eine simple Frage: Hat der Vertrag rechtlich bestand? Mehr nicht.
Zitat :Interessant wird es erst, wenn die Tochter die Zahlungen einstellt.
Dann könnte die Kindesmutter das Handy von der Tochter zurückverlangen. Das ist jedem bewusst.
Aber auch das war nicht die Frage.
Wo kommt denn jetzt ein Kreditvertrag her? Hier liegt allenfalls ein Ratenkauf vor, sofern nicht weitere Details verschwiegen wurden.Zitat :Den nach meiner Auffassung nein & laut einem Bericht hätte bei einem Kreditvertrag (in diesem Fall Ratenzahlung zwischen Mutter & Kind) ein Gericht diesem zustimmen müssen.
Wie soll man eine Frage beantworten, wenn wesentliche Infos fehlen? Verlinke bitte den Artikel Vom Focus, in dem Eltern als Darlehnsgeber zu bewerten sind.
Zitat :Ist das nicht der Sinn hinter einem Rechtsforum?
Dies ist ein Meinungsforum für rechtliche Laien.
Da muss man auch aushalten, dass einem gewisse Beiträge nicht gefallen.
Wenn man ausschließlich eine schnelle fachliche Einschätzung möchte kann man sich gerne an einen Anwalt wenden, geht hier auch mit ein paar Klicks.
Zitat :Wo kommt denn jetzt ein Kreditvertrag her? Hier liegt allenfalls ein Ratenkauf vor, sofern nicht weitere Details verschwiegen wurden.
Ein Ratenkauf ist aber juristisch nicht anders als ein Kauf auf Kredit, der dann in Raten abgezahlt wird.
Zitat :Wie soll man eine Frage beantworten, wenn wesentliche Infos fehlen?
Welche wesentichen Infos fehlen denn?
Natürlich dürfen auch Eltern mit ihrem Kind keinen Kreditvertrag abschließen. Warum sollte denn da eine Ausnahme gelten?
Aus dem § 163 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1822 Nr. 8 BGB ist nicht einmal ansatzweise erkennbar, dass ein Kredit der Eltern an das Kind davon ausgenommen sein könnte. Zudem wäre es auch unlogisch, wenn für die Aufnahme eines Kredites durch das Kind die Zustimmung der Eltern nicht reicht, die Eltern selbst aber dem Kind einen Kredit gewähren dürften.
Zitat :Verlinke bitte den Artikel Vom Focus, in dem Eltern als Darlehnsgeber zu bewerten sind.
Als was sollten sie denn in dem hier diskutierten Fall sonst zu bewerten sein?
Dann ist die Antwort doch einfach: Widerrufsrecht ausüben und die Mutter bleibt auf dem Handy sitzen.
Und hierzu
ist u.a. das überraschende Verhältnis zwischen Taschengeld (50€) und Rate (60€) zu nennen. Ein gutes Mittelklassehandy kostet 240€ und wäre mit 24 x 10€ abbezahlbar. In so einem Normalfall halte ich das nicht für einen Kreditvertrag nach BGB, sondern ist eher eine Maßnahme um Kindern den Umgang mit Geld nahezubringen. Das daraus ein Eierphone, vermutlich mit Unlimited-Allnet-Flat-Vertrag wird, wurde eingangs nicht dokumentiert.Zitat :Welche wesentichen Infos fehlen denn?
Zitat :Verlinke bitte den Artikel Vom Focus, in dem Eltern als Darlehnsgeber zu bewerten sind.
Du hast die Frage noch immer nicht verstanden habe ich das Gefühl. Ich habe sie bereits zum wiederholten male gestellt.
Und in dem besagten Focus Artikel, wird unter anderem unter dem Punkt "Taschengeldparagraf als Druckmittel" etwas genannt.
https://www.focus.de/finanzen/recht/tid-7588/internethandel_aid_134982.html
Hier geht es genauer in den Kreditvertrag (Punkt: Kreditaufnahme nur mit gerichtlicher Genehmigung)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/bankgeschaefte-mit-minderjaehrigen-eltern-muessen-meistens-zustimmen-10398
Für mich heißt es hier klar: NEIN, die Mutter hätte solch einen Kreditvertrag nicht abschließen können oder dürfen. Der Vertrag ist ungültig. Es geht hier nicht um die Konsequenz, sondern um DIESE FRAGE ob RECHTLICH dieser Vertrag zwischen Mutter & Tochter gültig ist. Mehr nicht.
Was hier auch nochmal bestätigt wird (Punkt: Taschengeldparagraf) warum der Taschengeldparagraph hier nicht greift:
Selber Link siehe gerade zitiert.
Zitat :ist u.a. das überraschende Verhältnis zwischen Taschengeld (50€) und Rate (60€) zu nennen. Ein gutes Mittelklassehandy kostet 240€ und wäre mit 24 x 10€ abbezahlbar. In so einem Normalfall halte ich das nicht für einen Kreditvertrag nach BGB, sondern ist eher eine Maßnahme um Kindern den Umgang mit Geld nahezubringen. Das daraus ein Eierphone, vermutlich mit Unlimited-Allnet-Flat-Vertrag wird, wurde eingangs nicht dokumentiert.
Du sagst es fehlen angeblich wesentliche Informationen? Nein!
--> Woher kommt das Handy? Siehe Eingangspost! Also nix mit Vertrag.
--> Woher kommen die 50 € ? Siehe Post #3
--> Warum auf einmal 60 € ? Siehe Post #3
Alle deine Fragen wurden bereits beantwortet.
Was hier allerdings nicht geschrieben wurde ist, aber erwähnt (siehe Post 3), dass laut dem "Vertrag" 30 € abgemacht wurden und die Mutter auf einmal 60 € haben will, weil meine Tochter 1. Monat ausgelassen hatte nach Zustimmung & die Mutter nun so kommt.
Zitat :Aus dem § 163 Abs. 1 BGB i.V.m. § 1822 Nr. 8 BGB ist nicht einmal ansatzweise erkennbar, dass ein Kredit der Eltern an das Kind davon ausgenommen sein könnte. Zudem wäre es auch unlogisch, wenn für die Aufnahme eines Kredites durch das Kind die Zustimmung der Eltern nicht reicht, die Eltern selbst aber dem Kind einen Kredit gewähren dürften.
DANKE SCHÖN !!! genau das ist zb. eine Antwort die meine Anfangsfrage beantwortet.
Genauso war auch meine Auffassung nur wusste ich jetzt die Rechtliche Grundlage dazu nicht. Kurz gesagt was ihre Mutter da macht, hat rechtlich keinerlei bestand.
-- Editiert von DStein am 26.05.2021 20:07
Es musste natürlich § 1643 BGB heißen und nicht § 163 BGB.
Ja. Bis darüber anders entschieden wird.Zitat :ob sowas überhaupt zulässig wäre.
Wenn das deine Frage ist: Ja, ist gültig. Bis jemand Kompetentes/Gericht die Ungültigkeit feststellt.Zitat :Ratenzahlungsvereinbarung - minderjähriges Kind - mit Eltern überhaupt gültig?
Noch mehr Fragen? Ich meine: Ja, wäre...bis jemand kommt...Zitat :Wäre das Rechtlich überhaupt durchzusetzen oder so haltbar?
Allerdings scheint HIER noch kein Gericht in Arbeit zu sein, das über die Zulässigkeit/Gültigkeit/Haltbarkeit/Durchsetzung dieses Vertrages richten könnte.
Ja. Eine Vorlage braucht es nicht, wenn beide Vertragspartner die Bedingungen lesen und verstehen konnten und das mit ihrer Unterschrift bestätigt haben. Und wenn M dazu berechtigt ist.Zitat :Ist dieser Vertrag rechtlich überhaupt gültig?
Falsch. Solange nicht ein *Befugter* hergeht und diesen Vertrag bei Gericht anficht---hat der Bestand.Zitat :Kurz gesagt was ihre Mutter da macht, hat rechtlich keinerlei bestand.
Ob dann für diesen Einzelfall und nach Wertung aller Sachverhalte das Gericht so oder so entscheidet, bleibt abzuwarten.
Dass der Vertragspartner M nun wegen Zahlungsversäumnis gleich 2x Rate verlangt oder einbehält, kann man gern auch in einem weiteren Verfahren rechtlich klären lassen.
...Väter gibts...
- Gelöscht -
-- Editiert von Ballivus am 27.05.2021 14:22
Zitat :Ja. Bis darüber anders entschieden wird.
Derartige Handlungen sind per Gesetz verboten und nicht erst dann, wenn ein Richter darüber entschieden hat.
Eine Antwort mit dem Tenor:"Man darf alles, nur nicht sich erwischen lassen." hat in einem Rechtsforum nichts zu suchen.
Tut mir leid @Anami.
Aber das was du schreibst steht total im Widerspruch zu den genannten Links & den Paragraphen von HH. Du sagst ja, der Gesetzgeber & die Quellen oben: Nein.
Ja aber echt mal! Ein Vater der nach Rechtswissen fragt & seine Tochter vor Unheil bewahren will, schlimm ist sowas.Zitat :...Väter gibts...
-- Editiert von DStein am 27.05.2021 23:51
Zitat :Du sagst ja, der Gesetzgeber & die Quellen oben: Nein.
Ja, das passiert öfter. Restrisiko in einem Meinungsforum voller Laien ...
Mein Tenor war nicht so. Bitte nichts unterstellen. Danke.Zitat :Eine Antwort mit dem Tenor:"Man darf alles, nur nicht sich erwischen lassen." hat in einem Rechtsforum nichts zu suchen.
Die Mutter HAT schon gehandelt. Der Vertrag mit der Tochter besteht.
Der Vater fragt:
- ob der Vertrag gültig sei.
- ob der Vertrag rechtlich gültig sei.
- ob der Vertrag zulässig sei.
- ob das rechtlich überhaupt durchzusetzen oder so haltbar wäre
- ob ein Gericht dem Vertrag hätte zustimmen müssen
- ob der Vertrag rechtlich Bestand hätte
und bedankt sich dann, weil die §§-Wunschantwort kommt.
Ich frage mal:
Und nu? Ist der Vater nun zufrieden, weil er den BGB-§ genannt bekam?
Was machen Mutter und Tochter weiterhin mit diesem Vertrag?
----------------------------------------
...ist nur meine Meinung.Zitat :Aber das was du schreibst steht total im Widerspruch
Welches Unheil?Zitat :seine Tochter vor Unheil bewahren will,
Warum hast du nicht gefragt, was DU mit diesem Wissen über den Vertrag nun zum Wohle deiner Tochter tun kannst?
Vielleicht hätte ich was geantwortet.
Zitat :Die Mutter HAT schon gehandelt. Der Vertrag mit der Tochter besteht.
Das ist falsch. Ein Vertrag besteht ganz offensichtlich nicht, weil die Vereinbarung nichtig ist.
Zitat :und bedankt sich dann, weil die §§-Wunschantwort kommt.
Den Unterton verbitte ich mir. Es handelte sich bei meiner Antwort nicht um eine Wunschantwort, sondern um die juristisch korrekte Antwort.
Zitat :Was machen Mutter und Tochter weiterhin mit diesem Vertrag?
Darum geht es doch gerade. Die Tochter hat schon Raten nicht gezahlt und plant wohl auch weitere Raten nicht zu zahlen.
Zitat :Welches Unheil?
Ist die Frage ernst gemeint? Was denkst Du denn warum der Gesetzgeber derart hohe Hürden für Kreditaufnahmen durch Kinder gesetzt hat.
Dass der Gesetzgeber hohe Hürden setzt, ist in Ordnung. Ich denke, damit Minderjährige sich nicht verschulden.Zitat :Was denkst Du denn warum der Gesetzgeber derart hohe Hürden für Kreditaufnahmen durch Kinder gesetzt hat.
Dass das auch im Rahmen des *Unter-Vertrages* zwischen Mutter und Tochter so vom Gesetzgeber gesehen wird, habe ich nicht gewusst.
Ich habe die Angelegenheit so wie #1 und #2 betrachtet.
Dass ein Kind ein Handy möchte, kann ich nachvollziehen.
Dass es als Minderjähriges Kind selbst keinen Kreditvertrag beim Händler X abschließen kann, weiß ich.
Dass Elternteile das stellvertretend für Kinder tun, weiß ich.
Dass Elternteile dann Raten verlangen, hielt ich bisher nicht für rechtswidrig oder verwerflich oder pädagogisch unklug usw.
Aber wenn es nun tatsächlich Unheil über die Tochter bringt, und wenn die Mutter eine unzulässige Vereinbarung mit dem Kind hat, soll das Kind eben keine Raten mehr an die Mutter zahlen.
Letztlich stellt sich mir noch die ganz laienhafte Frage:
Darf das Kind das Handy trotzdem behalten? nutzen?
Da lese ich nun den § 1643 BGB. Danach kommt wohl § 1821 BGB nicht in Betracht?
Und in § 1822 BGB träfe dann welche Nr. auf den hier vorgestellten Fall zu?
Der TE meint, das FamGericht hätte oder sollte auf jeden Fall darüber bestimmen.
Das habe ich bisher nicht gelesen.Zitat :Die Tochter hat schon Raten nicht gezahlt und plant wohl auch weitere Raten nicht zu zahlen.
Zitat :Dass Elternteile dann Raten verlangen, hielt ich bisher nicht für rechtswidrig oder verwerflich oder pädagogisch unklug usw.
Dass man als Eltern mit einem Kind, das monatlich 50€ Taschengeld erhält eine Ratenzahlungsvereinbarung über 30€ monatlich für die Dauer von 2 Jahren abschließt, halte ich auch pädagogisch für unverantwortlich.
Wenn man aus pädagogischen Gründen Ratenzahlungen mit dem Kind vereinbart, die vom Taschengeld leistbar sind und eine kurze Laufzeit von 2-3 Monaten haben, dann kann das im Einzelfall sinnvoll sein. Bei einem Kind, das in einer Wohngruppe lebt halte ich aber selbst das für fragwürdig.
Was Tochter und Jugendamt sagen, ist irrelevant. Was überhaupt mit dem Kindergeldbonus ist, ist irrelevant für die Zahlungsvereinbarung hier.Zitat:Die Kindesmutter hat sogar den Corona Kindergeldbonus 2021 bekommen, obwohl das Kindergeld das Jugendamt bekommt. Somit, sagte auch bereits das Jugendamt, hätte die Kindesmutter den Bonus gar nicht erhalten dürfen. Meine Tochter sagt natürlich zu recht, der Bonus ist wenn sowieso für sie (so wie die Bundesregierung ja auch selber sagt) bzw. das Geld für das Kind ausgegeben werden soll.
Wohl doch. Auch wenn "anfechten" möglicherweise nicht der technisch richtige Begriff ist, läuft es auf dasselbe hinaus. Sie wollen wissen, ob das Kind gegen an die Vereinbarung gebunden ist und was seine Optionen sind.Zitat:Hier geht es nicht um "kann sie das anfechten"
Im rechtlichen Sinne ist dies keine "Erpressung". Das mit dem "kein Handy" ist nur die logische Konsequenz daraus, dass (a) "kein Geld für Kauf" und (b) "Vater will das Geld offenbar auch nicht bereitstellen". Vor allem wird "kein Handy" die zwangsläufige Konsequenz sein, wenn die Tochter nun von der Vereinbarung abweicht, egal ob man das dann "anfechten" oder "einfach nicht zahlen" nennt.Zitat:Die Kindesmutter hat keine guten Absichten per Se. Deswegen zockt sie auch ihre Tochter ab, erpresst sie dass sie den Vertrag unterschreiben muss sonst kein Handy
Habe ich Ihnen beantwortet, soweit es ging.Zitat:Die Frage die sich mir einfach stellt, ist solch ein Vertag überhaupt zulässig.
1. Sie haben keinen Anspruch darauf, hier eine rechtliche Auskunft zu erhalten. 2. Man darf Ihnen hier eigentlich nichtmals eine rechtliche Auskunft erteilen. 3. Ihre Frage habe ich Ihnen gleichwohl beantwortet, soweit es ging. 4. Was bitte ist an dem Beitrag von Hehe denn ein "persönlicher Kommentar", über den Sie sich jetzt irgendwie aufregen könnten?Zitat:Ich frage mich, warum man lieber persönliche, vom Thema vorbei, Kommentare ablässt als die Frage selbst zu beantworten. Ist das nicht der Sinn hinter einem Rechtsforum? Eine simple Frage: Hat der Vertrag rechtlich bestand? Mehr nicht.
Überdenken Sie doch mal die eigene Einstellung und das eigene Auftreten.
Zitat :Dann könnte die Kindesmutter das Handy von der Tochter zurückverlangen. Das ist jedem bewusst.
Warum sollte das so sein?
Die D gibt es das Abstraktionsprinzip, bei dem das Übereignungsgeschäft ein eigener Vorgang ist.
Ihr würde das Handy übereignet, die Tochter ist Eigentümerin.
Wird der vertragliche Teil nichtig, ist Maßgabe für die Herausgabe das Bereicherungsrecht.
Hier geht es im Kern darum, ob der Rechtsgrund weggefallen ist.
Hier gibt es aber einen Ausschlussgrund in 817 S.2 BGB, wenn nur der/die Leistende gegen die guten Sitten oder ein Verbot verstoßen hat. Und das ist m.E. vorliegend der Fall, da keine Täuschungshandlungen o.ä. der Tochter zur Erlangung des Ratenkredit da sind.
Sprich ich bin der Ansicht daß sie das Handy behalten kann.
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