Ratenzahlungsvertrag Immobilie

8. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)
Ratenzahlungsvertrag Immobilie

hallo,
sicher nicht das richtige forum aber ich habe leider nichts besseres gefunden.
wir sind besitzer einer Immobilie, das gebäude ist samt nebengelaß vermietet. der mieter möchte schon seit jahren kaufen und nun haben wir eine einigung erzielt. sicher ungewöhnlich, einen kauf auf raten über drei jahre, so quasi als anzahlung, restbetrag in einer summe in drei jahren. da wird beim käufer der bausparvertrag fällig. Wir waren beim notar und fühlen uns jetzt ein wenig veräppelt. wir haben dem notar klar und deutlich gesagt, wir möchten ein haus verkaufen, mein lebenspartner, dem das haus gehört kann sehr schlecht termine wahrnehmen wegen seiner arbeitzeiten, also soll ich als verkaufer auftreten. wir haben den kaufvertrag selbst entworden, dem notar übergeben, grundbuchauszug und er sollte eigentlich beurkunden, so dass die unterlagen dann dem käufer zugesandt werden konnen und er dort vor ort bei einem notar ebenfall die beurkunden vornehmen lassen kann. Bekommen haben wir eine urkunde die schlicht und einfach aussagt, dass ich in seinem namen, dass haus verkaufen kann. toll... das wollten wir so eigentlich nicht sondern auch den kaufvertrag. er hat hierzu nur mitgeteilt, dass der kaufvertrag, den wir als entwurf übersandt haben, so beurkundet werden kann und dann in drei jahren wenn die endsumme geflossen ist, nochmal ein notar benötigt wird der den ganzen grundbuchkram erledigt. Für diese eigentlich wertlose urkunde sollen wir jetzt 164 euro zahlen, frag ich mich wofür,wenn es doch nun immer noch keinen kaufvertrag gibt.
meine frage nun schlicht und einfach, wäre ein kaufvertrag OHNE notar, in dem falle ein ratenvertrag, auch gültig für sie zeit der ratenzahlung und kann man dann wenn die letze zahlung erfolgt ist erst die umschreibung im grundbuch mittels notar veranlassen?
andere alternative... vertrag selbst schreiben, nur ne unterschriftsbeglaubigung vor dem notar vornehmen lassen? und später wenn alles bezahlt ist den grundbucheintrag ändern lassen.
hintergrund dieser vielleicht dummen fragen ist die tatsache, dass wir versuchen wollen so viele kosten wie möglich zu sparen.
ich bedanke mich bereits jetzt. viele grüße

-----------------
" "

-- Editiert kaktusstachel am 08.06.2013 11:06

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Immobilienverkäufe ohne Notar funktionieren nicht. Aus gutem Grund.

Davon ab: Der Notar hat schon richtig gehandelt. Der Hausbesitzer muss auf jeden fall per Vollmacht beurkunden, dass du das verkaufen darfst, wenn er selbst aus beruflichen Gründen nicht beim Notar vorstellig werden kann. Die Vollmacht ist also alles andere als wertlos, sondern Grundvoraussetzung, dass du überhaupt handeln darfst.

Vielleicht hat er es einfach nur schlecht erklärt (das passiert manchmal, nicht jeder Notar spricht "die Sprache des Volkes"). Was ihr machen wollt, nennt sich im Prinzip Mietkauf. Das funktioniert rechtlich so, dass ihr (zusammen mit Bedingungen, wie etwa die weiteren Mietzahlungen und den zu X fällig Kaufpreis) einen entsprechenden Vorvertrag abschließt. Dort sollte auch definiert werden, was passiert, wenn der Käufer (beispielsweise Verlust der Arbeit) plötzlich die Miete oder Summe nicht mehr aufbringen kann. Bei einem Mietkauf ist es üblich, dass dann der Kauf hinfällig ist und euch die Möglichkeit gegeben ist, den Mieter dann regulär zu kündigen und aus der Wohnung zu bekommen.

Dann, sobald der Kauf selbst fällig ist, also in 3 Jahren, wird der eigentliche Kaufvertrag unterzeichnet und dann auch vom Notar umgesetzt.

Insofern würde ich empfehlen, eine entsprechende Kaufabsicht für einen Mietkauf schriftlich vorzulegen oder den Notar entwerfen lassen und dann beurkunden zu lassen. Dann sind beide Parteien abgesichert und in drei Jahren kann man dann den eigentlichen Kauf vollziehen.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 08.06.2013 12:45

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kaktusstachel
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank mepeisen,
so hatten wir ja ursprünglich geplant. Wenn der notar für diese einfache Urkunde aber schon zwei Monate braucht ... hmm was soll ich da noch sagen.

ích weiß nicht ob ich gerade auf der leitung stehe, aber so richtig habe ich es immer noch nicht kapiert.

ich muss nochmal fragen, sorry.

können wir den ratenzahlungsvertrag ohne Notar machen? und erst dann zum Notar, in drei jahren, gehen wenn alles erledigt ist und den Kauf beurkunden lassen und den notar beim grundbuchamt seine arbeit machen lassen?

vielen dank nochmal.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119304 Beiträge, 39709x hilfreich)

quote:
Wenn der notar für diese einfache Urkunde aber schon zwei Monate braucht ... hmm was soll ich da noch sagen.

Dann nimmt man einen anderen Notar für folgende Aufträge ...



quote:
können wir den ratenzahlungsvertrag ohne Notar machen?

Klar, nur nützt der euch dann nichts wenn der Käufer nicht mehr will.





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.428 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.741 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen