Raummiete zur Hochzeit

20. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
EchoTom
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Raummiete zur Hochzeit

Hallo,

ich komme mal direkt zum Problem.

Am 12.01.2012 habe ich einen Vetrag zur Anmietung eines Raumes, am 18.05.2012, in einer Pfarrgemeinde unterschrieben und ein Kaution dafür hinterlegt.

Im Vertrag steht, dass mir der Raumschlüssel am 17.05.2012 zur Verfügung gestellt wird, damit dieser dekoriert werden kann und Tisch und Stühle angeordnet werden können.

Als meine zukünftige Frau heute die Raummiete zahlen wollte, wurde ihr gesagt, dass der Raum durch einen Fehler einer Kollegin für den 17.05.2012 schon vermietet wurde und wir den Schlüssel erst am 18.05.2012 erhalten könnten.

Da wir am 18.05.2012 gegen 09:30 Uhr Heiraten, ist es uns natürlich nicht möglich, irgendwelche Vorbereitungen für die Feier zu treffen. Uns wurde angeboten, zu einem anderen Raum in einer anderen Kirche zu wechseln, was aber nicht geht, da die Einladungen schon längst verschickt wurden.

Meiner Frau sagte die Dame, dass der Vertrag der Mieter vom 17.05.2012 noch nicht so weit sei, wie unserer. Bei einem späteren Telefonat mit mir hies es, unser Vertrag wäre später geschlossen wurden.

In wie weit kann man hier rechtliche Schritte, zwecks Schadensersatz einleiten?

mfg

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Khryztynna
Status:
Lehrling
(1052 Beiträge, 494x hilfreich)

quote:
In wie weit kann man hier rechtliche Schritte, zwecks Schadensersatz einleiten?


Wenn durch die Nichterfüllung (rechtzeitige Schlüsselübergabe wie vereinbart) ein Schaden entstanden ist (Anmietung eines anderen Raumes, der bereits ab dem 17. begehbar ist, s.u.), kann dieser eingeklagt werden.

quote:
Uns wurde angeboten, zu einem anderen Raum in einer anderen Kirche zu wechseln, was aber nicht geht, da die Einladungen schon längst verschickt wurden.


Naja, ihr habt schon eine Schadensminderungspflicht.

Ihr hättet also das Neudrucken und Neuverschicken der Einladungen als Schaden ansetzen können.
Jedenfalls, wenn der Ersatzraum zumutbar ist, also nicht etwa viel schlechter erreichbar, zu klein, ohne Soundanlage etc.).

Einen höheren Schaden, der euch nun entsteht, werdet ihr deswegen wohl nicht ansetzen können.



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#2
 Von 
jejues
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 9x hilfreich)

Anspruch auf Schadenersatz bei Nichteinhaltung eines derartigen schriftlichen oder anderweitig nachweisbaren Vertrages haben Sie offensichtlich in mehreren Richtungen. Bitte beachten Sie dabei, das auch Sie gehalten sind, den wegen der einseitigen Nichteinhaltung des Vertrages entstehenden Schaden so gering wie möglich zu halten. Dabei haben Sie natürlich lediglich Anspruch darauf, das der Zweck des Vertrages erfüllt wird. Verständlich ist, das Sie nicht erst in der Nacht die Hochzeitsfeier vorbereiten können und deshalb den Saal bereits am Vortag benötigen.
Denken Sie in jedem Fall auch daran, das Sie alle in Rechnung zu stellenden Leistungen mit Quittung belegen müssen.
Soweit Sie bei Nutzung eines anderen, gleichwertigen Raumes mit der Erstellung und Versendung neuer Einladungen den Zweck bedienen können, lassen Sie sich die Kosten für die doppelte Erstellung und den Versand von der Pfarrgemeinde ersetzen. Sollten zusätzliche Fahrtkosten z.B. für den Transport der Gäste hinzukommen, können Sie sicher auch hier den Vertragspartner zur Deckung der minimalsten Kosten (z.B. Bus statt Taxi) einladen. Und wenn die Miete für den anderen, mindestens gleichwertigen Raum höher ist dürfen Sie die Differenz ebenso Ihrem Vertragspartner zumuten.
Die beste Beratung und Unterstützung erhalten Sie dabei verständlicherweise von einem Rechtsanwalt.
Ich empfehle in jedem Fall erst ein einvernehmliches Gespräch mit Ihrem Vertragspartner. In vielen Fällen herrscht auch hier Einsehen. Oder es gelingt nach Abwägung der zu erwartenden Kosten plötzlich und unerwartet, die Veranstaltung am Vortag in einer anderen Räumlichkeit unterzubringen.
Und vielleicht kann Ihre Pfarrgemeinde auch einmal für Ihre Hochzeitsfeier die eigenen Beziehungen spielen lassen - denn auch in Kirchenkreisen hält man beim Beten beide Hände geschlossen, weil man weiß, das eine Hand die andere wäscht und Gottes Segen auf all die herab fällt, die Gutes tun.
In diesem Sinn wünsche ich Ihnen eine schöne Hochzeitsfeier im Kreise Ihrer Lieben und viel Glück und Segen.

-- Editiert jejues am 21.03.2012 16:30

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