Rausschmiss durch meinen Trainer, Wiederruf des Raussmisses am nächsten Tag...

18. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Kaiserslautern
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rausschmiss durch meinen Trainer, Wiederruf des Raussmisses am nächsten Tag...

Hallo zusammen,

ich habe meinem Trainer per Handy geschrieben das ich gerne eine außergewöhnliche Kündigung in die Wege leiten möchte (den Grund dafür habe ich ihm noch nicht genannt)

Der Grund ist, da er einen Kampfsportclub alleine betreibt kommt es öfters zu "Ausfällen" und der Club bleibt geschlossen, wir erfahren das meist erst kurz vor Trainingsbeginn oder am frühen Vormittag. Aufgrund der Nichterfüllung seiner seits wollte ich außergewöhnlich kündigen.

Woraufhin ich nach seiner Anschrift gefragt habe wohin ich die Kündigung schicken kann.

Worauf er mich nach etwas hin und her eine Nachricht geschrieben hat:

21 Uhr
"Weißt du "Name" ich verzichte gerne auf deinen Beitrag obwohl ich es nicht müsste! GEld ist nicht alles! Ehre zählt bei mir mehr! Behalt dein Geld! Aber komm auch nicht mehr!"

Worauf ich ihm nur ein Danke erwieder habe...

Heute 11 Uhr eine neue Mail von ihm.

Hallo "Name" kann dir den Beitrag leider doch nicht schenken - heute ist übrigens wieder Training - denk an die schriftliche Kündigung, dein Vertrag läuft noch bis ..... Sorry muss jeden gleich behandeln....

Ich möchte dort nicht mehr hingehen und habe seinen "Rausschmiss" per Screenshot auch nochmal festgehalten. Ist sein Wiederruf rechtmäßig oder kann ich sein "neues" Angebot dankend ablehnen.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

Liebe Grüße


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ohne die vertraglichen Vereinbarungen zu kennen, lässt sich die Frage nicht beantworten.

Ist für die Kündigung "Schriftform" oder "Textform" vorgesehen.

Hast Du in der ersten Nachricht bereits formgerecht gekündigt? hast Du den grund für die außerordentliche Kündigung dabei genannt, oder kann man das Schreiben als Vorabnachfrage verstanden wissen.
Falls ja, erfolgte der Widerruf der Zusage vor einer formgerechten Kündigung und ist damit wirksam.

Aber: damit sind Deine Kündigungsmöglichkeiten nicht erschöpft.
Gibt es einen tatsächlichen Grund für eine außerordentliche Kündigung, kannst Du auch jetzt noch formgerecht außerordentlich kündigen.
Allein der gelegentliche Ausfall von Stunden bei einem Ein-Mann-Betrieb reicht da aber nicht aus. Der Ausfall muss erheblich sein.

orientiere Dich an den vertraglichen Regelungen, die wir nicht kennen.

Berry

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39854x hilfreich)

Ich würde das eher als Aufhebungsvertrag von Seiten des Trainers sehen.
Aber auch da müsste man schauen, ob "Schriftform" oder "Textform" vorgesehen wäre.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Ich sehe das als eine eindeutige Kündigung oder Annahme der fristlosen Kündigung und Verzicht auf weitere Zahlungen durch den Trainer. Ob das formgerecht war, würde meiner Meinung nach nur eine Rolle spielen, wenn die Gegenseite gegen die Kündigung angehen wollte. Der Trainer kann kaum seine eigene Willenserklärung für ungültig erklären wegen möglicherweise fehlender Schriftform.

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