Rechner Konfigurieren, überhöhte Rechnung, kein schriftlicher Vertrag

20. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jolki
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechner Konfigurieren, überhöhte Rechnung, kein schriftlicher Vertrag

Hallo,
mein Kollege hat gerade Ärger mit einem IT Dienstleister. Es geht um folgendes:
Die Mutter meines Kollegen (im folgenden „Kundin") hat einen gebrauchten Laptop aus Beständen einer Firma gekauft, und an den IT Dienstleister X zur Aktivierung des vorinstallierten Word gegeben. Im Zuge der Arbeiten stellt X fest, dass das Windows nicht aktiviert ist, und ausserdem seit ein paar Monaten nicht aktualisiert wurde. Er weist die Kundin telefonisch darauf hin, und sie beauftragt ihn, die Aktivierung und Aktualisierung vorzunehmen.
Ende vom Lied: es gibt eine Rechnung über 500 €, sowohl Arbeitszeit als auch den Kauf einer Windows-Lizenz (obwohl ein product key auf der Rückseite des Laptop angebracht war), die Deinstallation des nicht aktivierten Office 365 (Aktivierung ging angeblich nicht wegen des Abo-Lizenzmodells von Office 365), und Kauf und Installation von Office 2016. X zeigt sich wenig kooperativ, die Kosten genauer aufzuschlüsseln, und hat bisher den Kauf der verschiedenen Software-Pakete trotz Aufforderung auch nicht nachgewiesen. Detail am Rande: die Firma, aus deren Beständen der Laptop stammt, bzw. deren IT hat bestätigt, dass das Windows lauffähig war.
Zwischen der Ausserbetriebnahme durch die Firma und der Inbetriebnahme durch die Kundin wurden natürlich keine updates durchgeführt, und zwischen Inbetriebnahme durch die Kundin und Weitergabe des Laptops an X offenbar auch nicht.
Insgesamt hat mein Kollege hier den Verdacht, dass X Arbeiten in Rechnung stellen will, die entweder gar nicht durchgeführt wurden, unnötig waren, oder zumindest viel weniger Ressourcen in Anspruch genommen haben als in Rechnung gestellt.
Einen schriftlichen Auftrag hat es übrigens nie gegeben.
Mein Kollege hat die Sache jetzt in die Hand genommen. Sein Plan: die Rechnung wird nicht bezahlt, und er lässt es auf eine Klage seitens X ankommen (RV auf Kollegenseite vorhanden).
Frage: ist das eine kluge Vorgehensweise, und wenn nein, was wäre eine?
Vielen Dank!


-- Editiert von Jolki am 20.03.2019 17:29

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Jolki):
die Firma, aus deren Beständen der Laptop stammt, bzw. deren IT hat bestätigt, dass das Windows lauffähig war.

Auch außerhalb der Domäne der Firma?



Zitat (von Jolki):
ist das eine kluge Vorgehensweise, und wenn nein, was wäre eine?

Das beste wäre doch erst mal festzustellen, was genau er gemacht hat.



Zitat (von Jolki):
und hat bisher den Kauf der verschiedenen Software-Pakete trotz Aufforderung auch nicht nachgewiesen.

Der Lizenznachweis ist spätestens bei Zahlung / Übergabe zu führen. bei Zweifeln auch vorher.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3088x hilfreich)

Zitat (von Jolki):
Mein Kollege hat die Sache jetzt in die Hand genommen. Sein Plan: die Rechnung wird nicht bezahlt, und er lässt es auf eine Klage seitens X ankommen (RV auf Kollegenseite vorhanden).
Die Mutter hat doch den Auftrag gegeben. Da wird die RV des Kollegen nur mit den Schultern zucken. Nicht deren Angelegenheit.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Fragt sich eben WAS eigentlich erworben wurde!?
Nur die Hardware? Oder mehr? Was steht auf der Kaufbeleg des gebrauchten Rechners?

Firmen-PCs werden meist mit Volumenlizenzen aufgesetzt. Diese entsprechen dann nicht mal der Lizenznr. am Gerät. Diese Volumenlizenzen laufen zwar, sind aber wegen Metering nicht veräußerbar.
Lizenznr. am Gerät nicht mehr aktivierbar - also erheblicher Aufwand und ein übereilter Auftrag. Auf der anderen Seite sehe ich eine unverhältnismäßige Aufrüstung. Laptop-Wert von 250€ und dann so ein Aufwand?

Es ist jedenfalls keine kluge Vorgehensweise einen Streit zu provozieren, wenn man nur unsichere Mutmaßungen hat. Vor Gericht endet das dann leicht in einem teuren Vergleich, von dem niemand was hat.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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