Rechnung Höher als das Angebot (VOB)

31. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Zimara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)
Rechnung Höher als das Angebot (VOB)

Als ich 2005 schlüsselfertig gebaut habe, habe ich den Landschaftsgärtner des Bauträgers mit einigen weiteren Leistungen beauftragt u.a. grössere Terrase, Zisternen Einbau.

Vor Auftragserteilung habe ich vom Landschaftsgärtner ein Angebot erhalten. Als ich dann vom Landschaftsgärtner die
Rechnung über die zusätzlich vereinbarten Arbeiten erhalten habe, habe ich nicht schlecht gestaunt, diese 18% höher als
das Angebot war.

Leider ist mir erst später aufgfallen das auf dem
vorgerfertigten Formular mit dem der Auftrag erteilt wurde
stand:

Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen ausgeführten Leistungen. Vertragsgrundlage ist die VOB Teil B in der zur Zeit gültigen Fassung.

Muss ich nun den vollen Preis bezahlen oder habe ich die
Möglichkeit mit auf sein Angebot zu berufen.

Gruss und Dank.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Zimara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Vielen Dank für die rasche Antwort.

Im nachhinein benötigte Zuleitungen waren im Angebot mit null Euro angegeben, was mich allerdings nicht gewundert hatte, da die Zisterne "komplett" angeboten wurde.

Dann werde ich mich wohl in den nächsten Tagen nochmals mit meinem Landschaftsgärtner auseinander setzen müssen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
TokTok
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass der Preis für Zuleitungen noch nicht feststand, da vielleicht noch nicht klar war, welche Längen dafür benötigt wurden.
Haben Sie den Rechnungssteller schon einmal darauf angesprochen ?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 981x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Zimara
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo,

inzwischen tendiere ich auch dazu das der LG kein Geld mehr bekommt. Ich war mir nur etwas unsicher wegen "Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichen ausgeführten Leistungen."

Welches weitere vorgehen würdet ihr vorschlagen. Die Sache auf sich beruhen lassen oder dem LG schriftlich die Lage der Dinge mitteilen?

Gruss und Dank...

6x Hilfreiche Antwort

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