Rechnung - ab wann Wucher (Existenzgründer)?

30. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
sepp22
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)
Rechnung - ab wann Wucher (Existenzgründer)?

Folgender fiktiver Fall:

A tritt als Existenzgründer in ein Unternehmenskonzept von B ein.

B verkauft A div. Gegenstände, welche maßlos überteuert sind. Z.B. einen PC (Wert: 500 Euro) für 100.000 Euro.

A reklamiert bei B die Rechnung nach 10 Monaten. B verweist auf Verjährung bzw. nicht ausreichende Prüfung vor Zahlung.

Kann A den Kauf rückabwickeln, ggf. wegen Wucher?



Falls ja:

Wie verhält es sich, wenn B behauptet mehr Gegenleistungen gebracht zu haben, welche aber nicht auf der Rechnung stehen (dürfen)?

Wie verhält es sich bei einer Finanzierung? Wer hat die Kosten bzw. Zinsen hierfür bei fehlerhafter Rechnungslegung zu zahlen?


Danke vorab für die Einschätzung






-- Editiert von sepp22 am 30.05.2019 23:02

-- Editiert von sepp22 am 30.05.2019 23:03

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