Hallo Leute,
ich muss zugeben ich habe die Rechnung vergessen zu bezahlen. In der Rechnung steht dass ich bis zum 5.6.2004 diese begleichen soll. Erst heute habe ich es um 11:00 Uhr bezahlt. Später also kurz nach 12:00 Uhr war die Post da, ich habe von der Firma die Mahnung bekommen. Fünf Euro Mahngebühren. Muss ich jetzt die Mahngebühren auch zahlen? Wenn nicht, im welchen BGB §§ steht es?
Vielen Dank im Voraus!
Roman
Rechnung bezahlt, am gleichen Tag Mahnung bekommen.
17. Juni 2004
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Frage vom 17. Juni 2004 | 13:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung bezahlt, am gleichen Tag Mahnung bekommen.
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#1
Antwort vom 17. Juni 2004 | 15:03
Von
Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Muss ich jetzt die Mahngebühren auch zahlen?
Wenn die Rechnung
ein fixes Zahlungsziel hat, waren Sie seit dem 6.6.2004 in Verzug, müßten also für die Kosten des Mahnverfahrens aufkommen.
Ob der Mahnbescheid Sie vor, während oder nach Einzahlung erreicht, ist irrelevant, da der Anspruch zum Zeitpunkt, an dem die Auslagen für die Gegenseite angefallen sind, noch nicht gegenstandslos geworden war.
#2
Antwort vom 17. Juni 2004 | 15:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ich danke Ihnen für die fachliche Antwort!
MfG
Roman
Und jetzt?
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