Rechnung für Material auf anderen Namen geschrieben

31. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
go542629-23
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung für Material auf anderen Namen geschrieben

Hallo,

wir (Kunde=K) haben einen Gärtner (=G) beauftragt unsere Terrasse zu erneuern.
G hat über seine Firma (somit auf seinen Namen) Material bestellt bei Firma X.
K steht in der Rechnung mit Anschrift als Anlieferstelle.
K hat die Rechnung persönlich mit EC Karte bei Firma X bezahlt.
Die Ware liegt seitdem bei Firma X auf Lager.

Nun will G die Arbeiten nicht mehr ausführen. K hat natürlich Angst, das G das Material bei Firma X abruft und woanders hin bringen lässt.

Oder ist k der Eigentümer der Ware, da er bezahlt hat?
Welche Möglichkeiten hat K damit Ware/ Geld nicht verloren ist??

Danke.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Eigentümer ist derjenige mit dem das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen wurde. Im Zweifelsfall dürfte das derjenige sein, auf den die Rechnung ausgestellt ist (unabhängig von der Lieferadresse). Ist dies G so gehören G die Waren zunächst, ist es K so gehören K die Waren.

Sollte auf der Rechnung kein entsprechender Empfänger stehen, so ist der Kaufvertrag mit Bezahlung geschlossen wurden. Dann ist wieder K der Eigentümer.

Das ist die Grundsubstanz, aber selbst wenn G der Vertragspartner für die ganze Sache ist so darf er natürlich nicht einfach Waren für eine Dienstleistung auf fremde Rechnung bestellen, diese dann nicht ausführen und dann mit den Waren fröhlich von dannen ziehen.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von go542629-23):
Oder ist k der Eigentümer der Ware, da er bezahlt hat?

Das lässt sich so nicht sagen, da wir nicht die Details der Vorgänge kennen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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