Rechnung nach über einem Jahr rechtens? Recht auf Stundung und, oder Raten?

8. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:43
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)
Rechnung nach über einem Jahr rechtens? Recht auf Stundung und, oder Raten?

Hallo,

nach 14 Monaten werden vom Internetanbieter die Kosten für den Kauf eines Routers, die Bereistellungskosten usw. usf. in Rechnung gestellt.

Mal abgesehen davon, dass sich der Vertragsunterzeichner sich nicht daran erinnern kann, den Router gekauft zu haben (Vertragskopie liegt nicht mehr vor), ist eine solch verspätete Rechnungsstellung rechtens?

Falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage begründend?

Falls nein, auf welcher Rechtsgrundlage begründend?

Muss der Internetanbieter beweisen, dass der Vertragsunterzeichner den Router gekauft und nicht nur evtl. gemietet hat?

Falls die Rechnung i. H. v. 400 € rechtens sein sollte, hat der Vertragsunterzeichner das Recht auf Stundung oder Ratenzahlung?

Dankeschön.

LG

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tick-Tack
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 32x hilfreich)

Hallo!

Zu 1.
Der Anbieter hat im Grunde sogar 3 Jahre Zeit für die Rechnungsstellung (mindestens).

a u. b: Stichworte: Verjährung, Verwirkung

2. Derjenige, der fordert, muß beweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Der Internetanbieter wird das wohl können. Dann folgt: Derjenige, der widerspricht, muss beweisen, dass der Widerspruch berechtigt ist.

3. Ein Recht auf Stundung oder Ratenzahlung gibt es nicht. Geld hat man zu haben, ist der Grundsatz. Gegebenenfalls kann man aber mit dem Vertragspartner eine Stundung oder Ratenzahlung aushandeln.

Viele Grüße!

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16466 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
ist eine solch verspätete Rechnungsstellung rechtens?

Ja - die Verjährungsfrist von 3 Jahren ist noch nicht überschritten.

Zitat:
Muss der Internetanbieter beweisen, dass der Vertragsunterzeichner den Router gekauft und nicht nur evtl. gemietet hat?

Ja

Zitat:
Falls die Rechnung i. H. v. 400 € rechtens sein sollte, hat der Vertragsunterzeichner das Recht auf Stundung oder Ratenzahlung?

Nein

Sie sollten prüfen, wofür die Rechnung genau ist.
Hatten Sie vorher einen anderen Router? War der evtl. gemietet und hätte zurückgeschickt werden müssen? Könnte es sein, dass die Rechnung dann nicht für den neuen Router ist, sondern für den alten Router, den Sie nicht zurück gegeben haben?

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12309.03.2022 07:23:43
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 6x hilfreich)

Es gab keinen alten Router von diesem Internetanbieter, der gewechselt wurde. Der alte Router vom alten Internetanbieter wurde an diesen zurückgeschickt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7124 Beiträge, 1491x hilfreich)

Zitat (von kraemerchen123):
Mal abgesehen davon, dass sich der Vertragsunterzeichner sich nicht daran erinnern kann, den Router gekauft zu haben (Vertragskopie liegt nicht mehr vor), ist eine solch verspätete Rechnungsstellung rechtens?


Erinnerungslücken sind Problem des Vertragsunterzeichners. Vielleicht lässt sich aber was im Kundencenter / In den AGB dazu finden?

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

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