Hallo Forum,
angenommen, eine Privatperson erhält plötzlich per Briefpost eine Rechnung über 52.000.- EUR für angeblich bestellte Teile aus dem Motorrennsport. Offizieller Briefkopf. Nach Recherche im Internet existiert Firma in Deutschland, Telefonnummer und Bankverbindung im Brief und Webauftritt sind identisch. Rechnungsempfänger hat keinerlei Geschäftsbeziehung zum Unternehmen, hat dort nie was bestellt und auch nie von dort Waren erhalten. Lieferung war angeblich 23.06.2021. Wie soll angeblicher Rechnungsempfänger hier nun vorgehen?
Rechnung über 52.000.- EUR erhalten - nichts bestellt - wie vorgehen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Man könnte den Sachverhalt schriftlich schildern und dabei den Nachweis eines Auftrages / einer Bestellung sowie der erfolgten Zustellung fordern.
Sehe ich auch so.
Die Berechtigung der Rechnung bestreiten.
Sollte der Absender anderer Meinung sein, möge er das bitte durch substantiierte Nachweise belegen.
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ZitatWie soll angeblicher Rechnungsempfänger hier nun vorgehen? :
Wenn der Empfänger der Rechnung sicher ist, daß er da nix bestellt hat: Die Rechnung abheften und warten, was weiter kommt.
Kommt irgendwann ein gerichtlicher Mahnbescheid, widerspricht man diesem. Das ist wichtig, denn für die Ausstellung des Mahnbescheides wird nicht die Richtigkeit der Forderung geprüft, und der Mahnbescheid wird wirksam, wenn ihm nicht fristgerecht widersprochen wird.
Wenn dann irgendwann die Klage folgt, übergibt man das einem Rechtsanwalt. Dann lernt das Unternehmen kostenpflichtig, künftig seine Buchführung besser in Ordnung zu halten.
Selbstverständlich kann man dem Absender der Rechnung auch formlos mitteilen, daß man die Rechnung als gegenstandslos ansieht, weil man kein Kunde sein, keine Aufträge erteilt und keine Leistungen erhalten habe. Und daß man jeglich weitere Korrespondenz einem Rechtsanwalt übergibt.
ZitatWenn dann irgendwann die Klage folgt, übergibt man das einem Rechtsanwalt. Dann lernt das Unternehmen kostenpflichtig, künftig seine Buchführung besser in Ordnung zu halten. :
Mit etwas Pech darf der Beklagte dann aber einen Tel der Kosten mittragen.
ZitatUnd daß man jeglich weitere Korrespondenz einem Rechtsanwalt übergibt. :
Den man dann selber zahlen müsste - mit ca. 2200 EUR kein billiges Vergnügen ...
Das Schreiben an das Unternehmen sollte im übrigen mit einer angemessenen Frist nach Datum zur Rückantwort versehen und mit Zustellnachweis versendet werden.
Es kann ja auch sein, dass das Unternehmen selbst reingelegt worden ist. Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte man zunächst einmal selbst in der weiter oben empfohlenen Weise tätig werden. Wenn man die Firma mit ins Boot bekommt, das wäre die Ideallösung. Wenn nicht, erst einmal abwarten, wie die weiter vorgehen, gegebenenfalls ist eine Strafanzeige angesagt.
wirdwerden
ZitatWie soll angeblicher Rechnungsempfänger hier nun vorgehen? :
Meine erste Handlung wäre erstmal die angegebene Telefonnummer auf dem Briefbogen anzurufen und mich mit der Buchhaltung verbinden zu lassen.
In 98% der Fälle reicht das bereits aus, um eine unberechtigte Forderung aus der Welt zu schaffen.
Bei der genannten Summe wäre es sträflicher Leichtsinn die Vogel-Strauß Politik anzuwenden. Es sollte selbstverständlich sein hier aktiv um Aufklärung bemüht zu sein.
Also ab zum Telefon und anrufen um zu fragen was da los sei. Alles Weitere ergibt sich dann.
ZitatEs kann ja auch sein, dass das Unternehmen selbst reingelegt worden ist. :
Kann sein. Ist aber nicht das Problem des Rechnungsempfängers.
Zitat:Um unnötige Kosten zu vermeiden, sollte man zunächst einmal selbst in der weiter oben empfohlenen Weise tätig werden.
Wenn die Rechnung tatsächlich unberechtigt ist, hat man als Empfänger derselben keine unnötigen Kosten. Die Kosten fallen ggf. bei dem an, der die unberechtigte Forderung erhoben hat.
Bei 52.000 Euro fragt man sich natürlich schon, um was es da geht und was da schief gegangen sein soll. Rein aus Neugier.
Welches Unternehmen liefert Waren oder Leistungen im Wert von 52.000 Euro auf Rechnung an einen Empfänger, den es nicht ein bißchen genauer kennt und von dem es daher weiß, daß der seine Rechnungen bezahlt?
Ich meine... es kann ja immer mal vorkommen, daß die Straßenanschrift auf der Rechnung falsch ist. Da würde man dann merken, daß der Name ein ganz anderer ist. Aber wenn Name und Anschrift korrekt sind, aber gar keine Geschäftsbeziehung besteht....
Hallo,
Ja, asoziale Menschen dürfen so denken.Zitat:Kann sein. Ist aber nicht das Problem des Rechnungsempfängers.
Stefan
Das sehen die Gerichte aber anders. Stichwort: Schadensminderungspflicht.ZitatKann sein. Ist aber nicht das Problem des Rechnungsempfängers. :
ZitatWenn die Rechnung tatsächlich unberechtigt ist, hat man als Empfänger derselben keine unnötigen Kosten. :
Das ist schlicht falsch.
Je nach Handlung bzw. Nichthandlung kann das dann ein böses Erwachen vor Gericht geben, wenn einem die Kosten der Rechtsverfolgung (teilweise) auferlegt werden...
Die Sache hat sich geklärt, es war ein Fehler in der Buchhaltung des Rechnungsstellers, die Rechnung ist unwirksam.
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