Rechnung verloren -> Rechnungskopie?

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Tristan Cebulla
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung verloren -> Rechnungskopie?

Hi,

ich habe eine Rechnung verloren und da das entsprechende Gerät einen defekt aufweist aber noch in der Garantiezeit ist habe ich den Verkäufer nach einer Rechnungskopie gefragt. Dieser verweigert mir jetzt allerdings eine Rechnungskopie. Habe ich irgendeinen rechtlich begründeten Anspruch darauf oder kann der Verkäufer sich jetzt einfach hinsetzen und mir meine gesetzliche Garantie deshalb verwehren?

Danke und Grüße für Eure Antworten


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119339 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:
Habe ich irgendeinen rechtlich begründeten Anspruch darauf

Nein, der Verbraucher hat im Gegensatz zu einem Unternehmer keinen Rechtanspruch auf eine Rechnung oder eine Rechnungskopie.

Den Kauf kann man auch anders belegen. Z.B. mit Bank-/Kreditkartenauszug oder ein/zwei Zeugen die beim Kauf dabei waren und dies bezeugen könnten.


quote:
gesetzliche Garantie

Eine gesetzliche Garantie gibt es nicht, nur eine freiwillige Garantie.
Die gesetzliche Gewährleistung läuft über 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die Beweislastumkehr gilt. Beweislastumkehr bedeutet das, vereinfacht gesagt, der Käufer nachweisen muss das der Mangel schon beim Kauf vorlag.


Wenn das Gerät also älter als 6 Monate ist, muss man nicht nur den Kauf nachweisen, sonderen auch, das der Mangel schon beim Kauf vorlag.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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