Rechnung von Anwalt: Berufungsverfahren

9. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
thehun
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)
Rechnung von Anwalt: Berufungsverfahren

Hallo,

Ich wurde vor einige Monate angezeigt und es gab eine Strafverfahren wofür ich einen Anwalt eingestellt habe. Es gab eine Honorarvereinbarung und nach der Hauptverhandlung habe ich die ganze Rechnung bezahlt.

Später hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, aber diese wurde 2 Wochen später zurückgezogen (ganz komisch, ich weiss!). Mein Überraschung kam aber wenn ich eine neue Rechnung von über 350€ von meinen Anwalt für den Berufungsverfahren bekam. Ich hatte ihm nicht für diese Verfahren beauftragt (ich wollte eigentlich ein andere Anwalt suchen weil ich sehr unzufrieden war), aber er sagt jetzt dass er mich in den Berufungverfahren "beraten" hat (er hat mich nur ein ganz kurze Brief geschickt wo es keine relevante Informationen bzgl. den Verfahren gab) und dass ich diese Rechnung bezahlen muss.

Was kann ich tun? Was passiert wenn ich die Rechnung nicht zahle?

Danke, mfg,
TheHun

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-- Editiert thehun am 09.12.2012 20:30

-- Editiert thehun am 09.12.2012 20:38

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7 Antworten
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#1
 Von 
hoffnung 51
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 27x hilfreich)

kein mandat=keine rechnung.soll heissen,wenn er keinen auftrag hatte und trotzdem etwas getan hat ist das persönliches pech.

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#2
 Von 
thehun
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke,

jetzt habe ich den folgenden Brief von meinen Anwalt bekommen:

"...Die Kostenrechnung ist zu erstellen für die Wahrnehmung Ihrer Interessen in dem Berufungsverfahren, das mit Abschluss des Verfahrens in der 1. Instanz beginnt.
Das Berufungsverfahren schließt sich an das gerichtliche Verfahren des ersten Rechtszugs an. Es beginnt mit dessen Ende nd mit der Berufung durch die Staatsanwaltschaft. Das Berufungsverfahren beginnt für mich mit der Erteilung Ihres Auftrages, Sie auch in dem Berufungsverfahren zu vertreten. Ein Tätigwerden ist hier Ihre Beratung über das Berufungsverfahren und die entsprechende Kenntnisvermittlung der Einlegung des Rechtsmittels durch die Staatsanwaltschaft."

Es kommt mir alles sehr komisch vor. Ich habe kein Auftrag gegeben, und es fand kein Beratung stadt.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Was genau hattest du ihm geschrieben bzgl. des Berufungsverfahrens. Hast du ihm überhaupt was geschrieben? Hast du überhaupt mit ihm gesprochen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#4
 Von 
thehun
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Gesprochen habe ich nichts nach der Ende des ersten Verfahrens. Ich habe ihm dann einen Email geschrieben bzgl. etwas zu tun mit der Hauptverhandlung, und da stand am Ende die einzige Zeile "muss die Berufung die Richterin/ Gerichtshof erstmal annehmen/ablehnen oder geht es jetzt automatisch weiter?"

Ich kann es nicht glauben, dass diese Frage eine Rechnung von 350€ begründet.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Schwierig aber sobald eine Frage zum Berufungsverfahren gestellt wird und das wurde es, ist der Anwalt auch durchaus dafür tätig. Ob er wirklich deswegen eine Rechnung stellen muss, sei dahingestellt.

Was sagt der Anwalt dazu, dass die Staatsanwaltschaft das (ohne Gründe?) wieder zurückgezogen hat? Gibt es evtl. die Möglichkeit, einen Kostenfestsetzungsbeschluss zu erreichen, um das Geld vom Staat zu bekommen?

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
thehun
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich finde es nicht in Ordnung, und auf jedem Fall unverschämt, dass für so eine Frage die Kosten von einen ganzen Prozess verrechnet werden. Muss dafür kein Mandat entstehen?

Vielleicht wenn er mir eine Rechnung für eine einzige Beratung stellt (wenn man das als Beratung nennen kann) dann könnte ich etwas darin sehen, aber auf keinen Fall die Kosten eines ganzes Prozesses.

Er hat mich auch gesagt dass die Staatskasse es Zahlen sollte, aber er verlangt erst das Geld von mir, und ist auch nicht sicher dass sie es bezahlen ("sie müssten, aber vielleicht wollen sie nicht..." man kann hier sehen wie unprofessionell der Typ ist)

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Tja dann. Ich würde ihm schreiben, dass, wenn er Geld sehen will, zuerst einen Kostenfesetzungsbeschluss beantragen soll zu Lasten der Staatskasse. Bei Ablehnung behälst du dir vor, den grund genau anzuschauen. Taucht im grund was auf, dass er gar keine Kostennote erheben darf, dann verweigerst du auch die Zahlung. Wieso auch nicht.

Davon abgesehen: Die Staatsanwaltschaft ist dafür verantwortlich, also hat die Staatskasse Kosten zu tragen bis maximal RVG.
Dass der Anwalt an dich rantritt, zeigt für mich eher, dass er sich seiner Sache weder was die Höhe selbst betrifft noch was die Durchsetzbarkeit betrifft, überhaupt sicher ist.



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