Rechnung weg. Kein Rückgaberecht?

12. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
figurehead
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung weg. Kein Rückgaberecht?

Hallo,

angenommen ein Laden räumt kulanterweise für alle Waren ein Rückgaberecht von 30 Tagen ein.
Jemand kauft dort ein Gerät und erhält eine auf seinen Namen ausgestellte Rechnung die auch im Warenwirtschaftssystem des Ladens gespeichert wird.

Wenn nun der Kunde das Gerät innerhalb dieser 30 Tage zurückgeben möchte aber die Rechnung verloren hat, hat er trotzdem ein Recht auf Rückgabe wenn anhand des Eintrages im System des Verkäufers der Kauf eindeutig nachgewiesen werden kann?

Wenn der Käufer das Gerät doch behalten würde, hätte er dann auch ohne Rechnung noch die volle Gewährleistung?

Kann der Käufer eine Ersatzrechnung auf Basis der im System des Verkäufers erfassten Daten bekommen?

Gruß, figurehead;-)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Wenn ein freiwilliges Rückgaberecht gewährt wird, kann der Händler die Voraussetzungen dafür alleine bestimmen. Logisch, für freiwillige Zusagen gibt es natürlich keine gesetzliche Regelung.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

wenn anhand des Eintrages im System des Verkäufers der Kauf eindeutig nachgewiesen werden kann?

Das käme aber im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung einem unzulässigen Ausforschungsbeweis gleich.

Der K muß beweisen, daß er mit dem VK einen Vertrag hat und nicht der VK, daß er mit dem K keinen hat.

Müßte der VK seine Systemdaten herausrücken, käme das einer Beweislastumkehr gleich und genau deswegen ist der Ausforschungsbeweis in der Regel unzulässig.

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#3
 Von 
figurehead
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmmm ... was wäre, wenn der Käufer einen Ausdruck aus dem System des Verkäufers hat und eine eindeutige Rechnungsnummer mit Name und Gerätebezeichnung?

Was wäre, wenn der VK die Ware zurückgenommen hat und einen Rückgabeschein für die Kasse ausgestellt hat auf dem auch alle relevanten Daten stehen die nachweisen können dass der VK den K das Gerät verkauft hat. Angenommen der K hat diesen Schein bei der Kasse abgegeben und eine Kopie erhalten. Wenn nun die zuständige Stelle beim VK später die Rücküberweisung verweigert und das Gerät zurücksenden will. Gilt dann die Kopie des Rückgabescheins als Nachweis?

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