Rechnung wird nicht bezahlt

6. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb540656-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnung wird nicht bezahlt

Hallo zusammen,

ich habe ein Thema was eventuell auch andere Handwerker oder auch Lieferanten interessiert.
Ich bin Händler für Fliesen und habe via FB einen Kunden (Handwerker) akquiriere können.
Nach einiger Zeit und einigen Whats App's hat er eine Anfrage bei mir gestellt. Er wollte für seinen Kunden eine schöne Fliese haben. Ich schickte ihm (dem Handwerker) einige Bilder von diversen Fliesen per Whats App und nach kurzer Zeit hat er sich für eine Fliese entschieden. Am 28.11.2019 schickte ich ihm die Auftragsbestätigung und einige Tage später die Rechnung, nachdem ich nochmal die Lieferadresse geändert habe.
Am 11.12.2019 wurde die Ware beim Kunden des Handwerkers zugestellt.
Bereits am 16.12.2019 habe ich im Status des Handwerkers sehen können, dass die Fliesen verbaut worden sind. Ich habe den Handwerker sogar gefragt ob ich die Bilder für meine Zwecke verwenden darf - dieser stimmte zu.
In der Zwischenzeit habe ich bereits diverse Male über Messenger auf die Zahlung der Rechnung hingewiesen, jedoch ohne Erfolg.
Dann am 03.01.2020 höre ich auf einmal vom Handwerker, das wir uns über die Qualität der Fliesen unterhalten müssen. Dieser wären "3. Wahl".
Ich war natürlich damit einverstanden darüber zu sprechen und versuchte den Handwerker zu erreichen, auch das ohne Erfolg.
Letztendlich kam dann am 14.01.2020 eine Reklamation über die Fliesen (schon seit dem 16.12.2019 verbaut).

Nach unzähligen Mahnungen und E-Mails gibt es keine Reaktion vom Kunden.

Nun meine eigentliche Frage zum Sachverhalt:
Da ich lediglich Lieferant der Fliesen für einen Handwerker bin, der diese Fliesen verbaut und eben keinen Werkvertrag mit seinem Kunden habe, habe ich doch das Recht auf mein Geld, oder?
Der Handwerker hätte doch die Fliesen vor Verlegung prüfen müssen.


-- Editiert von Moderator am 06.03.2020 13:16

-- Thema wurde verschoben am 06.03.2020 13:16

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Naja,
er sieht jedenfalls, dass Du Dich wunderbar hinhalten lässt.....

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

:forum:

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#3
 Von 
fb540656-28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

was ist denn das richtige

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Der Admin hats schon verschoben ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Im Verzug wird er dank der 30 Tage Regelung schon sein. Du kannst jetzt mahnen, einen Rechtsanwalt beauftragen, ein Inkasso…

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#6
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du bist selbstständiger Lieferant - so etwas ist doch absoluter Alltag. Stichwort: Forderungsmanagement. Statt etliche belanglose Nachrichten zu schreiben, solltest du wie schon angemerkt einfach mal ernst machen

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Zitat (von The Mentalist):
Im Verzug wird er dank der 30 Tage Regelung schon sein.

Welche denn genau?



Zitat (von fb540656-28):
Nach unzähligen Mahnungen und E-Mails gibt es keine Reaktion vom Kunden.

Sind alle nicht angekommen - wie könnte man das Gegenteil beweisen?


Ich würde den Kunden jetzt erst mal gerichtsfest in Verzug setzen, als ersten Schritt.
Dann Mahnbescheid.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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