Rechnungsfehler ! Nachzahlen ?

16. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
benjaminbluemchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsfehler ! Nachzahlen ?

Im Sommer 2005 hatte ich einer Bau-Firma einen Auftrag erteilt.
Letztes Jahr wurde der Bau endlich fertig und per 30.11.2006 wurde eine Abschlussrechnung erstellt, die einen Rechnungsfehler über mehrere hundert Euro zu meinen Gunsten enthielt. Auch ich habe den Fehler zunächst nicht bemerkt und den Abschlußbetrag fristgerecht bezahlt.
Nun ist der Firma der Fehler aufgefallen und ich wurde telefonisch gebeten, den Betrag zu überweisen. Da ich jedoch mit den Leistungen der Firma sehr unzufrieden war, verspüre ich nur wenig Lust dazu und würde mich total freuen, wenn ich denen eine lange Nase zeigen könnte - legal, versteht sich. :devil:

Nun meine Fragen:
1. Kann die Firma den Betrag tatsächlich nachfordern oder ist dieser evtl. bereits verjährt ? (Der Fehlbetrag ist bereits seit einer Abschlagsrechnung aus 10/2005 offen.)
2. Falls keine Verjährung in Frage kommt, gilt nicht dennoch der Abschlußbetrag als verbindlich ? (Schließlich - was kann ich für die Rechenfehler Anderer ?)
3. In welcher Gesetzessammlung kann ich mich näher informieren ?

-- Editiert von benjaminbluemchen am 16.06.2007 18:12:25

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Da hast du leider keine Chancen.

Verjährung bei Ansprüchen aus 2005 tritt erst Ende 2008 ein.

Natürlich kann die Firma eine fehlerhafte Rechnung korrigieren, sofern nicht von Anfang an eine Pauschale vereinbart war, wäre ja noch schöner.

Wenn jedoch Posten auf der Rechnung fehlen, können die das natürlich korrigieren.

Aus deiner Schilderung ergeben sich nicht genügend Hinweise für mangelhafte Arbeit; da könnte man evtl. weiterkommen.

Aber anonsten: keine Chance.

Tipp: Schriftliche 'neue' Rechnung fordern. Nichts mündlich Vorgetragenes.

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#2
 Von 
benjaminbluemchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort. Sowas hatte ich schon befürchtet.
Es war ein Pauschalpreis vereinbart, der je nach Baufortschritt in mehreren Abschlagsbeträgen zu zahlen war und auch stets fristgerecht von mir bezahlt wurde.
Die Posten auf der Abschlußrechnung waren vollständig und korrekt genannt, nur eben falsch addiert.
Daß ich nicht einfach so auf Zuruf zahlen, sondern auf einer schriftlichen Korrekturrechnung bestehen werde, ist klar.
Aber ansonsten kann man da wohl nichts machen, oder gibt es doch noch einen Weg ???

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#3
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Wenn der Betrag über die Pauschale hinausgehen würde, vielleicht.

Aber da hier offensichtlich nur ein Rechenfehler besteht, liegt der Anspruch natürlich vor.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
benjaminbluemchen
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Schade !
Aber trotzdem nochmal danke für Deine nette und schnelle Antwort !

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