A macht in einem Onlineshop eine Bestellung von 3 Artikeln.
1. Artikel: 60€
2. Artikel: 340€
3. Artikel 570€
In der Rechnung
die ihm danach automatisch zugesandt wurde wird jeder dieser 3 Artikel korrekt aufgeführt.
Die Rechnungssumme ist allerdings falsch, es werden 10€ weniger verlangt als es korrekt wäre.
Kann A auf Lieferung für 10€ weniger bestehen?
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Rechnungsfehler zu meinen Gunsten
4. Oktober 2011
Thema abonnieren
Frage vom 4. Oktober 2011 | 11:49
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 32x hilfreich)
Rechnungsfehler zu meinen Gunsten
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 11:59
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
quote:
zu meinen Gunsten
quote:
A
Entwerder bleiben wir bei dir, oder bei Person A - beides auf einmal geht nicht.
Wenn die Absummierung falsch ist, wenn ich das so richtig verstanden hat, kann der VK selbstverständlich die 10€ nachverlangen...
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"Was spricht dagegen den Verstoß zuzugeben und die Knete zu überweisen?"
#2
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 12:30
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
Es handelt sich um einen offenen Kalkulationsirrtum, der (im Gegensatz zum versteckten) den VK zu einer Anfechtung berechtigt.
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"War mein Rat hilfreich? Freue mich immer über Bewertungen mit 3-5 Sternen. "
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#3
Antwort vom 4. Oktober 2011 | 19:00
Von
Status: Schüler (245 Beiträge, 32x hilfreich)
Der Verkäufer müsste also nach Regeln über die Anfechtung, insbesondere Frist, die Anfechtung erklären?
Tut er das nicht, oder nicht fristgerecht, besteht ein KV über die falsche Summe?
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#4
Antwort vom 5. Oktober 2011 | 12:19
Von
Status: Praktikant (969 Beiträge, 434x hilfreich)
Nicht zwingend, so hier:
quote:<hr size=1 noshade>Hat der Empfänger jedoch einen internen Kalkulationsirrtum erkannt, kann er jedoch aus den Grundsätzen des Verschuldens bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo) dazu verpflichtet sein, den Anbieter auf den Irrtum hinzuweisen oder es kann ihm unter dem Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung (§ 242 BGB ) verwehrt sein, das Angebot anzunehmen. <hr size=1 noshade>
(http://www.rechtslexikon-online.de/Kalkulationsirrtum.html)
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