Darf eine Person (z. B. Arzt) ohne Genehmigung des Kunden die Rechnung über einen Dienstleister (z.B. BSF) stellen? Der Datenschutz dürfte sicher ein Problem sein. Wie sieht es aber mit der Rechnung aus? Muss der Patient diese an den Dienstleister zahlen oder darf er eine Rechnung direkt vom Arzt verlangen?
Rechnungsstellung durch Dienstleister ohne Genehmigung
18. Oktober 2021
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Frage vom 18. Oktober 2021 | 07:57
Von
Status: Frischling (22 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsstellung durch Dienstleister ohne Genehmigung
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#1
Antwort vom 18. Oktober 2021 | 08:57
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 926x hilfreich)
a) Ein Arzt darf über einen Zahlungsdienstleister abrechnen, selbst wenn der Patient nicht explizit dazu eingewilligt hat.
Man lese:https://www.dsb-ratgeber.de/artikel/Datenschutz-Weitergabe-Patientendaten.html
b) Der Patient muss an den Dienstleister zahlen.
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