Rechnungsstellung durch Dienstleister ohne Genehmigung

18. Oktober 2021 Thema abonnieren
 Von 
Meyer1976
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechnungsstellung durch Dienstleister ohne Genehmigung

Darf eine Person (z. B. Arzt) ohne Genehmigung des Kunden die Rechnung über einen Dienstleister (z.B. BSF) stellen? Der Datenschutz dürfte sicher ein Problem sein. Wie sieht es aber mit der Rechnung aus? Muss der Patient diese an den Dienstleister zahlen oder darf er eine Rechnung direkt vom Arzt verlangen?

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

a) Ein Arzt darf über einen Zahlungsdienstleister abrechnen, selbst wenn der Patient nicht explizit dazu eingewilligt hat.

Man lese:https://www.dsb-ratgeber.de/artikel/Datenschutz-Weitergabe-Patientendaten.html

b) Der Patient muss an den Dienstleister zahlen.

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