Hallo,
Person X wird angeklagt und muss sich einen Anwalt nehmen. Es wird ein Anwalt der richtigen Fachrichtung (aus dem Internet) ausgewählt und ihm der Auftrag erteilt Person X vor Gericht zu vertreten.
Kann der Mandant, also Person X, darauf bestehen, dass in der Erwiderung des Anwalts auf alle Punkte der Anklage eingegangen werden soll, oder ist der Anwalt derjenige der nun alles in seiner Hand hat und absolut allein entscheidet, wie er die Verteidigung führen will? Ist der Anwalt nicht verpflichtet den Wünschen des Mandanten möglichst entgegen zu kommen (oder zumindest ihm diese verständlich auszureden)? Noch härter gefragt : Ist nun der Mandant mehr oder weniger dem Anwalt ausgeliefert?
Vielen Dank.
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Rechte eines Mandanten
11. November 2009
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Frage vom 11. November 2009 | 22:37
Von
Status: Schüler (157 Beiträge, 21x hilfreich)
Rechte eines Mandanten
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#1
Antwort vom 12. November 2009 | 12:48
Von
Status: Praktikant (935 Beiträge, 318x hilfreich)
quote:
Kann der Mandant, also Person X, darauf bestehen, dass in der Erwiderung des Anwalts auf alle Punkte der Anklage eingegangen werden soll
Kann er schon, er kann den RA aber nicht dazu zwingen. Wenn der RA bestimmte Punkte für irrelevant hält (immerhin ist er der Fachmann), kann er die weglassen.
Wenn der Mandant nun darauf besteht, kann der RA auch das Mandat einfach kündigen, behält aber natürlich den Honoraranspruch.
In der Regel halten Anwälte es auch nicht für sinnvoll, wenn sie nur der Korrekturleser für das Geschreibsel des Mandanten sein sollen, vor allem, wenn sie ihm für 10 Schriftsätze à 50 Seiten detailliert auseinandersetzen sollen, warum dieses oder jenes unklug formuliert ist und sich mehrmals schriftlich bestätigen lassen müssen, daß der Mandant das gegen den ausdrücklichen Rat des RA doch drinlassen möchte, wenn sie sich für ein schon abzusehendes Schadensersatzverfahren absichern möchten, das der Mandant nach von ihm selbst versemmelten Prozeß dann sicherlich gegen den RA anstrengen würde.
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#2
Antwort vom 13. November 2009 | 04:37
Von
Status: Unbeschreiblich (128685 Beiträge, 41048x hilfreich)
quote:[
Kann der Mandant, also Person X, darauf bestehen, dass in der Erwiderung des Anwalts auf alle Punkte der Anklage eingegangen werden soll,
Ja, aber er kann ihn nicht dazu zwingen. Sollte er auch nicht, denn aus diesem Grunde hat er ja den Fachmann engagiert.
quote:
oder ist der Anwalt derjenige der nun alles in seiner Hand hat und absolut allein entscheidet, wie er die Verteidigung führen will?
Es wäre durch aus sinnvoll, immerhin ist er der Fachmann mit Prozesserfahrung.
Der Mandant überlässt das verwursten der Ferkel auch dem Metzger und das erzeugen von Strom den Experten im Atomkraftwerk.
Natürlich könnte man die Strategie auch einem zweiten Anwalt zur Prüfung / Bewertung vorlegen.
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