Rechte im Beförderungsvertrag

2. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)
Rechte im Beförderungsvertrag

Das sich Verkehrsunternehmen bei Verspätungen vom Schadensersatz freisprechen können, find ich selber gut; würde doch der zu Zahlende Schadensersatz bei den Fahrpreisen wieder draufgeschlagen werden.
Kann sich aber der Verkehrsunternehmer auf Grund dieses Passuses alles erlauben? Z.b. eine Beförderung einfach abzubrechen?

Bus hat 8 minuten Verspätung. Dann heißt es 1 Station (ca 700m) vor der nächsten Umsteigestation, Endstation bitte alles Aussteigen, Bus wendet.
Nun wird der Anschluss verpasst. Und zwar der Anschluss bereits 10 min verspätet. Durch Verpassen dieses Anschlusses wird jedoch außerhalb der Stadt ein Bus verpasst, der nur alle 60 min geht.

Der Bus sollte wenden, weil auf der gegenspur schon lange kein Bus mehr gefahren ist; allerdings waren so nun plötzlich 2 Busse hintereinander.

Welche Rechte hat nun der Beförderungsfall???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Das war dann möglicherweise in diesem Einzelfall eine schlechte Störungsabarbeitung des Verkehrsunternehmens.
Grundsätzlich ist das aber üblich in solchen Fällen vereinzelte Fahrzeuge früher wenden zu lassen um wieder einigermaßen in den Fahrplan zu kommen und so die Nachteile der Verspätung aufzufangen.
Schreib doch mal das Unternehmen an. Teile mit, dass Du grundsätzlich Verständnis für die Maßnahmen hast, die aber in diesem Einzelfall für Dich als Fahrgast nicht nachvolziehbar waren und die von Dir hier beschriebenen Auswirkungen hatten. Ich schätze aber, das außer Kulanz nicht viel zu holen sein dürfte. Ein Blick in die AGB könnte Dich allerdings auch schlauer machen.

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