Angenommen Mister X hat seit dem er 16 Jahre alt war ein Girokonto (Postbank). Jetzt ist er 30 und möchte das Girokonto kündigen. Auf sein Kündigungsschreiben kam seitens der Bank die Antwort, dass die Unterschrift unter der Kündigung nicht mit der letzten hinterlegten Unterschrift übereinstimmt. Er solle sich bitte bei der Postbank einfinden, um per Postident seine Identität festzustellen.
Die Frage: Wäre Mister X's Kündigung in diesem natürlich rein hypothetischen Fall rechtens? Oder sollte er der Forderung der Bank nachkommen? Hätte die Bank Anspruch auf zukünftige Gebührenzahlungen?
Danke für eure Antwort!
Rechtmäßigkeit einer Kündigung mit nicht übereinstimmender Unterschrift.
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Zitat:dass die Unterschrift unter der Kündigung nicht mit der letzten hinterlegten Unterschrift übereinstimmt.
Und das ist auch korrekt?
ZitatUnd das ist auch korrekt? :
Ja, sehr wahrscheinlich. Mister X kann sich nicht an die letzte Unterschrift erinnern, die er der Bank unter irgendeinem Dokument zukommen lassen hat, und vor allem in den letzten Jahren hat sich seine Unterschrift drastisch verändert. Trotzdem entsteht bei so einer Forderung der Bank der Eindruck von Schikane...
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Zitat:und vor allem in den letzten Jahren hat sich seine Unterschrift drastisch verändert
Zitat:Trotzdem entsteht bei so einer Forderung der Bank der Eindruck von Schikane...
Mister X fände es also vollkommen in Ordnung wenn jeder beliebige Unbekannte einfach mal so seine Bankkonten kündigen könnte?
Oder würde Mister X dann eher laut aufschreien, weil die nachlässige Bank zu faul war die Idendität zu prüfen?
Zitat:Wäre Mister X's Kündigung in diesem natürlich rein hypothetischen Fall rechtens?
Die Kündigung ist rechtens, entfaltet die Wirksamkeit aber erst nach dem die Bank weis wer denn da tatsächlich gekündigt hat.
Zitat:Oder sollte er der Forderung der Bank nachkommen?
Das wäre überaus sinnvoll, um das angestrebte Ziel der Vertragsauflösung zu erreichen.
Ich finde das Verhalten der Bank vorbildlich. Wär ja schlimm, wenn Banken einfach irgendwelche Aufträge ausführen, obwohl die Unterschrift nicht stimmt.
Zitat:Ich finde das Verhalten der Bank vorbildlich
Und sogar gesetzeskonform, siehe GWG. ;-)
Zitat:Die Kündigung ist rechtens, entfaltet die Wirksamkeit aber erst nach dem die Bank weis wer denn da tatsächlich gekündigt hat.
Sehe ich anders. Die Kündigung ist ja offenbar zugegangen. Wenn die Identität nachträglich bestätigt wird, ändert das daran nichts, sie war von Anfang an nachweislich von der richtigen Person unterschrieben.
Ansonsten könnte jeder Anbieter Kündigungsfristen umgehen, indem er die Identität des Kündigenden anzweifelt und ihn zu einer (späteren) Verifizierung nötigt und dann behauptet, erst das Verifizierungsdatum habe als Kündigungsdatum zu gelten.
Zitat:Sehe ich anders.
Ups, ich hab das "rückwirkend" vergessen ...
Die Kündigung ist rechtens, entfaltet die Wirksamkeit aber rückwirkend erst nach dem die Bank weis wer denn da tatsächlich gekündigt hat.
Wobei der Idenditätsnachweis dann auch zeitnah erfolgen sollte. Sonst könnte das "rückwirkend" verwirkt sein.
*mit-dem-kopf-nickt*
Ich würde das mal vergleichen mit einer Kündigung per eMail, wo dann gebeten wird, sich doch schriftlich zu authentifizieren. Bei so etwas gab es schon Fälle vor Gericht und da wurden für die "Verwirkung der Kündigung" dann 2 bis 4 Wochen angesetzt.
Hallo Leute,
die Geschichte geht weiter. Angekommen Mister X ist der Forderung der Bank nachgekommen und hat sich bei einer Postfiliale eingefunden. Er hat die Kündigungformulare persönlich unterschrieben und der Mitarbeiter hat seine Unterschrift anhand des Personalausweises überprüft. Angenommen Mister X kriegt ein paar Tage später ein Schreiben von der Postbank, in dem er aufgefordert wird sich noch einmal bei der Postbank einzufinden, weil die Unterschrift auf den Formularen, die er bei seinem letzten Besuch dort ausgefüllt hat, erheblich von den hinterlegten abweicht. Wäre seine Kündigung inzwischen rechtens, auch ohne sich ein weiteres Mal bei der Postbank einzufinden?
Danke für eure Antwort!
Zitat:Angekommen Mister X ist der Forderung der Bank nachgekommen und hat sich bei einer Postfiliale eingefunden. Er hat die Kündigungformulare persönlich unterschrieben und der Mitarbeiter hat seine Unterschrift anhand des Personalausweises überprüft.
Hat Mister X dafür Belege?
Aus meiner Sicht ja.
Ich würde der Postbank schreiben, dass sie bitte mit dieser Schikane aufhören soll. Man war bereits persönlich vor Ort und der Sachbearbeiter hat via Personalausweis und Unterschriftenvergleich den Mister X und die Echtheit der Unterschrift verifizieren können. Man würde nun auf die Kündigung bestehen.
Neben den inzwischen insgesamt 2 Anschreiben mit der Aufforderung zum Unterschrift leisten in der Postfiliale hat die Bank eine Kopie des persönlich in der Postfiliale abgegebenen Kündigungsschreibens mitgeschickt, inklusive der nicht akzeptieren Unterschrift. Dieses Kündigungsschreiben wurde per PostIdent verschickt, Mister X musste sich also ausweisen und eine weitere Unterschrift leisten, die mit seinem Perso legitimiert wurde. Wäre das genug?ZitatHat Mister X dafür Belege? :
Hat er bereits bei seinem ersten Besuch in der Postfiliale. Er soll aber nochmal kommen, weil seine Unterschrift immer noch erheblich abweicht.ZitatDann muss sich der Kontoinhaber eben ausweisen... :
Zitat:Dieses Kündigungsschreiben wurde per PostIdent verschickt,
Und das kann man wie genau nachweisen? Irgendeine Quittung vom PostIdent Vorgang? Einen Beleg wasganu versendet wurde?
Zitat:Dann muss sich der Kontoinhaber eben ausweisen...
Hat er doch mittlerweile... Trotzdem soll er nochmals vorbei kommen und das ist albern.
Zitat:Und das kann man wie genau nachweisen? Irgendeine Quittung vom PostIdent Vorgang? Einen Beleg wasganu versendet wurde?
Das ist doch, wenn er zusätzlich in der Filiale war und dort mit dem Kündigungswunsch persönlich beim Sachbearbeiter mittels Ausweis verifiziert wurde, völlig egal...
Dass die Bank darauf besteht, dass der Kunde sich ausweist, ist in Ordnung und gesetzeskonform. Wenn er das aber tat, ist der Fall durch. Wieso soll er sich zweimal, zehnmal, hundertmal ausweisen?
-- Editiert von mepeisen am 24.07.2016 10:07
ZitatDas ist doch, wenn er zusätzlich in der Filiale war und dort mit dem Kündigungswunsch persönlich beim Sachbearbeiter mittels Ausweis verifiziert wurde, völlig egal... :
Und genau das dieser Vorgang stattgefunden hat, wird der Schilderung nach von der Postbank ja offenbar negiert.
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