Rechtsanspruch nach Handyübergabe?

18. August 2003 Thema abonnieren
 Von 
Andy1705
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Rechtsanspruch nach Handyübergabe?

Vor ca zwei Jahren habe ich mein Handy meinem ehemaligen Lebensgefährten überlassen. Dieser sollte eine Vertragsänderung durchführen. Daraufhin wurden keine Rechnungsbeträge mehr von meinem Konto abgebucht (es existeirte eine Einzugsermächtigung, die von mir nicht widerrufen wurde) und er nutzte das Handy. Ich habe dann bis heute nie eine Rechnung bzw. Mahnung erhalten und war so im guten Glauben, daß alles seinen geregelten Weg gegangen ist, da auch keine Beträge mehr abgebucht wurden.
Heute bekomme ich eine letzte außergerichtliche Mahnung über 726 Euro. Mein ehemaliger Lebensgefährte hat irgendwann keine Rechnung mehr bezahlt.
Lt. Aussage des Netzanbieters wurde nie eine Vertragsänderung vorgenommen. Gibt es eine Möglichkeit, daß Geld bei meinem ehemaligen Lebensgefährten einzuklagen und mir den gezahlten Betrag zurückzuholen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Bummler
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 26x hilfreich)

Okay ... von vorne.

Du hast Deinem Ex das Handy überlassen. Seit dem kamen keine Rechnungen mehr und es wurde auch nichts mehr abgebucht?

Wo sind die Rechnungen denn hin? Warum wurde nicht mehr abgebucht wenn keine Vertragsänderung vorgenommen wurde?

Klar muss Dein Ex Schadensersatz leisten. Er hat ihn Dir ja auch zugefügt. Am besten erstmal aussergerichtlich versuchen. Ansonsten gerichtlichen Mahnbescheid beim "Mahn"-Amtsgericht beantragen.

Und den Betreiber mal nach den Rechnungen und Gründen für die nicht erfolgte Abbuchung fragen

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