Rechtslage SIM Kartenmissbrauch

17. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Rechtslage SIM Kartenmissbrauch

Hallo,

seit vielen Jahren habe ich bei einem Handyanbieter einen Vertrag ohne Grundgebühr den ich damals nur wg. der kostenlosen Homezone-Nummer abgeschlossen habe. Eine Nutzung dieser Nummer erfolgte seit ca. 2 Jahren nicht mehr. ansonsten wurde die Sim auch nur "zum angerufen werden" genutzt; also i.d.R. eine Rechnung von 0 EUR.

Den Vertrag habe ich nicht gekündigt, da er michts ja nicht kostet und ich ihn ja evtl. irgendwann wieder brauchen könnte.

Nun erhielt ich überraschend eine Handyrechnung von weit über 1000€ (v.a. internationale Telefonate ins osteuropäische Ausland). Ich habe mich sofort auf die Suche nach der SIM-Karte (die ich ohne Handy o.ä. aufgehoben hatte) gemacht, allerdings ist diese nicht auffindbar.

Sofort nach dem ich kenntnis über den Verlust (also bei Abbuchung des Betrags auf meinem Konto) erlangt hatte habe ich die Karte sperren lassen und Anzeige erstattet.

Wie ist denn nun die Rechtslage? Muss ich für den Schaden aufkommen? Anscheinend erfolgte schon zwei Wochen vor Abbuchung eine teilweise Sperrung bestimmter Nummern vom Provider. Hierzu wurde ich allerdings nicht informiert; sprich ich konnte hier noch nicht tätig werden.

Weiss jemand Rat?

Vielen Dank.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Hier kann man zweigeteilter Meining sein, als ein paar einfachen Gründen:

Auf der einen Seite muss man sich natürlich fragen, warum die Karte "ganz plötzlich" verschwunden ist. Wer soll diese entwendet haben, wenn nicht Du selber?
Wieso ist Dir das nicht viel früher aufgefallen?
Warum hat der Dieb die PIN/PUK gehabt?

Auf der anderen Seite, kann der Anbieter anhand der Historie bzgl. der SIM-Karten Nutzung feststellen, dass hier definitiv eine extreme Veränderung der Vormonate ersichtrlich ist UND dass diese aus dem Ausland gekommen sind. Er hätte eine Sperre lostreten müssen um Dich zu schützen bzw. Dich informieren.
Die o.g. PIN/PUK Sache kann aber auch für Dich zum Vorteil sein, denn das Landgericht Berlin (Az.: 9 O 177/12 ) urteile in einem ähnlichen Fall, wo Handy und Karte gestohlen wurde. Denn es sei unklar, wie die SIM-Karte aktiviert wurde - und auch der Einzelverbindungsnachweis der Telekom blieb unplausibel.

Ebenfalls muss man Dir nachweisen, dass es einen Warnhinweis gegeben hat wegen Roaminggebühren:

LG Kleve, Urteil v. 15.06.2011 – 2 O 9/11 – "Ohne Warnhinweis hat Mobilfunkbetreiber keinen Anspruch auf Roaming-Kosten iHv. € 6.000,00"

Ich würde erstmal die Zahlung bestreiten, einen techn. Prüfbericht samt Einzelverbindungsnachweis anfordern und eine Weitergabe der Daten nach dem BDSG untersagen!

Da die ja etwas von Dir wollen, ist der Anbieter auch verpflichtet nachzuweisen, dass alles i.O. war und ob Du ggf. etwas falsch gemacht hast.

Wenn Du den Prüfbericht bekommen hast, lade ihn hoch (Namen abdecken) und poste ihn hier, ich schaue gerne mal drüber.

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-- Editiert Albarion am 17.05.2013 12:05

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#2
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Albarion,

vielen Dank für deine Meinung.
Ich werde heute noch der Rechnung widersprechen und den Prüfbericht anfordern.

Die Karte ist entweder einfach nicht auffindbar oder ich habe sie irgendwann > 1 Jahr im Rahmen eines Umzugs oder als ich sie aus dem alten Handy entnommen habe verloren. Mir ist es nicht eher zur Kenntnis gelangt, da ich dieSIM nicht nutzte.

Die Anrufe wurden allerdings nicht AUS dem Ausland sondern IN das Ausland getätigt. Also keine Roaming Gebühren sondern nur normale Verbindungskosten (nach Rumänien allerdings auch mehrere Euro pro Min).

Die PIN/PUK konnte der, der an die Karte gelangte nicht haben, da dieser nicht auf derKarte stand bzw. ich das Dokument vor bereits vor einigen Jahren zerstört habe.

Einen Warnhinweis gab es nicht; mit Ende des Abrechnungszeitraums wurde seitens des Providers ein sperrung Internationaler Gespräche vorgenommen und angeblich ein Warnhinweis-SMS an die missbräuchlich verwandte Nummer gesandt (sehr sinnvoll... *ironie*). Beim Provider hatte ich allerdins eine andere Kontaktrufnummer hinterlegt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Ich würde erstmal die Zahlung bestreiten, einen techn. Prüfbericht samt Einzelverbindungsnachweis anfordern und eine Weitergabe der Daten nach dem BDSG untersagen!


Weitergabe welcher Daten? Hier stehe ich etwas auf dem Schlauch...

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1718 Beiträge, 690x hilfreich)

Das hat damit zu tun, dass (die werden Dir sicherlich Mahnungen schicken mit der bekannten Ankündigung, dass man Dich der Schufa meldet) somit eine Meldung an die s.g. Auskunfteien bis zur Klärung des Sachverhaltes (Urteil!) verhindern kannst.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Bei Widerspruch ist eine Weitergabe an Auskunfteien nach BDSG §28a sowieso nicht mehr ohne weiteres Möglich. Auch die Weitergabe an ein Inkasso ist bei begründetem Widerspruch unsinnig und kaum erstattungsfähig. Schaden tut es aber nicht, das explizit noch einmal zu untersagen.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Die PIN/PUK konnte der, der an die Karte gelangte nicht haben
Das umgehen Gauner mit Ersatzkarten. Prüfe die Rechnungen auf eine derartige Position. Dann bist Du fast aus dem Schneider, denn damit ist der Mißbrauch außerhalb Deiner Späre und die Folgen der Ersatzkarte (sofern mit PIN/PUK ausgegeben) nicht Dir zuzuschreiben.

Original-O2-Genion oder Provider wie VictorVox, Mogelcom?

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Das umgehen Gauner mit Ersatzkarten. Prüfe die Rechnungen auf eine derartige Position. Dann bist Du fast aus dem Schneider, denn damit ist der Mißbrauch außerhalb Deiner Späre und die Folgen der Ersatzkarte (sofern mit PIN/PUK ausgegeben) nicht Dir zuzuschreiben.
Original-O2-Genion oder Provider wie VictorVox, Mogelcom?


In den Rechnung war nichts dergleichen ersichtlich.Lt. Kundenbetreuung existiert auch nur eine einzige SIM Karte und zwar die, die 2007 an mich ausgegeben wurde. Halleluja. Ich kann es mir einfach nicht erklären und habe grad wirklich Angst auf den Kosten sitzenzubleiben :(

Anbieter ist ein bekannter deutscher Mobilfunkkonzern...

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Anbieter ist bestimmt ein bekannter spanischer Mobilfunkkonzern mit deutscher Blubbertochter ;)

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Anbieter ist bestimmt ein bekannter spanischer Mobilfunkkonzern mit deutscher Blubbertochter


stimmt, da hast du Recht und ich mich geirrt ;-)

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#11
 Von 
muc85
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

quote:
Das bedeutet im Umkehrschluss, dass keiner ausser dir den PIN hatte und damit auch keiner ausser dir die SIM nutzen konnte.


Richtig; daher werde ich grad wahnsinnig - auch unter der Annahme ich hätte die SIM irgendwo verloren - WIE in aller Welt dies passieren konnte.

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#12
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Wenn die SIM noch aktiv ist - orte doch mal Deine Karte ... Dir als Besitzer ist das ja erlaubt. Geht leider nicht falls komplett abgeschaltet. Wäre auch besser, sonst wird die Rechnung länger. Würde ich mit der Kundenbetreuung klären. Weise auch auf die Strafanzeige hin und das Ortsangaben der Sendemasten unbedingt zu speichern sind. Sonst sind die bald gelöscht bevor die Mühlen zu mahlen beginnen.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

-- Editiert Mr.Cool am 17.05.2013 16:07

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ebenfalls muss man Dir nachweisen, dass es einen Warnhinweis gegeben hat wegen Roaminggebühren:
LG Kleve, Urteil v. 15.06.2011 – 2 O 9/11 – "Ohne Warnhinweis hat Mobilfunkbetreiber keinen Anspruch auf Roaming-Kosten iHv. € 6.000,00" <hr size=1 noshade>

Roaminggebühren sind wohl eher nicht angefallen, insofern erübrigt sich ein solcher Nachweis.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
nach Rumänien allerdings auch mehrere Euro pro Min).


Wie koennen Gespraeche in ein anderes EU-Land mehrere Euro/Minute kosten. Ich dachte, die Kosten fuer Gespraeche innerhalb der EU sind begrenzt.

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